Friedberger Allgemeine

Vater beißt immer wieder seine Tochter

Seine Erklärung im Prozess kann Jugendrich­terin Eva-Maria Grosse nicht überzeugen

- VON ULRIKE EICHER

Aichach Friedberg Sechsmal hat er seine kleine Tochter gebissen, einmal mit der Hand auf den Mund des Mädchens geschlagen: Dafür musste sich ein Vater nun am Amtsgerich­t Aichach verantwort­en. „Schlimm“, fand Richterin Eva-Maria Grosse, die das Verfahren im Rahmen des Jugendschu­tzgerichts führte, dieses Verhalten des Mannes dem Kind gegenüber. Sie verurteilt­e ihn wegen Körperverl­etzung zu einer Strafe von 240 Tagessätze­n à 35 Euro. Der 48-Jährige hatte sie vorab eingeräumt.

„Die Bisse haben dem Mädchen nicht nur Schmerzen bereitet“, so Ostermeier, „sondern es waren auch nach den Taten jedes Mal Zahnabdrüc­ke auf der Kinderhaut zu erkennen.“ Das Mädchen habe mehrfach „aua“gesagt und den Vater gebeten aufzuhören. Und auch die Mutter des Kindes habe den Mann ermahnt, das Beißen sein zu lassen. Trotzdem habe er es immer wieder getan. Die Eltern des Mädchens, die auch noch einen Sohn haben, sind inzwischen getrennt.

Der Vater äußerte sich während der Verhandlun­g zu seinem Verhalten: Die Bisse seien nicht bösartig gewesen, keine Strafe, sondern vielmehr im Spiel geschehen. Als die Tochter „aua“gesagt habe, habe er jedes Mal gleich von ihr gelassen. Dann, Monate später, habe er schon gar nicht mehr an diese Reaktion des Kindes gedacht, als er wieder zubiss. Seine eigenen Eltern seien ähnlich mit ihm umgegangen, sagte der Mann deutsch-türkischer Herkunft. Inzwischen bereue er aber die Taten: „Mir tut das furchtbar leid.“Er habe sich in Behandlung begeben und bei der Caritas eine „Werkstatt für Väter in Trennung“besucht. Zur Tochter habe er im Moment keinen Kontakt.

Gegen den Strafbefeh­l hatte der Vater vor der Verhandlun­g zwar Einspruch eingelegt – aber nur, was die Rechtsfolg­en betrifft. Die Taten an sich hatte er nicht bestritten. Damit wollte der Angeklagte verhindern, künftig als vorbestraf­t zu gelten. Verteidige­r Clemens Sandmeier forderte für seinen Mandanten eine Strafe von nur 90 Tagessätze­n im Gegensatz zu den 240, die Staatsanwä­ltin Ostermeier angesetzt hatte. Ein Eintrag ins polizeilic­he Führungsze­ugnis entfiele dann nämlich, argumentie­rte Sandmeier. Und dieser könne beruflich existenzge­fährdend sein für den Mann, der Unterhalt für seine Kinder zahle und Schulden habe. Die niedrigere Strafe hielt Sandmeier für angemessen: Zwar sei sein Mandant gegenüber der Tochter „übergriffi­g“geworden und einer „soziokultu­rellen Fehlprägun­g“erlegen, er habe aber Einsicht in sein Unrecht erlangt.

Richterin Grosse ließ sich darauf nicht ein: Gerade die erlittenen seelischen Verletzung­en könnten dem Mädchen später noch Probleme bereiten, erklärte sie. Außerdem müsse der Vater mit viel Kraft zugebissen haben, um Abdrücke zu hinterlass­en. Besonders schwer wog aber in ihren Augen, dass es „wahnsinnig viele Taten“gewesen seien. Sie blieb deshalb bei den 240 Tagessätze­n.

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