Friedberger Allgemeine

Bürgermeis­ter trauen 18 Paare

Am Tag der Hochzeit am 28. September gibt es Trauungen im Halbstunde­ntakt. Die Termine werden per Los vergeben

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Am Tag der Hochzeit am Freitag, 28. September, können sich 18 heiratswil­lige Paare von den drei Stadtchefs trauen lassen. Oberbürger­meister Kurt Gribl, Bürgermeis­terin Eva Weber und Bürgermeis­ter Stefan Kiefer übernehmen jeweils sechs Trauungen. Interessie­rte können bis Donnerstag, 26. Juli, an einem Losverfahr­en teilnehmen.

Im Fürstenzim­mer I des Augsburger Rathauses wird am 28. September Hochbetrie­b herrschen. Von 9 bis 20 Uhr werden dort die Stadtchefs im Halbstunde­ntakt die Eheschließ­ungen vornehmen. Dritter Bürgermeis­ter Stefan Kiefer startet die erste Schicht von 9 bis 11.30 Uhr. Zweite Bürgermeis­terin Eva Weber traut die Paare von 14 bis 16.30 Uhr. Abends ist Oberbürger­meister Kurt Gribl an der Reihe mit weiteren sechs Trauungen von 17.30 bis 20 Uhr.

Am Losverfahr­en können Paare teilnehmen, deren Eheschließ­ung angemeldet und nach Prüfung aller Unterlagen durch das Standesamt bestätigt wurde. Die Eheschließ­ungserlaub­nis muss bis 28. September 2018 gültig sein. Paare, die bereits einen Hochzeitst­ermin erhalten haben, können auch am Losverfahr­en teilnehmen. Dazu müssen sie das Standesamt kontaktier­en. Eine weitere Voraussetz­ung ist, dass mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz in Augsburg haben muss. Die Termine am Tag der Hochzeit werden über ein Losverfahr­en bei der Anmeldung im Standesamt vergeben. Deshalb besteht weder auf eine bestimmte Uhrzeit noch auf einen bestimmten Bürgermeis­ter Anspruch. Eine Sondergebü­hr für die Nutzung des Fürstenzim­mers wird an diesem Tag nicht erhoben. Die Auslosung findet am Montag, 30. Juli, statt. Die betreffend­en Brautpaare werden dann per Post verständig­t.

OInfos beim Standesamt und unter: www.augsburg.de/trauteuch oder per Mail an: tagderhoch­zeit@augsburg.de.

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Foto: Ralf Lienert Ende September ist ein besonderer Hochzeitst­ag: Die drei Augsburger Bürgermeis­ter übernehmen im Fürstenzim­mer je sechs Trauungen.

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