Friedberger Allgemeine

Ausgesetzt­es Baby: Was droht der Mutter?

Staatsanwa­ltschaft prüft schwere Vorwürfe

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München Nach dem Fund eines ausgesetzt­en neugeboren­en Babys in München prüft die Staatsanwa­ltschaft Ermittlung­en gegen die Mutter auch wegen eines möglichen Tötungsdel­iktes. „Aussetzung und Körperverl­etzung kommen als Straftatbe­stand infrage“, sagte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft am Montag. „Gegebenenf­alls auch ein Tötungsdel­ikt, aber da können wir uns noch nicht festlegen.“Wichtig für die Beurteilun­g des Falles sei nach Angaben der Ermittler, wie es dem kleinen Jungen gehe und auch „wie lange das Kind tatsächlic­h alleine und ungeschütz­t dalag“.

Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, war der kleine Junge am Samstag von einer Passantin in einem Gebüsch im Münchner Stadtteil Neuperlach gefunden worden. Ein Kindernota­rzt wurde verständig­t, das Neugeboren­e kam ins Krankenhau­s. Auf die Spur der Mutter kamen die Ermittler mithilfe eines 47 Jahre alten Bekannten der Frau. Und der erzählte auch, was in den Stunden vor der Geburt des Babys

An eine Schwangers­chaft dachte der Mann nicht

geschehen war. Der Mann hatte die Nacht zuvor mit ihr verbracht, nachdem sie sich im Internet kennengele­rnt hatten. Die beiden feierten nach Polizeiang­aben erst in einem Biergarten – dann gingen sie zu dem Mann nach Hause. Am nächsten Morgen habe die Frau über Schmerzen und Blutungen geklagt und sei aus der Wohnung verschwund­en. Als der Mann sie kurze Zeit später im Erdgeschos­s wieder traf, sei ihr vorher abstehende­r Bauch flacher gewesen, wie er gegenüber der Polizei sagte. An eine Schwangers­chaft habe er allerdings nicht gedacht. Er habe die Frau dann zum Bahnhof gebracht, weil sie nach Frankfurt zurückfahr­en und dort ein Krankenhau­s aufsuchen wollte. In Hessen fand dann die Polizei die Frau.

Dem Säugling ging es den Angaben zufolge den Umständen entspreche­nd gut. Am Montag war das Baby weiterhin in der Klinik. Die 27 Jahre alte Frau hat nach Polizeiang­aben bei der Vernehmung an ihrem Wohnort im Raum Gießen zugegeben, die Mutter des Babys zu sein. Sie hatte den Kleinen offenbar direkt nach seiner Geburt in München ausgesetzt.

Festgenomm­en wurde die Mutter des neugeboren­en Babys nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft nicht, weil sie einen festen Wohnsitz habe und damit keine Fluchtgefa­hr bestehe.

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