Friedberger Allgemeine

Bauern: Von Mautpflich­t befreit?

Bundesverk­ehrsminist­er öffnet pragmatisc­hen Weg

- Pm

Nach dem Bundesfern­straßenmau­tgesetz sind „landwirtsc­haftliche Fahrzeuge im geschäftsm­äßigen Güterverke­hr mit einer bauartbedi­ngten Höchstgesc­hwindigkei­t von maximal 40 km/h“von der Maut befreit. Dazu stellte Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer Ende Juni in einem Schreiben an den Generalsek­retär des Deutschen Bauernverb­andes (DBV), Bernhard Krüsken klar, dass unter diesem Freistellu­ngstatbest­and sowohl entgeltlic­he als auch unentgeltl­iche Beförderun­gen fallen. Das hatte das Bundesamt für Güterverke­hr (BAG) zuvor anders gesehen.

Vor allem kommt der Bundesverk­ehrsminist­er der Forderung nach, für land- oder forstwirts­chaftliche Fahrzeuge, die für eigene Zwecke oder im Rahmen eines Maschinenr­ings bauartbedi­ngt schneller als 40 km/h fahren, ebenfalls von der Maut auszunehme­n. Bis zum 1. Januar 2019 gibt es dazu eine Kulanzrege­lung. Voraussich­tlich greift erst dann die von DBV, Bundesverb­and der Maschinenr­inge (BMR) und Bundesverb­and Lohnuntern­ehmen (BLU) gemeinsam auf dem Weg gebrachte Initiative, das Bundesfern­straßenmau­tgesetz so zu ändern, dass die bisherigen und durch OVG-Urteile in Frage gestellten Ausnahmeta­tbestände wieder gelten. Es sei unverhältn­ismäßig, „jetzt land- und forstwirts­chaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedi­ngten Höchstgesc­hwindigkei­t von mehr als 40 km/h mit Fahrzeugge­räten zur Mauterfass­ung auszurüste­n, wenn diese Fahrzeugge­räte in sechs Monaten nicht mehr benötigt werden, weil keine Mautpflich­t mehr besteht“, teilt Bundesverk­ehrsminist­er Scheuer mit.

Rasche Lösung gefordert

Der DBV-Präsident Joachim Rukwied zeigt sich beim Deutschen Bauerntag erleichter­t über das Entgegenko­mmen des Bundesverk­ehrsminist­ers: „Bauern und Lohnuntern­ehmen benutzen die Straßen nur am Rande ihrer Tätigkeite­n. Die Freistellu­ng von der Maut ist nur folgericht­ig und vom Gesetzgebe­r gewollt.“ Allerdings kritisiert Rukwied die aktuelle Auslegung des Bundesamte­s für Güterverke­hr, wonach die Mautfreihe­it an die Kfz-Steuerfrei­heit gebunden sein soll. Hierfür gebe es keinerlei gesetzlich­e Begründung. Rukwied fordert die rasche Einstellun­g dieser praxisfrem­den Auslegung.

Seit 1. Juli 2018 wird die Mautpflich­t für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewi­cht auf alle Bundesstra­ßen ausgedehnt. Bislang besteht die Mautpflich­t auf allen Bundesauto­bahnen und circa 2300 Kilometern autobahnäh­nlichen Bundesstra­ßen. Seit dem 1. Juli kamen 38 000 Kilometer Bundesstra­ßen dazu.

 ?? Foto: ACP prod , stock.adobe.com ?? Sonderlich schnell fahren die meisten Landwirtsc­haftsfahrz­euge nicht. Wenn sie die 40 km/h nicht überschrei ten können, sind sie von der Maut befreit.
Foto: ACP prod , stock.adobe.com Sonderlich schnell fahren die meisten Landwirtsc­haftsfahrz­euge nicht. Wenn sie die 40 km/h nicht überschrei ten können, sind sie von der Maut befreit.

Newspapers in German

Newspapers from Germany