Dieb tappt in Falle der Kollegen
Er stiehlt an seinem Arbeitsplatz und bedient sich an einer Sammelkasse. Was bei der Verhandlung für den Amtsrichter besonders schwer wiegt
Aichach Friedberg In eine Falle ist ein 46-Jähriger getappt und damit aufgeflogen. Er hatte im November 2017 von Arbeitskollegen in einem Lebensmittelmarkt im Landkreis Geld gestohlen. Die markierten daraufhin Geldscheine und überführten so den diebischen Kollegen. Bei der Verhandlung vor dem Aichacher Amtsgericht wegen Diebstahl kamen auch die Vorstrafen des Angeklagten zur Sprache. Besonders verwerflich fand Amtsrichter Walter Hell jedoch etwas anderes.
Seine schwierige finanzielle Situation führte der 46-Jährige als Grund dafür an, dass er lange Finger machte. Nach der Scheidung musste er nicht nur Unterhalt zahlen, sondern auch einen Kredit abbezahlen. Als letzten Ausweg habe er deswegen Privatinsolvenz angemeldet, sagte der Angeklagte aus. Um seine finanzielle Situation zu verbessern, nahm er neben seinem Vollzeitjob in einem Produktionsbetrieb auch noch einen 450-Euro-Job in dem Lebensmittelmarkt an. Dort räumte er seit September 2017 vor oder nach der Arbeit Regale ein.
Das vertrauensvolle Miteinander, das unter den Mitarbeitern des Marktes herrschte, nutzte der Angeklagte aus. So griff er unter anderem einmal in eine Sammelkasse, in der die Mitarbeiterinnen Geld für ein Weihnachtsgeschenk für die Filialleiterin sammelten. Es sei seit Jahren gängige Praxis, dass diese Kasse offen dastand, sagte die 32-jährige stellvertretende Chefin aus. „Das machen wir immer so und es hat nie etwas gefehlt.“Dieses Mal fiel ihr und einer Kollegin jedoch auf, dass auf der Sammelliste mehr Unterschriften waren, als Geld in der Kasse lag. Damit bekräftigte sich ein bis dahin eher vager Verdacht, dass ein Dieb unter den Kollegen sein musste.
Der 32-Jährigen war vorher schon mal aufgefallen, dass 50 Euro in ihrem Geldbeutel fehlten. Letztlich sei sie sich aber nicht sicher gewesen, wie viel Geld sie tatsächlich dabei gehabt hatte, sagte sie vor Gericht aus. Eine andere Kollegin, die ebenfalls 50 Euro vermisste, hatte ihre Tochter in Verdacht, dass die sich einfach bedient habe. Die fehlenden zwölf Euro in der Sammelkasse schufen nun Gewissheit. Um den Dieb zu entlarven, dachten sich die beiden Frauen eine Diebesfalle aus. Die 48-Jährige markierte die Scheine in ihrem Geldbeutel mit einem Kreuz und stellte den Korb mit der Börse, wie immer, offen hin. Eine Stunde später, als sie ihren Geldbeutel kontrollierte, fehlten 50 Euro. Nachdem bis dahin nur knapp eine Handvoll Mitarbeiter bereits im La48-Jährige den waren, sprach die den Angeklagten direkt an, dass sie ihr Geld wieder wolle. Zuerst habe er gezögert, erinnerte sie sich. Als sie dann auf die Markierung hingewiesen habe, habe er ihr die 50 Euro zurückgegeben. Polizei und Bezirksleiter verständigte die 48-Jährige trotzdem über den Diebstahl. Der Angeklagte wurde fristlos gekündigt.
Korbinian Grabmeier, Vertreter der Staatsanwaltschaft, hielt dem Angeklagten sein Geständnis zugute und dass es sich bei dem Diebstahl um eine relativ geringe Summe handelt. Angeklagt worden war lediglich ein Diebstahl von 50 Euro. Negativ ins Gewicht fiel für Grabmeier, dass der 46-Jährige zwei Vorstrafen hat, unter anderem wegen Betrug. Er plädierte für eine dreimonatige Haftstrafe. Der Angeklagte, der ohne Anwalt erschienen war, wies auf seinen neuen Job hin und die Freundin, die ihm helfe, sein Leben auf die Bahn zu bekommen. Er hoffte auf eine Bewährungsstrafe.
Richter Hell gestand ihm wegen des guten Eindrucks, den der 46-Jährige hinterlassen hatte, noch eine Chance zu. Er verurteilte ihn zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Für ihn wog schwer, dass der Angeklagte durch sein Verhalten das Betriebsklima nachhaltig gestört hatte.