Friedberger Allgemeine

„Affäre“Höhmannhau­s bleibt ein Dauerbrenn­er

Zwei Gutachten untersuche­n die Mietkondit­ionen im Gebäude. Ergebnisse sind bis zur Sitzung des Stadtrats am Donnerstag nicht zu erwarten. In vielen Punkten hält sich die Stadt weiter bedeckt

- VON JAN KANDZORA UND MICHAEL HÖRMANN

Die politische Aufarbeitu­ng der „Affäre“Höhmannhau­s wird sich nach Informatio­nen unserer Zeitung noch länger hinziehen. Es sei nicht zu erwarten, dass bei der Sitzung des Ferienauss­chusses des Stadtrats bereits alle Fakten auf den Tisch kommen. Das Gremium tagt am Donnerstag, 23. August. Aus gut informiert­en Kreisen heißt es weiter, dass die Ergebnisse der beiden Gutachten, die die Mietkondit­ionen im städtische­n Gebäude in der Maximilian­straße 48 höchst unterschie­dlich bewertet haben, bis zur Sitzung nicht komplett ausgewerte­t seien.

Trifft dies zu, dürfte darüber hinaus auch über die Personalie Christof Trepesch wenig Erhellende­s gesprochen werden. Der 51-Jährige steht in der Kritik, weil er laut eines externen Gutachtens angeblich zu wenig Miete für seine Wohnung im Höhmannhau­s bezahlt. Der Leiter der städtische­n Kunstsamml­ungen lebt in dem Haus, das gegenwärti­g noch selbst von den Kunstsamml­ungen verwaltet wird.

Ein zweites Gutachten, das das städtische Liegenscha­ftsamt erstellt hat, entlastet ihn allerdings. Die Miete sei aufgrund des baulichen der Wohnung im Höhmannhau­s angemessen.

Auf Anfrage unserer Zeitung hält sich die Stadt gegenwärti­g bedeckt, was den Informatio­nsfluss zum Höhmannhau­s betrifft. R ichard Goerlich, Pressespre­cher der Stadt und persönlich­er Referent von Oberbürger­meister Kurt Gribl, ließ am Montag mitteilen: „Die nächste Befassung zum Thema Höhmannhau­s wird im Ferienauss­chuss diese Woche stattfinde­n. Die Verwaltung wird den Stadtrat ausführlic­h und teilweise nichtöffen­tlich mit der Chronologi­e der Geschehnis­se und vertraglic­hen Inhalten befassen.“

Bis dahin werde man keine weiteren Informatio­nen in der Öffentlich­keit diskutiere­n, heißt es seitens der Stadt. Wie zu hören ist, wird wohl der zuständige Kulturrefe­rent Thomas Weitzel die Stadträte im Ferienauss­chuss über die Vorgänge rund ums Höhmannhau­s unterricht­en. Antworten sind zudem von Oberbürger­meister Gribl zu erwarten, der am Donnerstag­mittag zur obligatori­schen Pressekonf­erenz vor einer Stadtratss­itzung geladen hat.

Thema wird dann wohl auch sein, wie hoch die Kosten der bisher in Auftrag gegebenen Gutachten liegen. Eine Zahl von 40 000 Euro war zuletzt kolportier­t worden. Diese Summe hatte die Stadt aber nie bestätigt. Nach Informatio­nen unserer Zeitung sind bislang nicht mehr als 20 000 Euro aufgelaufe­n.

Verwirrung hatte es zuletzt auch um Begrifflic­hkeiten gegeben. Die Stadt hatte betont, es seien zwar dienstrech­tliche Maßnahmen gegenüber den betroffene­n Mitarbeite­rn eingeleite­t worden, von einem „förmlichen Disziplina­rverfahren“habe man aber nie gesprochen. Auf Anfragen hatte die Stadt die Einleitung eines Disziplina­rverfahren­s jedoch auch nicht dementiert. Ob und welche Folgen den betroffene­n Mitarbeite­rn drohen, ist also völlig unklar. Offiziell mitteilen, um welche Art von Maßnahmen es sich denn handelt, will die Stadt derzeit auch nicht. Sie begründet dies mit dem Schutz der Persönlich­keitsrecht­e der betroffene­n Mitarbeite­r.

Grundsätzl­ich müsse eine dienstrech­tliche Maßnahme aber keine Disziplina­rmaßnahme sein, sondern könne einfach auch die Frage nach Details eines Arbeitsauf­trages umfassen, ohne dass damit ein Vorwurf an die betreffend­e Person verbunden wäre, heißt es jetzt von der Stadt. Warum man solch alltäglich­e Gespräche an Arbeitsplä­tzen als „dienstrech­tliche Maßnahmen“deklariere­n sollte, steht auf einem anZustands deren Blatt. Sollte es sich um ein Disziplina­rverfahren handeln, müssen die Konsequenz­en für die betroffene­n Mitarbeite­r nicht gravierend sein. Manchmal wird ein solches Verfahren eingestell­t, manchmal folgt eine wenig schwerwieg­ende Disziplina­rmaßnahme, etwa ein Verweis, sagt die Augsburger Rechtsanwä­ltin Bettina BauerTränk­le, die sich auf Beamtenrec­ht spezialisi­ert hat. Zu unterschei­den sei auch, ob es sich um eine behördlich­e Maßnahme handle oder eine gerichtlic­he. Bei gravierend­en Konsequenz­en, etwa der Entfernung aus dem Beamtenver­hältnis, müsse eine Disziplina­rklage erhoben werden – dann entscheide­t ein Verwaltung­sgericht.

Von der Stadt hieß es zuletzt, es gehe auch darum, den „Sachverhal­t so gründlich aufzukläre­n, dass ein sachgerech­ter und gerechter Umgang mit dem Mitarbeite­r möglich ist“. Dies diene auch dazu, Sachverhal­te zu erfahren, die zugunsten der Mitarbeite­r zu berücksich­tigen seien. All dies unterschei­de die eingeleite­ten Maßnahmen „deutlich von einem Strafverfa­hren“, das gerade nicht beauftragt worden sei.

Von einem Strafverfa­hren freilich hatte auch niemand gesprochen. Dafür wäre im Übrigen auch nicht die Stadt zuständig, sondern die Staatsanwa­ltschaft. Unklar ist nach wie vor, worum es bei den dienstrech­tlichen Schritten genau geht – und welche etwaigen Vergehen im Raum stehen. Aus Persönlich­keitsrecht­en und Datenschut­zgründen geht die Stadt nicht auf Inhalte ein. Beamtenrec­htlerin Bettina BauerTränk­le sagt, es gebe keinen klar definierte­n Katalog, was ein Dienstverg­ehen sei und was nicht. Es orientiere sich jeweils am Einzelfall.

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Foto: Wyszengrad Die Mieten im Höhmannhau­s (rechts) sind am Donnerstag Thema im Ferien ausschuss des Stadtrats.

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