Friedberger Allgemeine

Persönlich­keits störung

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Der Verurteilt­e hat laut Gutachten eine dissoziale Persönlich­keits störung. Typisch dafür sind Verant wortungslo­sigk ei t und Miss ach tung sozialer Normen, fehlendes Schuld bewusstsei­n und geringes Einfühlung­svermögen. Menschen mit dissoziale­r Persönlich­keits störung kommen häufiger mit dem Gesetz in Konflikt. (mun)

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