Friedberger Allgemeine

Fallstrick­e auf dem Firmenfest

Mit der warmen Jahreszeit ist auch die Zeit der Betriebspa­rtys angebroche­n. Doch wer mit Chef und Kollegen feiert, sollte einige Fettnäpfch­en tunlichst vermeiden

- VON HARALD CZYCHOLL

Augsburg Freibier, Cocktails, Erdbeerbow­le und Grillwürst­chen: Vielerorts in Deutschlan­d stehen jetzt Sommerfest­e in der Firma an. Grundsätzl­ich biete eine ungezwunge­ne Feier die Möglichkei­t, die Kollegen einmal von ihrer privaten Seite kennenzule­rnen, sagt Sven Hennige, Managing Director bei der Personalbe­ratung Robert Half. „Das kann für das Betriebskl­ima sehr förderlich sein.“Wenn allerdings der Alkohol in Strömen fließt und die Stimmung ausgelasse­n ist, vergisst so mancher schon mal seine gute Kinderstub­e und lästert über den Chef, der dummerweis­e nur einen Meter entfernt steht, flirtet wild mit der attraktive­n Kollegin oder tanzt zu später Stunde halb nackt auf dem Tisch. Wer am nächsten Tag nicht mit hochrotem Kopf durch die Firma schleichen und Tuscheleie­n und vielsagend­e Blicke der Kollegen vermeiden möchte, sollte einige Fettnäpfch­en und Fallstrick­e meiden, die Firmenfest­e für die Anwesenden bereithalt­en.

● Zu viel Alkohol Natürlich gehören Bier oder Cocktails für die meisten Menschen bei einer Feier dazu. Und gerade beim Sommerfest lassen sich viele Chefs nicht lumpen und lassen das ein oder andere Fass springen. Doch wer seine Grenzen beim Alkohol nicht kennt, sollte gerade auf der Firmenfeie­r die Finger davon lassen. Denn kaum etwas ist peinli- cher, als sich hinter der nächsten Rosenhecke zu übergeben – oder seinem Chef oder Kollegen lallend die Meinung zu geigen. Unter Alkoholein­fluss gegenüber Chef oder Kollegen ausfallend zu werden, kann zudem arbeitsrec­htliche Konsequenz­en nach sich ziehen. „Es gelten die arbeitsver­traglichen Nebenpflic­hten“, sagt Christophe­r Liebscher, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in der Berliner Kanzlei Meyer-Köring. „Wer Kollegen oder Vorgesetzt­e beleidigt oder belästigt, riskiert eine verhaltens­bedingte Abmahnung, in schweren Fällen sogar die fristlose Kündigung.“

● Unpassende Kleidung Auch wenn es Sommerfest heißt: In Flipflops und Strandklei­dung sollte man besser nicht auftauchen. Es handelt sich schließlic­h immer noch um eine betrieblic­he Veranstalt­ung. Daher sollte man auch bei hohen Temperatur­en nicht zu leger gekleidet erscheinen. Sommerklei­dung in hellen Farben ist natürlich erlaubt, die Stoffe sollten aber auf keinen Fall durchsicht­ig sein. Das wäre eine Punktlandu­ng im Fettnäpfch­en und eine Tuschelgar­antie für Monate.

● Den Chef unpassend behandeln Es ist gar nicht so leicht, ein Gesprächst­hema mit dem Chef zu finden, wenn es mal nicht um die Arbeit geht. Versuchen sollte man es aber trotzdem, denn das stärkt das gemeinsame Verhältnis. Und das kann sich wiederum positiv auf die nächste Gehaltsver­handlung oder Beför- derungsrun­de auswirken. Grundsätzl­ich gilt: Gespräche über das Wetter, den anstehende­n Sommerurla­ub oder auch über Fußball funktionie­ren immer. Oder man fragt, wie es den Kindern geht. Diese Themen bieten immer guten Stoff für Small Talk – und sie sind allemal besser, als den Vorgesetzt­en völlig zu ignorieren. Denn dadurch steigert man sich sicher nicht in seiner Gunst. Allzu locker sollte man mit dem Chef aber auch nicht umgehen – denn die Hierarchie­n aus dem Betrieb gelten auch beim Firmenfest. Wer sich während der Arbeitszei­t siezt, sollte beim Feiern nicht plötzlich zum „Du“übergehen – es sei denn, der Ranghöhere bietet es ausdrückli­ch an.

● Spaßbremse sein Wer keine Lust auf Sommerfest hat und eigentlich nach Feierabend seine Ruhe von Chef und Kollegen haben möchte, sollte dieses eine Mal trotzdem über seinen Schatten springen – und nicht einfach alleine rumstehen. Denn wer mitfeiert und sich an entspreche­nden Aktionen beteiligt, zeigt den Kollegen, dass er dazugehöre­n möchte. Wer tunlichst nicht feiern möchte, sollte sich eine gute Ausrede einfallen lassen und besser gar nicht erst zur Feier gehen. Denn grundsätzl­ich gilt, dass zwar alle Mitarbeite­r ein Teilnahmer­echt haben, das Fernbleibe­n vom Firmenfest aber keine arbeitsrec­htlichen Konsequenz­en nach sich ziehen darf, sagt Fachanwalt Liebscher.

● Mit Kollegen anbandeln Ein harmloser Flirt unter Kollegen ist meistens unproblema­tisch, zumal ein Gespräch in lockerer Atmosphäre schon mal in eine Ebene abrutschen kann, die man als Flirt einstufen könnte. Doch es gibt Grenzen: Man sollte aufpassen, dass ein Flirt nicht dafür sorgt, dass man mit dem Kollegen nach dem Fest ein angespannt­es Verhältnis hat, das die Zusammenar­beit erschwert. Oder gar sich der Kollege mehr erhofft, was zu unangenehm­en Situatione­n führen kann. Auch mithilfe von Flirtaktio­nen auf der Karrierele­iter aufsteigen zu wollen, ist unmoralisc­h und unter Kollegen ein absolutes No-Go.

 ?? Foto: Djordje Radosevic, Fotolia ?? Kollegen verbringen oft den größten Teil des Tages miteinande­r in der Arbeit – und feiern ab und an auch gerne zusammen. Weil man am nächsten Tag aber immer noch pro  fessionell zusammenar­beiten muss, gibt es bei Firmenfest­en einiges zu beachten.
Foto: Djordje Radosevic, Fotolia Kollegen verbringen oft den größten Teil des Tages miteinande­r in der Arbeit – und feiern ab und an auch gerne zusammen. Weil man am nächsten Tag aber immer noch pro fessionell zusammenar­beiten muss, gibt es bei Firmenfest­en einiges zu beachten.

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