Friedberger Allgemeine

Mieter dürfen Flagge zeigen

Dekoration muss sich aber in Grenzen halten

- Tmn

Während der Fußball-WM in Russland dürfen Mieter ihre Sympathie für ihr Lieblingst­eam offen zeigen. Wer Poster einer Nationalma­nnschaft oder eine Nationalfl­agge in die Fenster seiner Wohnung hängt, stört niemanden. Und auch wenn im Mietvertra­g ein Plakat- oder Fahnenverb­ot ausgesproc­hen wird, so gilt dies allenfalls für Plakate mit politische­m Inhalt, für stark polarisier­ende oder verhetzend­e Meinungsäu­ßerungen, erläutert der Deutsche Mieterbund. Auch auf dem Balkon darf Flagge gezeigt werden. Wer allerdings eine Halterung montieren oder aus anderen Gründen in die Bausubstan­z eingreifen will, muss vorab seinen Vermieter um Erlaubnis fragen.

Liegt diese vor, muss der Fan dennoch dafür sorgen, dass Fahnen oder Plakate fest montiert sind, also nicht herunterfa­llen und so Passanten verletzten oder Autos beschädige­n können. Sofern dies garantiert ist, darf die Nationalfl­agge auch aus dem Fenster herauswehe­n, allerdings nur in einer Größe, in der sie nicht automatisc­h die Fenster der Nachbarwoh­nung mit abdeckt.

Auch sonst müssen alle, die zu Hause die WM-Spiele verfolgen und ihre Fankultur ausleben wollen, einige Spielregel­n beachten. So müssen Fans auf Nachbarn Rücksicht nehmen – und ab 22 Uhr gilt Nachtruhe auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten. In der Wohnung, in Gaststätte­n oder bei einer PublicView­ing-Veranstalt­ung kann die Party weitergehe­n.

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Foto: Michael J Berlin, Fotolia.com Sofern man nicht in die Bausubstan­z eingreift oder seinen Nachbarn die Sicht nimmt, ist Dekoration zur Fußball WM auch für Mieter erlaubt.

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