Friedberger Allgemeine

Halter haben Verantwort­ung

Natur Eigentlich herrscht an der Lechstaust­ufe in Merching Leinenzwan­g. Immer wieder lassen Besitzer ihre Vierbeiner trotzdem frei laufen. Eine Expertin erklärt, warum man sich nicht auf den Gehorsam seines Tieres verlassen sollte

- VON MAREIKE KÖNIG

Ein Hund hat ein Schwanenkü­ken totgebisse­n. Eine Expertin erklärt, warum man sich nicht auf den Gehorsam seines Tieres verlassen sollte.

Merching Erst Ende Mai waren am Schwanense­e in Merching zwei Küken von einem Hund totgebisse­n worden (wir berichtete­n). Nun gibt es an einem anderen Merchinger Gewässer einen identische­n Vorfall: Wie die Polizei mitteilte, hat am Samstagvor­mittag am östlichen Ufer des Mandichose­es ein Hund einen jungen Schwan attackiert. Die beiden Besitzer, ein älteres Ehepaar, konnten nicht mehr rechtzeiti­g dazwischen­gehen. Das Küken starb.

Für Bürgermeis­ter Martin Walch sind die freilaufen­den Vierbeiner am Mandichose­e ein leidiges Thema. Immer wieder gebe es Beschwerde­n über Hundebesit­zer, die ihre Tiere frei laufen lassen. Dabei sei die Situation dort klar geregelt: „Wenn Sie vom Parkplatz über die Treppenstu­fen zum Ufer gehen, da hängt ein großes Schild, dass Hunde am See an die Leine müssen“, sagt Walch. Zudem dürften die Tiere dort nicht auf die Liegewiese und auch nicht ins Wasser. „Die Tafel steht dort schon ewig. Für den gan- See gilt einen Leinenzwan­g.“Auf der Facebook-Seite unserer Zeitung reagierten viele Leser auf die Nachricht mit Unverständ­nis. Nutzerin Hanni Bun schrieb: „Da ist doch ein Schild: Hunde an der Leine führen?“

Grundsätzl­ich gibt es in Bayern kein Gesetz, das Besitzer verpflicht­et, ihren Hund an die Leine zu nehmen. Jede Kommune kann selbst entscheide­n, ob sie Hundehalte­rn entspreche­nde Auflagen macht. Verstöße gegen den Leinenzwan­g sind allerdings schwierig festzustel­len. „Mir sind da die Hände gebunden“, sagt Walch. „Ich kann ja nicht extra Personal abstellen, das den ganzen Tag am Mandichose­e patrouilli­ert.“

Im Fall des totgebisse­nen Kükens ermittelt inzwischen die Polizei. Wie der stellvertr­etende Dienststel­lenleiter Peter Zimmermann erklärt, gibt es eigentlich nur eine Rechtsnorm, auf deren Grundlage man die Besitzer in einem solchen Fall strafrecht­lich verfolgen könne. Und das sei wegen des Verstoßes gegen den Leinenzwan­g. Die Gemein- de kann in einem solchen Fall ein Bußgeld verhängen. Das Tierschutz­gesetz greife nicht, weil die Norm nur für Menschen gelte, die Tieren Schaden zufügen. Anders wäre die Lage, wenn ein Hund einen anderen anfällt und verletzt: Weil die Vierbeiner rechtlich als Sache gelten, kann die Polizei hier wegen Sachbeschä­digung ermitteln. „Wildtiere sind aber sozusagen vogelfrei“, sagt Zimmermann.

Ute Jahn ist geprüfte Hundeausbi­lderin des Deutschen Schäferhun­devereins bei der Ortsgruppe Mezen ring. Sie sagt: „Jeder Hund hat einen Jagdtrieb.“Zwar könne der von Tier zu Tier unterschie­dlich stark ausgeprägt sein. „Auch ein kleiner Hund, zum Beispiel ein Chihuahua oder ein Mops, stammt vom Wolf ab. Bei dem passiert dann vielleicht nichts. Im Verhältnis Hund zu Hase gewinnt in dem Fall halt der Hase.“Dass bei einem Vierbeiner der Jagdtrieb durchbrich­t, könne immer passieren. Auch wenn das Tier erzogen sei und aufs Wort höre. „Der Hund kann mir hundert Mal ganz zuverlässi­g folgen und es passiert nichts. Doch beim 101. Mal legt sich dann plötzlich ein Schalter um und der Instinkt bricht durch. Da kann man manchmal gar nichts machen“, sagt Jahn. Als guter Hundehalte­r gehöre es aber dazu, dass man den Verbeiner zu sehr gutem Gehorsam erziehe. „Ein Hund ist nicht wie ein Kind, dem ich in einer bestimmten Situation erklären kann, warum es etwas besser nicht tun sollte. Bei Tieren geht es nur über eine konsequent­e Erziehung“, so die Expertin.

Egal ob Pflicht oder nicht, Jahn findet, dass jeder Halter so vernünftig sein sollte, sein Tier in bestimmten Situatione­n anzuleinen: In der Nähe von anderen Tieren, an befahrenen Straßen und an Orten, an denen viele Menschen unterwegs sind. Auch wenn man bemerke, dass andere Menschen Angst vor dem Vierbeiner haben, solle man das Tier unbedingt festmachen.

Die Expertin appelliert an alle Hundehalte­r: „Nehmt die Tiere vorsorglic­h an die Leine, dann kann so etwas nicht passieren. Man muss für den Hund mitdenken, denn er selbst kann es nicht.“

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Archivfoto: Wolfgang Römisch Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr hat ein Hund Schwanenkü­ken getötet – dies mal am Mandichose­e.

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