Denkmalschutz belohnen
Es gibt Bauherren, die sind jahrelang mit viel persönlichem und finanziellem Engagement damit beschäftigt, ein denkmalgeschütztes Gebäude wiederherzustellen. In den meisten Fällen sind sich die Eigentümer schon vor dem Kauf eines historischen Gebäudes darüber bewusst, wie viel Arbeit auf sie zukommt. Und so manche Überraschung kommt noch obendrauf, die es zu bewältigen gibt. Manche schaffen diese Belastung nicht und verkaufen ihre Immobilie, andere werden für ihr Durchhaltevermögen belohnt und besitzen am Ende ein richtiges Schmuckstück.
Bei dem Gebäude am Kirchenbogen in der Meringer Herzog-Wilhelm-Straße war es offensichtlich, dass man dort nicht so leicht saniert und schnell zu einer günstigen Immobilie kommt. Die katholische Pfarrgemeinde, die als direkter Nachbar durchaus etwas mit dem Gebäude hätte anfangen können, ließ beispielsweise die Finger davon. Man hatte mit den Kirchen und dem Gemeindezentrum genügend Aufgaben gestemmt.
Wenn der jetzige Eigentümer Suad Bucan aber dem Landratsamt vorwirft, dass er schon längst den Schaden beheben hätte können, wenn man nicht alles rauszögern würde, liegt er falsch. Denn er hat versäumt, ein statisches Gutachten zu erstellen. Die von ihm beauftragte Baufirma war es, die ohne Genehmigung tragende Wände herausgerissen hatte. Und den Denkmalschutz einfach nicht zu beachten und darauf zu setzen, dass das Gebäude jetzt irgendwann so marode ist, dass es von selbst einstürzt – diese Form der günstigen Bausanierung darf das Landratsamt nicht durchgehen lassen. Das ist kein gutes Signal für all diejenigen, die sich an die Auflagen des Denkmalamtes halten.