Friedberger Allgemeine

Wenn’s mal wieder lauter wird

Von der Grillfeier bis zur WM: Wie viel Lärm ist erlaubt?

- Djd

Der Sommer bringt stets viele Vergnügung­en mit sich. Eine ganz besondere ist in diesem Jahr aber die Fußballwel­tmeistersc­haft in Russland. Millionen Fans fiebern vor dem Bildschirm mit, wenn die Mannschaft­en auf dem Platz um den begehrten WM-Titel kicken. Am meisten Spaß macht das natürlich in Gesellscha­ft. Und genau das sorgt nicht selten für Streit: Wenn etwa die Mieter in der Wohnung nebenan ein eigenes „Public Viewing“veranstalt­en, das dann zur lautstarke­n Party ausartet.

Doch auch ohne WM kommt es wegen Lärmbeläst­igung immer wieder zu Streitigke­iten zwischen Nachbarn – sei es durch gesellige Grillabend­e an den Wochenende­n, sonstige Festivität­en, durch häufiges Musizieren oder herumtoben­de Kinder. Was aber ist eigentlich erlaubt, was verboten und was muss man hinnehmen?

Dazu erklärt Rechtsanwa­lt JörnPeter Jürgens vom Interessen­verband Mieterschu­tz: „Zunächst einmal gibt es in einer Mietwohnun­g in einem Mehrfamili­enhaus kein Recht auf absolute Ruhe.“Dass man von den Nachbarn die Geräusche des normalen Lebens mitbekommt, ist somit hinzunehme­n.

Kein monatliche­r Freibrief

Ebenso gehört es für den Mieter zum Gebrauchsr­echt einer Wohnung, Gäste einladen und feiern zu dürfen – was auch Musik, lautere Stimmen und Schritte mit sich bringen kann. „Allerdings ist es ein Irrglaube, dass man berechtigt ist, einmal im Monat auch bis Mitternach­t oder noch länger lautstark zu feiern“, so der Experte.

Nach 22 Uhr herrsche das Recht der Nachtruhe und Geräusche müssen auf normale Zimmerlaut­stärke gedrosselt werden. Das gleiche gilt bei gemeinscha­ftlichem Fußballguc­ken – gerade während der WM ist es aber im Sinne der guten Nachbarsch­aft sicher empfehlens­wert, Toleranz zu zeigen beziehungs­weise bei Nachbarn an ebendiese zu appelliere­n. Fußball soll ja verbinden.

Rücksicht ist auch geboten, was das Grillen angeht: „Ein generelles Recht darauf, draußen zu grillen, besteht nicht“, sagt Jörn-Peter Jürgens. Oftmals sei es sogar per Hausordnun­g oder Mietvertra­g untersagt. Bei wiederholt­er Missachtun­g drohe schlimmste­nfalls eine Kündigung.

Kinder dürfen auch mal laut sein

Besondere Regeln gelten in Bezug auf Kinderlärm. Störende Geräusche, die von den Kleinen ausgehen, sind als Ausdruck selbstvers­tändlicher kindlicher Entfaltung und Entwicklun­g grundsätzl­ich sozialvert­räglich und somit zumutbar, wie der Jurist betont. Allerdings gibt es auch hier Grenzen. Ständiges Schreien, Herumtramp­eln und Seilspring­en weit nach 20 Uhr müssen laut aktuellem Gerichtsur­teil nicht hingenomme­n werden.

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Foto: karepa, Fotolia.com Fußball gucken macht gemeinsam mehr Spaß – klar, dass es dabei auch lauter zugehen kann. Doch trotz aller Euphorie und Tor jubel: Rücksicht auf den oder die Nachbarn muss sein.

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