Hier müssen Hunde an die Leine
Tierhaltung Wo in unserem Verbreitungsgebiet Vierbeiner frei laufen dürfen – und wo nicht
Aichach Friedberg In Bayern gibt es per Gesetz keinen Leinenzwang. Jede Kommune entscheidet selbst, ob sie in bestimmten Bereichen Halter verpflichtet, ihr Tier festzumachen. Oder sogar verbietet, dass Hunde einzelne Flächen überhaupt betreten. Allerdings schränkt der Freistaat die Gemeinden ein: Ein Leinenzwang kann grundsätzlich nur für Tiere mit einer Schulterhöhe von mehr als 50 Zentimetern und für Kampfhunde verordnet werden. Lediglich auf Grünanlagen, Parks und Kinderspielplätzen dürfen die Kommunen alle Halter zur Leine verpflichten oder die Vierbeiner ganz verbannen.
Wenn einzelne Tiere auffällig werden, können die Kommunen zudem anordnen, dass der Hund immer angeleint sein oder einen Maulkorb tragen muss. Das kommt allerdings selten vor. Laut Stadtverwaltung gibt es in Friedberg maximal ein bis zwei solcher Fälle pro Jahr.
● Friedberg Nach Angaben der Verwaltung gilt in Friedberg und seinen Stadtteilen kein Leinenzwang. Allerdings gibt es Ausnahmen: In sämtlichen Parkanlagen ist es verboten, den Hund frei laufen zu lassen. Freibadegelände, wie am Friedberger und Derchinger See, dürfen Vierbeiner gar nicht betreten.
● Mering In der Marktgemeinde gibt es im Ortsbereich keinen Leinenzwang. Vor drei Jahren hatte die Verwaltung im Gemeinderat vorgeschlagen, auch in Mering große Hunde an die Leine zu nehmen. Anlass waren nach Angaben von Bürgermeister HansDieter Kandler Beschwerden von Besitzern kleinerer Hunde, die durch größere Artgenossen verletzt worden waren. Der Gemeinderat lehnte den Vorschlag jedoch mehrheitlich ab. Ein wichtiges Argument in der Diskussion war damals, dass der Gemeinde das Personal fehle, um eine entsprechende Ordnung durchzusetzen.
● Kissing, Schmiechen und Mer ching Alle Hunde dürfen im gesamten Ortsbereich frei laufen. Eine Ausnahme: Am Ufer des Mandichosees müssen Halter ihre Vierbeiner festmachen.
● Steindorf Auch hier gibt es keinen Leinenzwang. Wie Bürgermeister Paul Wecker berichtet, gebe es in der Gemeinde immer wieder Probleme mit Hunden. Man versuche jedoch, an die Vernunft der Besitzer zu appellieren. Das tue die Verwaltung regelmäßig in ihren Gemeindebriefen.
● Ried, Dasing und Eurasburg Hier gelten die strengsten Regeln im Landkreis-Süden: Alle drei Gemeinden haben eine sogenannte Hundehaltungsverordnung. Innerorts und zwischen Ortsteilen müssen große Vierbeiner und Kampfhunde an die Leine. Außerhalb gilt: Nur wenn das Tier mehr als 100 Meter von Häusern entfernt ist, darf es frei laufen. In Eurasburg ist die Regelung noch strenger: Hier müssen die Vierbeiner mindestens 200 Meter Abstand zu Bebauungen halten. In Dasing gilt die Regel seit 2000, in Eurasburg seit 2003 und in Ried seit 2011.
Sieglinde Kistler von der Verwaltung in Ried begründet, dass über Jahre immer wieder Bürger über Probleme mit frei laufenden Hunden berichtet hätten. Deshalb habe sich der Gemeinderat zu dem Schritt entschlossen.