Ali B.: Gericht wehrt sich
Asylverfahren lief „ordnungsgemäß“ab
Wiesbaden Im Fall der ermordeten Schülerin Susanna wehrt sich das Wiesbadener Verwaltungsgericht gegen Vorwürfe, das Asylverfahren gegen den mutmaßlichen Täter Ali B. nicht zügig genug bearbeitet zu haben. Der Anwalt des Irakers hatte im Januar 2017 eine Klage gegen die Abschiebung eingereicht, sie aber nicht begründet. Zu einem Abschluss des Verfahrens kam es bis zum gewaltsamen Tod des 14-jährigen Mädchens aus Mainz nicht.
„Das Verfahren ist ordnungsgemäß bearbeitet worden, wie alle anderen Verfahren auch“, sagte der Präsident des Verwaltungsgerichts, Egon Christ, dem
Anfang 2017 lag der Bestand der Asylverfahren bei dem Gericht bei 1614 Fällen. Im Laufe des Jahres seien 5179 Klagen dazugekommen, mit denen sich Zuwanderer gegen die Ablehnung ihres Asylantrags wehrten. Es werde nicht nach Eingangsstempel, sondern nach Priorisierungsgründen wie schwere Straftaten gearbeitet, erklärte Christ. Im Verfahren von Ali B. hätten dem Gericht keinerlei Anhaltspunkte für auffälliges Verhalten vorgelegen.
Der 21-jährige Ali B. war allerdings schon vor den Mordvorwürfen polizeibekannt wegen Raubs, Körperverletzung und Widerstandes gegen die Polizei. Er sitzt in Untersuchungshaft, weil er Susanna vergewaltigt und ermordet haben soll. Derzeit wird geprüft, ob ein zweiter Haftbefehl ausgesprochen wird – wegen der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens.