Frau klagt gegen Nördlinger Stift
Nördlingen Die Hinterbliebene eines Krebspatienten machte die Ärzte des Nördlinger Stiftungskrankenhauses für den Tod ihres Mannes mitverantwortlich und verklagte die Klinik, in der er verstorben ist, deshalb auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Bei der Behandlung ihres Mannes in der Nördlinger Einrichtung im November 2013 habe es mehrere Fehler der Mediziner gegeben. Die Klägerin bemängelte unter anderem eine nicht ausreichende Flüssigkeitsversorgung ihres Mannes. In der Verhandlung vor der Zivilkammer des Augsburger Landgerichts legte ein Gutachter jedoch dar, dass er kein fehlerhaftes Verhalten der behandelnden Ärzte erkennen könne. Die Frau zog ihre Klage wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg schließlich zurück.