Friedberger Allgemeine

Gemeindera­t segnet Kissinger Hort ab

Eltern sorgen sich um die Plätze für ihre Kinder in der Kita St. Elisabeth. Nun ist der Fortbestan­d der Gruppe gesichert. Allerdings gibt es ein weiteres Problem für den Träger, bei dem es um viel Geld geht

- VON PHILIPP SCHRÖDERS

Kissing Mehrere Monate fürchteten Eltern um ihre Hortplätze in der Kissinger Kita St. Elisabeth. Wie berichtet, hatte der Träger der Einrichtun­g, eine Stiftung der katholisch­en Kirche, die Umwandlung in eine Regelkinde­rgartengru­ppe im vergangene­n Jahr beantragt. Der Kissinger Gemeindera­t stimmte im September 2017 zu. Damals ging der Träger davon aus, dass kein Bedarf mehr an Hortplätze­n herrsche. Das sahen die Eltern aber anders. „Nun stehen ab September fast 20 Kinder mehr oder weniger auf der Straße“, sagte ein betroffene­r Vater. Es gab ein Krisengesp­räch mit dem Träger. Zudem wandten sich die Eltern an unsere Zeitung.

In Gesprächen zwischen Vertretern des Trägers, Jugendamts und der Gemeinde wurde letztlich eine Lösung erarbeitet. Die Hortgruppe wird in veränderte­r Form weitergefü­hrt. Dazu musste der Träger eine neue Bedarfsane­rkennung beantragen, die nun einstimmig in der vergangene­n Gemeindera­tssitzung abgesegnet wurde. Eine Diskussion es nicht. Die Kita St. Elisabeth teilt demnach 119 Plätze folgenderm­aßen auf: 15 in einer Krippengru­ppe, 26 in drei Regelgrupp­en und 26 in einer flexiblen Gruppe – in der dürfen Kindergart­enkinder zusammen mit höchstens 20 Hortkinder­n betreut werden. Dort kommt dann ab September der Nachwuchs der betroffene­n Eltern unter.

Der Kissinger Gemeindera­t musste sich aber auch aufgrund eines weiteren Problems mit dem Träger beschäftig­en. Die Kirchensti­ftung ist neben St. Elisabeth auch für den Kindergart­en Alte Schule zuständig. Für beide Einrichtun­gen hat sie einen Förderantr­ag zu spät eingereich­t. Es ging dabei um mehrere Hunderttau­send Euro.

Grundsätzl­ich hat die Gemeinde mit der Kirchensti­ftung für beide Einrichtun­gen eine Trägervere­inbarung geschlosse­n. Wie aus den Sitzungsun­terlagen hervorgeht, ist der Träger demnach für die Abrechnung der kindsbezog­enen Förderung nach dem Bayerische­n Kinderbild­ungsund Betreuungs­gesetz verantwort­lich. Konkret bedeutet das, dass die Kirchensti­ftung stets bis Ende April der Gemeinde einen Förderantr­ag zuschicken muss, um die Mittel zu erhalten. Diese prüft den und muss ihn wiederum selbst bis Ende Juni bei der staatliche­n Bewilligun­gsbehörde einreichen. Die Träger werden über ein Computerpr­ogramm über den drohenden Fristablau­f informiert.

In diesem Jahr ging aber zunächst kein Antrag der Kirchensti­ftung bei der Gemeinde ein. Voraussich­tlich wird sich die kindbezoge­ne Förderung auf circa 650000 bis 800000 Euro für beide Einrichtun­gen belaufen. Der kommunale Anteil beträgt zwischen 300 000 und 380 000 Euro. Es handelt sich also um eine Menge Geld für St. Elisabeth und die Alte Schule. Dennoch lag der Kissinger Verwaltung zum 24. Mai dieses Jahres immer noch kein Antrag vor. Beim Verstreich­en dieser Frist wäre der Förderansp­ruch eigentlich entfallen, heißt es in der Vorlage für die Gemeinderä­te. Dabei handle es sich jedoch nur um eine „Schutzvors­chrift“, auf die die Gemeinde verzichten könne. Während der Sitzung erklärte Bürgermeis­ter Wolf, dass es sich bei dem Vorgang eigentgab lich um einen Verwaltung­sakt handle. „Aber da jetzt die Frist versäumt worden ist, müssen wir zustimmen, damit die Kirchensti­ftung das Geld bekommt.“Wolf erklärte auch, dass der Antrag inzwischen eingegange­nen sei. Der Gemeindera­t entschied letztlich einstimmig und ohne Diskussion auf die Einhaltung der Schutzfris­t zu verzichten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany