Junge Partygäste auf der Anklagebank
Ein Geburtstagsfest war entgleist. Die Richterin stellt das Verfahren überraschend ein
Friedberg Ein juristisches Nachspiel hatte am Aichacher Amtsgericht jetzt die turbulente Geburtstagparty einer 18-jährigen Friedbergerin, bei der vor einem Jahr die Polizei einschreiten musste. Ein Dutzend Anwälte und Zeugen waren zu der Verhandlung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gekommen, die aber gar nicht stattfand: Überraschend stellte Jugendrichterin EvaMaria Grosse das Verfahren ein.
Es war eine lautstarke Feier im Tennisheim an der Moosstraße in Wulfertshausen gewesen, wegen der sich Nachbarn nachts bei der Polizei beschwert hatten. Bei der ersten Anfahrt einer Streife gegen Mitternacht wurden laute Musik und circa 40 junge Erwachsene festgestellt, die sich teils im Gebäude und im Freien befanden. Die Ermahnung an die Veranstalterin, Rücksicht auf die Anlieger zu nehmen, fruchtete zunächst, die Musikanlage wurde leiser gedreht, so die Polizei damals.
Doch zwei Stunden später gingen erneut mehrere Anrufe wegen Lärmbelästigung ein, worauf die Beamten nochmals anrückten und chaotische Zustände vorfanden: Rund 30 überwiegend stark betrunkene junge Erwachsene torkelten umher und grölten; die junge Gastgeberin hatte keine Kontrolle mehr über ihre teils sturzbetrunkenen Gäste. Diese stellten sich den Polizisten in den Weg, pöbelten, schubsten und stießen sie. Schließlich eskalierte die Situation: Als sich einer der Beamten, umringt von mehreren Heranwachsenden, bedroht fühlte, griff er zum Pfefferspray.
Jetzt saß die damals 18-jährige Veranstalterin zusammen mit vier jungen Männern aus dem Landkreis-Süden auf der Anklagebank. Noch bevor Grosse die Verhandlung eröffnete, baten die Rechtsanwälte der Beschuldigten um ein Gespräch hinter verschlossenen Türen. Dabei wurde die Einstellung des Verfahrens ausgehandelt, die Grosse in einer öffentlichen Stellungnahme als „absolute Ausnahme“bezeichnete.
Zur Begründung sagte sie, die schriftlichen Zeugenaussagen seien teils sehr unterschiedlich, die subjektive Gefahreneinschätzung des Polizisten nachvollziehbar und verständlich. Die Partygäste hätten den Ernst der Lage wohl verkannt, aber zum Glück sei nichts wirklich Schlimmes passiert.
Deshalb könne sie das Verfahren gegen drei Angeklagte bei Zahlung einer Geldbuße von jeweils 350 Euro einstellen; zwei weitere Beschuldigte müssen 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Alle fünf Schüler und Studenten entschuldigten sich für ihr rüdes Verhalten und wurden von der Richterin belehrt, „dass Polizisten auch nur ihren Job machen und dabei unbedingt geschützt werden müssen“.