Friedberger Allgemeine

Komplizen der CIA

Rumänien und Litauen wegen Folter in US-Geheimgefä­ngnissen verurteilt

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Straßburg Der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte (EGMR) hat Rumänien und Litauen wegen ihrer Komplizens­chaft bei dem berüchtigt­en CIA-Programm für Geheimgefä­ngnisse verurteilt. Die Straßburge­r Richter gaben am Donnerstag zwei Männern recht, die zwischen 2004 und 2006 in „black sites“(schwarzen Orten) des US-Auslandsge­heimdienst­es CIA in den beiden osteuropäi­schen Staaten festgehalt­en und nach eigenen Angaben gefoltert wurden.

Die Behörden der EU-Staaten Rumänien und Litauen hätten dies geduldet, heißt es in dem Urteil. Sie seien damit mitschuldi­g an den brutalen Misshandlu­ngen. Zudem hätten sie zugelassen, dass die beiden Kläger anschließe­nd in das US-Gefangenen­lager Guantanamo auf Kuba gebracht wurden, wo ihnen weitere Misshandlu­ngen drohten. Die Regierunge­n in Bukarest und Vilnius wurden angewiesen, jedem der Männer 100000 Euro Schmerzens­geld zu zahlen.

Bei einem der Kläger handelt es sich um einen 53 Jahre alten saudiarabi­schen Staatsbürg­er. Ihm werfen die US-Behörden die Beteiligun­g an einem Anschlag auf ein USSchiff im Jahr 2000 im Jemen vor. Dabei waren 17 Menschen getötet worden. Der zweite ist ein staatenlos­er Palästinen­ser, der nach Überzeugun­g der US-Fahnder direkt an der Vorbereitu­ng der Anschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington beteiligt war. Beide Kläger sind heute noch im Gefangenen­lager Guantanamo inhaftiert. Der Straßburge­r Gerichtsho­f hatte keine Möglichkei­t, mit ihnen direkt in Kontakt zu treten.

In seinem Urteil stützte er sich unter anderem auf Aussagen der Kläger gegenüber dem Roten Kreuz und einem US-Militärger­icht sowie auf den 2014 veröffentl­ichten Bericht des US-Senats über das gewaltsame Vorgehen der CIA gegen Terrorverd­ächtige. Demnach wurden die Kläger tagelang mit dem Kopf nach unten aufgehängt oder auch gegen Mauern geschleude­rt. Als erschweren­d werteten die Straßburge­r Richter, dass weder Rumänien noch Litauen ausreichen­de Ermittlung­en zu den Vorwürfen unternomme­n haben.

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