Konsequente Beschilderung wäre angebracht
Dem Ordnungsdienst ist Kommunikation wichtig, das sagt Fachbereichsleiter Andreas Bleymaier. Ihm und seinen Mitarbeitern sei das aufklärende Gespräch auf Augenhöhe lieber als bloße Sanktion. Das hat im Fall des Ehepaars Frick nicht funktioniert – offenbar mangelte es auf beiden Seiten am nötigen Fingerspitzengefühl und an der Einsicht. Dass der Hund in diesem Bereich nichts zu suchen hat, ist klar ausgeschildert. Über Sinn und Unsinn dieser Regelung lässt sich zwar streiten, die besseren Karten hat hier allerdings der Ordnungsdienst. Anders sieht es beim Rauchen aus. Das Verbot ist nicht extra ausgeschildert, wohl aber in der Grünanlagensatzung geregelt. Nur: Wer hat die schon parat, wenn er einen Park besucht?
Dass das Rauchen im Bereich des Sandspielplatzes nicht erlaubt ist, dürfte jedem klar sein. Dass das Verbot aber einige Schritte weiter im bebauten Bereich auch gelten soll, ist nicht unbedingt logisch nachvollziehbar. Der Ordnungsdienst sollte konsequent mit Belehrungen und, wenn es angebracht ist, auch mit Bestrafungen gegen Verstöße vorgehen. Mit der gleichen Konsequenz sollten dann aber Verbote auch ausgeschildert sein. Raucher sollten im Übrigen ihre Kippen – ganz egal ob im erlaubten oder verbotenen Bereich – nicht auf den Boden werfen, sondern aufheben und entsorgen. Zumindest darüber besteht kein Zweifel.