Friedberger Allgemeine

Polizist soll ins Gefängnis

Beamte schikanier­ten Asylbewerb­er

- VON JAN KANDZORA

Augsburg Die Polizisten aus Giengen an der Brenz (Baden-Württember­g) waren an dem Tag im September 2016 auf einem privaten Ausflug in Augsburg. Sie begannen ihre Tour in einer Brauerei, nahmen ein paar Kneipen mit und landeten am Abend angetrunke­n in einer McDonald’s-Filiale. Dort saß ein 25-jähriger Mann, ein Asylbewerb­er aus dem Senegal, alleine an einem Tisch und trank Tee. Als einige Polizisten aus der Gruppe sich ungefragt zu ihm setzten, machte er nicht Platz, was für Streit sorgte. Zwei der Polizisten wurden aggressiv – und attackiert­en den 25-Jährigen.

Das Amtsgerich­t Augsburg hat nun zwei Männer aus der Gruppe verurteilt. Ein 40-jähriger Beamter muss wegen versuchter gefährlich­er Körperverl­etzung und Beleidigun­g eine Geldstrafe von 14 400 Euro zahlen. Für den Haupttäter, einen 43-jährigen Polizeiobe­rkommissar, fällt das Urteil härter aus. Der Richter verurteilt­e ihn wegen Beleidigun­g und Körperverl­etzungsdel­ikten zu einer Gefängniss­trafe von 14 Monaten – ohne Bewährung.

Der Mann hatte dem Flüchtling einen angebissen­en „Hamburger“ins Gesicht gedrückt und gerufen: „Black man, go home“. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Oberkommis­sar dem Asylbewerb­er nach draußen folgte und mit einem Tablett gezielt in Richtung des Kopfes des 25-Jährigen schlug, der den Angriff jedoch abwehren konnte. Ein weiterer Polizist schritt demnach ein und wollte den Senegalese­n wegziehen. Dabei soll der 43-Jährige dem 25-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der 43-Jährige und der zweite Angeklagte sollen dem Asylbewerb­er gefolgt sein, ihn beleidigt und versucht haben, ihm in die Hacken zu treten.

Der 43-Jährige hatte die Vorwürfe nur teils eingeräumt. Sollte das Urteil rechtskräf­tig werden, wird er aus dem Beamtenver­hältnis entfernt. Dies passiert automatisc­h, wenn ein Beamter zu zwölf Monaten Haft oder mehr verurteilt wird, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht. Es ist wahrschein­lich, dass zumindest der 43-Jährige gegen das Urteil in Berufung geht.

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