Gemeinderat segnet Kissinger Hort ab
Eltern sorgen sich um die Plätze für ihre Kinder in der Kita St. Elisabeth. Nun ist der Fortbestand der Gruppe gesichert. Allerdings gibt es ein weiteres Problem für den Träger, bei dem es um viel Geld geht
Kissing Mehrere Monate fürchteten Eltern um ihre Hortplätze in der Kissinger Kita St. Elisabeth. Wie berichtet, hatte der Träger der Einrichtung, eine Stiftung der katholischen Kirche, die Umwandlung in eine Regelkindergartengruppe im vergangenen Jahr beantragt. Der Kissinger Gemeinderat stimmte im September 2017 zu. Damals ging der Träger davon aus, dass kein Bedarf mehr an Hortplätzen herrsche. Das sahen die Eltern aber anders. „Nun stehen ab September fast 20 Kinder mehr oder weniger auf der Straße“, sagte ein betroffener Vater. Es gab ein Krisengespräch mit dem Träger. Zudem wandten sich die Eltern an unsere Zeitung.
In Gesprächen zwischen Vertretern des Trägers, Jugendamts und der Gemeinde wurde letztlich eine Lösung erarbeitet. Die Hortgruppe wird in veränderter Form weitergeführt. Dazu musste der Träger eine neue Bedarfsanerkennung beantragen, die nun einstimmig in der vergangenen Gemeinderatssitzung abgesegnet wurde. Eine Diskussion es nicht. Die Kita St. Elisabeth teilt demnach 119 Plätze folgendermaßen auf: 15 in einer Krippengruppe, 26 in drei Regelgruppen und 26 in einer flexiblen Gruppe – in der dürfen Kindergartenkinder zusammen mit höchstens 20 Hortkindern betreut werden. Dort kommt dann ab September der Nachwuchs der betroffenen Eltern unter.
Der Kissinger Gemeinderat musste sich aber auch aufgrund eines weiteren Problems mit dem Träger beschäftigen. Die Kirchenstiftung ist neben St. Elisabeth auch für den Kindergarten Alte Schule zuständig. Für beide Einrichtungen hat sie einen Förderantrag zu spät eingereicht. Es ging dabei um mehrere Hunderttausend Euro.
Grundsätzlich hat die Gemeinde mit der Kirchenstiftung für beide Einrichtungen eine Trägervereinbarung geschlossen. Wie aus den Sitzungsunterlagen hervorgeht, ist der Träger demnach für die Abrechnung der kindsbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungsund Betreuungsgesetz verantwortlich. Konkret bedeutet das, dass die Kirchenstiftung stets bis Ende April der Gemeinde einen Förderantrag zuschicken muss, um die Mittel zu erhalten. Diese prüft den und muss ihn wiederum selbst bis Ende Juni bei der staatlichen Bewilligungsbehörde einreichen. Die Träger werden über ein Computerprogramm über den drohenden Fristablauf informiert.
In diesem Jahr ging aber zunächst kein Antrag der Kirchenstiftung bei der Gemeinde ein. Voraussichtlich wird sich die kindbezogene Förderung auf circa 650000 bis 800000 Euro für beide Einrichtungen belaufen. Der kommunale Anteil beträgt zwischen 300 000 und 380 000 Euro. Es handelt sich also um eine Menge Geld für St. Elisabeth und die Alte Schule. Dennoch lag der Kissinger Verwaltung zum 24. Mai dieses Jahres immer noch kein Antrag vor. Beim Verstreichen dieser Frist wäre der Förderanspruch eigentlich entfallen, heißt es in der Vorlage für die Gemeinderäte. Dabei handle es sich jedoch nur um eine „Schutzvorschrift“, auf die die Gemeinde verzichten könne. Während der Sitzung erklärte Bürgermeister Wolf, dass es sich bei dem Vorgang eigentgab lich um einen Verwaltungsakt handle. „Aber da jetzt die Frist versäumt worden ist, müssen wir zustimmen, damit die Kirchenstiftung das Geld bekommt.“Wolf erklärte auch, dass der Antrag inzwischen eingegangenen sei. Der Gemeinderat entschied letztlich einstimmig und ohne Diskussion auf die Einhaltung der Schutzfrist zu verzichten.