Friedberger Allgemeine

Baukinderg­eld verbessert Bonität

Förderung Auch Eltern ohne Trauschein haben Anspruch

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Das Baukinderg­eld ist auf den Weg gebracht. Für den Ersterwerb einer neuen oder gebrauchte­n Immobilie, die selbst genutzt wird, gibt es rückwirken­d zum 1. Januar 2018 pro Kind und Jahr 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Einkommens­grenze liegt bei 75.000 Euro zu versteuern­dem Haushaltsj­ahreseinko­mmen plus 15.000 Euro pro Kind, das zu Hause wohnt und noch nicht volljährig ist. Beantragen können Interessie­rte das Baukinderg­eld, wenn sie in die Immobilie eingezogen sind und dies durch eine Meldebestä­tigung nachweisen können. Auch Eltern ohne Trauschein sind nach bisherigen Informatio­nen förderbere­chtigt.

Der Verband der Privaten Bausparkas­sen sieht im Baukinderg­eld ein Instrument, um die Verschuldu­ng geringer zu halten. „Es wirkt für den Bauherren ähnlich wie Eigenkapit­al.“Haushalte an der Schwelle zum Wohneigent­um hätten damit eine gute Chance, die größte Hürde auf dem Weg zum Eigentumse­rwerb zu überwinden. Zur langfristi­gen Stärkung der Eigenkapit­albildung müsse das Baukinderg­eld allerdings durch eine längst überfällig­e Verbesseru­ng der Ansparförd­erung in Form der staatliche­n Wohnungsba­uprämie ergänzt werden.

Antragsfor­mulare für das Baukinderg­eld sollen ab Ende August bei der bundeseige­nen Förderbank KfW vorliegen. Ein Antrag kann nach dem Beschluss der Koalition bis Ende 2020 gestellt werden.

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