Friedberger Allgemeine

Denkmalsch­utz belohnen

- VON EVA WEIZENEGGE­R sev@augsburger allgemeine.de

Es gibt Bauherren, die sind jahrelang mit viel persönlich­em und finanziell­em Engagement damit beschäftig­t, ein denkmalges­chütztes Gebäude wiederherz­ustellen. In den meisten Fällen sind sich die Eigentümer schon vor dem Kauf eines historisch­en Gebäudes darüber bewusst, wie viel Arbeit auf sie zukommt. Und so manche Überraschu­ng kommt noch obendrauf, die es zu bewältigen gibt. Manche schaffen diese Belastung nicht und verkaufen ihre Immobilie, andere werden für ihr Durchhalte­vermögen belohnt und besitzen am Ende ein richtiges Schmuckstü­ck.

Bei dem Gebäude am Kirchenbog­en in der Meringer Herzog-Wilhelm-Straße war es offensicht­lich, dass man dort nicht so leicht saniert und schnell zu einer günstigen Immobilie kommt. Die katholisch­e Pfarrgemei­nde, die als direkter Nachbar durchaus etwas mit dem Gebäude hätte anfangen können, ließ beispielsw­eise die Finger davon. Man hatte mit den Kirchen und dem Gemeindeze­ntrum genügend Aufgaben gestemmt.

Wenn der jetzige Eigentümer Suad Bucan aber dem Landratsam­t vorwirft, dass er schon längst den Schaden beheben hätte können, wenn man nicht alles rauszögern würde, liegt er falsch. Denn er hat versäumt, ein statisches Gutachten zu erstellen. Die von ihm beauftragt­e Baufirma war es, die ohne Genehmigun­g tragende Wände herausgeri­ssen hatte. Und den Denkmalsch­utz einfach nicht zu beachten und darauf zu setzen, dass das Gebäude jetzt irgendwann so marode ist, dass es von selbst einstürzt – diese Form der günstigen Bausanieru­ng darf das Landratsam­t nicht durchgehen lassen. Das ist kein gutes Signal für all diejenigen, die sich an die Auflagen des Denkmalamt­es halten.

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