Blutige Nase an der Mautstation
Einem Autofahrer reißt auf der Heimfahrt vom Urlaub der Geduldsfaden
Aichach Friedberg/Bozen Seinen Italien-Urlaub wird ein Autofahrer aus dem Landkreis wohl noch lange Zeit in Erinnerung behalten. Weniger wegen der tollen Toskana-Landschaften, sondern weil die Ferien mit seiner Lebensgefährtin und drei Kindern ein juristisches Nachspiel hatten. Wegen Beleidigung und Körperverletzung war der Mann vor einigen Wochen zu einer Geldstrafe von 4500 Euro und drei Monaten Fahrverbot verurteilt worden. Weil er gegen den Strafbefehl Einspruch einlegte, wurde der Fall jetzt am Aichacher Amtsgericht erneut verhandelt.
Eigentlich hätte die Heimfahrt relativ entspannt verlaufen können, denn hinter dem Angeklagten lag ein erholsamer Urlaub im sonnigen Süden. Aber jeder Autofahrer kennt diese Stresssituation: Im Kolonnenverkehr drängt sich ein Wagen von der rechten auf die linke Überholspur und zwängt sich mit hohem Risiko in eine Lücke, die eigentlich viel zu eng ist. So war es auch vor einem Jahr auf der Brennerautobahn – und da war es mit der Erholung schnell vorbei. „Das hat der mit Absicht gemacht, der gehört angezeigt“, nörgelte die Partnerin des Beschuldigten mehrere Kilometer lang, bis diesem nach eigener Aussage die Nerven durchgingen.
An der Mautstelle Bozen-Nord stellte er schließlich den Überholer, als dieser anhalten musste, riss dessen Autotür auf, beschimpfte den Fahrer als Schwein und verpasste ihm einen Faustschlag ins Gesicht. Ein solch aggressives Verhalten sei ihm eigentlich wesensfremd und aus heutiger Sicht unverständlich, stellte der Täter vor Gericht fest. „Ich bin deswegen total fertig und habe schlaflose Nächte!“Zu einem richtiges Geständnis konnte Richter Walter Hell den Angeklagten aber nicht bewegen, der um den Brei herumredete: „Es kann schon sein, dass ich da vielleicht irgendwie hingelangt habe ...“
Wenn jeder Autofahrer gleich so „hinlangen“würde, dass der Gegner Nasenbluten hat, dann wäre Krieg auf unseren Straßen, meinte Hell. Trotzdem ließ er Milde walten und setzte die Geldstrafe auf 2700 Euro herab.
Härter dürfte den Verurteilten das von ursprünglich drei auf zwei Monate abgemilderte Fahrverbot treffen, denn er ist nach eigener Aussage als Monteur im Jahr rund 35000 Kilometer auf der Straße unterwegs. „Mehr Entgegenkommen ist beim besten Willen nicht möglich“, so der Richter.