Todesangst bei Trennungsstreit
Mann würgt seine Partnerin, bis sie ohnmächtig wird. Er muss ein Jahr ins Gefängnis
Aichach Friedberg Weil er während eines Beziehungsstreits seine Partnerin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat, muss ein einschlägig vorbestrafter Mann für ein Jahr ins Gefängnis. Zu der gefährlichen Körperverletzung war es vergangenes Jahr in einer Wohnung im Landkreis gekommen, nachdem die Frau die Beziehung für beendet erklärt hatte.
Der aus Sachsen-Anhalt stammende Angeklagte war vor einigen Jahren nach Schwaben gezogen und hatte später über das Internet Kontakt gesucht. Anfang 2017 zog er zu seiner neuen Freundin, die er zwei Wochen zuvor kennengelernt hatte. Eine Zeit lang ging es einigermaßen gut – bis zu dem Tag, an dem sie die Trennung verkündete.
Danach ging das Paar aber, wie die von Amtsgerichts-Direktor Walter Hell geführte Beweisaufnahme ergab, noch gemeinsam zum Einkaufen und lag am Abend zusammen im Bett, weil der Mann noch keine neue Bleibe hatte. Als er mit 1,3 Promille im Blut die Frau als Nutte beschimpfte, eskalierte die Situation jedoch und es kam zu einem Gerangel, bei dem beide aus dem Bett fielen. „Ich wollte sie nur an den Schultern packen und von mir weghalten“, verteidigte sich der Angeklagte. Dagegen erklärte das Opfer, es habe Todesangst gelitten, als er drohte: „Ich bring dich um!“Im Lauf der Auseinandersetzung wurde die Frau gewürgt und kurz bewusstlos; sie konnte dann aber zu ihrer Mutter im selben Haus flüchten und von dort aus die Polizei alarmieren. Später sei sie vom Täter am Telefon wüst beschimpft worden, berichtete sie im Prozess.
Sein Urteil von einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung begründete Richter Hell mit der langen Vorstrafenliste des Mannes, auf der unter anderem Brandstiftung, Beleidigung, Betrug, Körperverletzung, Nötigung sowie Trunkenheit im Verkehr stehen. „Man kann nicht saufen und danach auf Milde hoffen“, so Hell. Dass die Tat unter Alkoholeinfluss geschehen ist, wirke sich nicht strafmildernd aus.
Auch der Staatsanwalt sagte, dass die Sozialprognose für den Beschuldigten ungünstig sei; dieser kündigte in der Verhandlung an, er wolle in Kürze mit einem Anti-Aggressionstraining beginnen.