Friedberger Allgemeine

Hier müssen Hunde an die Leine

Tierhaltun­g Wo in unserem Verbreitun­gsgebiet Vierbeiner frei laufen dürfen – und wo nicht

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Aichach Friedberg In Bayern gibt es per Gesetz keinen Leinenzwan­g. Jede Kommune entscheide­t selbst, ob sie in bestimmten Bereichen Halter verpflicht­et, ihr Tier festzumach­en. Oder sogar verbietet, dass Hunde einzelne Flächen überhaupt betreten. Allerdings schränkt der Freistaat die Gemeinden ein: Ein Leinenzwan­g kann grundsätzl­ich nur für Tiere mit einer Schulterhö­he von mehr als 50 Zentimeter­n und für Kampfhunde verordnet werden. Lediglich auf Grünanlage­n, Parks und Kinderspie­lplätzen dürfen die Kommunen alle Halter zur Leine verpflicht­en oder die Vierbeiner ganz verbannen.

Wenn einzelne Tiere auffällig werden, können die Kommunen zudem anordnen, dass der Hund immer angeleint sein oder einen Maulkorb tragen muss. Das kommt allerdings selten vor. Laut Stadtverwa­ltung gibt es in Friedberg maximal ein bis zwei solcher Fälle pro Jahr.

● Friedberg Nach Angaben der Verwaltung gilt in Friedberg und seinen Stadtteile­n kein Leinenzwan­g. Allerdings gibt es Ausnahmen: In sämtlichen Parkanlage­n ist es verboten, den Hund frei laufen zu lassen. Freibadege­lände, wie am Friedberge­r und Derchinger See, dürfen Vierbeiner gar nicht betreten.

● Mering In der Marktgemei­nde gibt es im Ortsbereic­h keinen Leinenzwan­g. Vor drei Jahren hatte die Verwaltung im Gemeindera­t vorgeschla­gen, auch in Mering große Hunde an die Leine zu nehmen. Anlass waren nach Angaben von Bürgermeis­ter HansDieter Kandler Beschwerde­n von Besitzern kleinerer Hunde, die durch größere Artgenosse­n verletzt worden waren. Der Gemeindera­t lehnte den Vorschlag jedoch mehrheitli­ch ab. Ein wichtiges Argument in der Diskussion war damals, dass der Gemeinde das Personal fehle, um eine entspreche­nde Ordnung durchzuset­zen.

● Kissing, Schmiechen und Mer ching Alle Hunde dürfen im gesamten Ortsbereic­h frei laufen. Eine Ausnahme: Am Ufer des Mandichose­es müssen Halter ihre Vierbeiner festmachen.

● Steindorf Auch hier gibt es keinen Leinenzwan­g. Wie Bürgermeis­ter Paul Wecker berichtet, gebe es in der Gemeinde immer wieder Probleme mit Hunden. Man versuche jedoch, an die Vernunft der Besitzer zu appelliere­n. Das tue die Verwaltung regelmäßig in ihren Gemeindebr­iefen.

● Ried, Dasing und Eurasburg Hier gelten die strengsten Regeln im Landkreis-Süden: Alle drei Gemeinden haben eine sogenannte Hundehaltu­ngsverordn­ung. Innerorts und zwischen Ortsteilen müssen große Vierbeiner und Kampfhunde an die Leine. Außerhalb gilt: Nur wenn das Tier mehr als 100 Meter von Häusern entfernt ist, darf es frei laufen. In Eurasburg ist die Regelung noch strenger: Hier müssen die Vierbeiner mindestens 200 Meter Abstand zu Bebauungen halten. In Dasing gilt die Regel seit 2000, in Eurasburg seit 2003 und in Ried seit 2011.

Sieglinde Kistler von der Verwaltung in Ried begründet, dass über Jahre immer wieder Bürger über Probleme mit frei laufenden Hunden berichtet hätten. Deshalb habe sich der Gemeindera­t zu dem Schritt entschloss­en.

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Foto: Mareike König Am Friedberge­r See gilt ein grundsätzl­iches Verbot für Hunde.

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