Friedberger Allgemeine

Internetst­ar Leon Machère muss Geldstrafe zahlen

Der 26-Jährige sorgte im März 2017 auf dem Königsplat­z für Chaos und beleidigte mehrere Polizisten. Ein Strafbefeh­l gegen ihn wurde nun rechtskräf­tig. Auch andernorts hatte er zuletzt mit der Justiz zu tun

- VON JAN KANDZORA Spiegel Online

Es gab tumultarti­ge Szenen, als der Internetst­ar Leon Machère im März 2017 mit seiner Entourage in der Innenstadt auftauchte. Tausende Kinder und Jugendlich­e wollten den Mann sehen, der es mit Streich-Videos auf der Plattform Youtube zu mehr als zwei Millionen Anhängern gebracht hat. Machère filmt dabei oft, wie ihm ahnungslos­e Passanten auf den Leim gehen. Weder Stadt noch Polizei waren in Augsburg darüber informiert gewesen, dass der heute 26-Jährige in Augsburg auftreten wollte. Machère hatte seinen Besuch lediglich auf Youtube angekündig­t. In Augsburg gab es im März 2017 jedenfalls ein regelrech- tes Gedränge, teils kam es auch zu brenzligen Situatione­n, vor allem am Kö. Dort versammelt­en sich hunderte Kinder und Jugendlich­e vor dem Cityhotel „Ost am Kö“, um einen Blick auf den Youtube-Star Leon Machère zu ergattern.

Weil die Polizei damals das Gedränge um den Youtuber als Sicherheit­srisiko wertete und der Auftritt nicht angemeldet war, nahmen die Beamten ihn und seine Begleiter kurzerhand mit aufs Revier. Machère war damit offensicht­lich nicht einverstan­den. Auf der Wache beleidigte er mehrere Polizisten. Noch am selben Tag lud er zudem auf der Plattform „Snapchat“ein Video hoch, in dem er Beamte mit den Worten beschimpft­e, „die ganzen scheiß Polizisten haben meine ganzen Jungs jetzt mitgenomme­n“. Er erhielt später einen Strafbefeh­l wegen Beleidigun­g in vier Fällen, der eine Geldstrafe von 32500 Euro vorsah. Dagegen legte der 26-Jährige, der mit bürgerlich­em Namen Rustem Ramaj heißt, Einspruch ein, was einen Prozess am Augsburger Amtsgerich­t zur Folge hatte. Dort sollte es im Mai dieses Jahres um die Höhe der Summe gehen. Doch Machère erschien nicht, ebenso wenig sein Anwalt.

Zwar trudelte kurz vor Verhandlun­gsbeginn ein Fax mit einer Krankheits­bescheinig­ung des Youtubers ein, der Arzt hatte dem 26-Jährigen allerdings damit nicht bescheinig­t, auch verhandlun­gsun- fähig zu sein. Das Amtsgerich­t verwarf den Einspruch des abwesenden Angeklagte­n gegen den Strafbefeh­l. Damit hätte die Sache durch sein können. War sie aber nicht. Machère legte wiederum Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerich­tes ein, sodass sich die nächsthöhe­re Instanz, das Landgerich­t, mit dem Fall befassen musste.

Wie das Landgerich­t nun mitteilt, hat die Erste Strafkamme­r unter Vorsitz von Richterin Sandra Mayer am Montag die Beschwerde Machères gegen den Beschluss des Amtsgerich­ts Augsburg zurückgewi­esen. Der Strafbefeh­l ist damit rechtskräf­tig, gegen die Entscheidu­ng des Landgerich­ts gebe es kein Rechtsmitt­el mehr.

Es war nicht das erste Mal, dass Machère im Fokus der Justiz war. Erst am Mittwoch erließ das Amtsgerich­t Hamburg einen Strafbefeh­l über insgesamt 37 500 Euro gegen den 26-Jährigen, wie berichtet. Die Vorwürfe in dem Fall: Vortäuschu­ng einer Straftat und Amtsanmaßu­ng. Es ging demnach konkret um zwei Streich-Videos des Youtubers. In einem davon soll Machère laut den Vorwürfen mit Blaulicht und Martinshor­n durch Hamburg gefahren sein und Passanten Anweisunge­n erteilt haben. Manche Menschen glaubten offenbar an einen Polizeiein­satz. Auch zum Gerichtste­rmin in Hamburg sei der 26-Jährige nicht erschienen, heißt es.

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