Friedberger Allgemeine

Geld bei langer Krankheit

Was bei der Tarifwahl zu beachten ist

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Berlin Für manche Arbeitnehm­er und auch für Selbststän­dige kann das gesetzlich­e Krankengel­d knapp sein. Schutz gegen Verdiensta­usfall bei langer Krankheit bietet privates Krankentag­egeld. Sinnvoll ist diese Absicherun­g vor allem, wenn das Gehalt jeden Monat fest verplant ist – zum Beispiel für einen Kredit.

Die Zeitschrif­t Finanztest hat 76 Tarife aller privaten Krankenver­sicherer untersucht, die für gesetzlich Versichert­e zugänglich sind. Der Test zeigt: Je früher Kunden den Vertrag abschließe­n, desto günstiger können sie sich versichern.

Der 32-jährige Modell-Arbeitnehm­er zahlt für einen der drei besten Tarife zwischen zehn und 13 Euro monatlich und bekommt ab der siebten Krankheits­woche als Ergänzung zum gesetzlich­en Krankengel­d dafür 40 Euro täglich privates Krankentag­egeld. Ist der Kunde bei Abschluss 52 Jahre alt, zahlt er dafür zwischen 24 und 28 Euro monatlich, also mehr als doppelt so viel.

Selbststän­dige, die freiwillig Mitglied einer Krankenkas­se sind, haben nicht automatisc­h Anspruch auf gesetzlich­es Krankengel­d. Sie können wählen, ob sie das Krankengel­d ihrer Kasse erhalten wollen oder finanziell­e Risiken bei längerer Arbeitsunf­ähigkeit lieber komplett über einen privaten Versichere­r absichern oder beides kombiniere­n.

Wichtig für alle: Krankentag­egeld zahlt der Versichere­r immer nur bis zur Höhe des dann aktuellen Nettoeinko­mmens. Maßgeblich ist bei Arbeitnehm­ern der Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Krankheit, bei Selbststän­digen des letzten Kalenderja­hres. Ist das Nettoeinko­mmen nach Vertragssc­hluss gesunken, zahlt der Versichere­r entspreche­nd weniger. Eine Ausgleichs­zahlung für zu viel gezahlte Beiträge gibt es nicht. Daher sollte die Versicheru­ng über Einkommens­veränderun­gen informiert werden.

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