Totenbeschwörung und Hexenjagd
Um „Magie und Aberglaube im Mittelalter“dreht sich derzeit alles im Wittelsbacher Museum. Was es mit der Zauberei auf sich hat
Aichach Einblicke in die magische Gedankenwelt des Mittelalters bietet zurzeit das Wittelsbacher Museum im Unteren Torturm in Aichach. Die Sonderausstellung „Magie und Aberglaube im Mittelalter“beschäftigt sich mit Wahrsagerei, schwarzer und weißer Magie, Totenbeschwörung und Alchemie. Die Ausstellung ist eine Leihgabe der Kunsthistorikerin Alice Sellinger aus Dreieich.
Der Einladung zur Eröffnung waren zahlreiche Gäste und Interessenten gefolgt. Aichachs Bürgermeister Klaus Habermann erinnerte daran, dass die Ausstellung, die deutlich macht, dass die sogenannte „gute alte Zeit“in vielen Belangen doch nicht so gut war, auf die kommenden Mittelalterlichen Markttage einstimmt, wo es heuer sogar eine eigene Zauberstraße gibt.
Bei ihrer Einführung in die Welt des Aberglaubens und der Magie zeichnete Museumsleiterin Therese Sulzer die Entwicklung des Aberglaubens nach. Aberglaube werde heute meist mit Unvernunft und Irritationen gleichgesetzt. Im Mittelalter aber sei er mit Gottlosigkeit und Abfall vom wahrem Glauben und ins Heidentum verbunden. Sie ging auch auf das Leben der Menschen im Mittelalter ein, das eng mit der Religion verwoben war. Alle Lebensbereiche unterlagen religiösen Vorschriften und Verboten.
Die einen glaubten fest an Magie, die anderen belächelten das Ganze und bezeichneten es als Spinnerei oder brandmarkten es als Gotteslästerung. Heute sei das Thema Magie eine Privatsache. Im Mittelalter aber gab es von kirchlicher Seite klare Richtlinien, was zur Religion zählt und was dem Aberglauben oder der Magie zugerechnet wird.
Wer sich an die Vorgaben des Klerus nicht hielt, hatte zum Teil mit drakonischen Strafen zu rechnen. „Da war die Rüge des Pfarrers noch das Geringere, schlimmer waren die Kirchenausschlüsse, für manche Vergehen drohte sogar die Todesstrafe“, so Therese Sulzer. Dass im frühen Mittelalter Schadenszauber ein schweres Verbrechen war, kann man im Lex Baioa- riorum (Rechtsbuch der Baiern) nachlesen. Der Gesetzestext lautet wie folgt: „Wenn jemand das Getreide eines anderen mit Hexenkünsten verwünscht […] und dessen überführt wird, soll er mit zwölf Schilling büßen und das Gesinde des Geschädigten und dessen gesamte Wirtschaft oder sein Vieh ein Jahr lang versorgen. […] Wenn er es aber abstreitet, soll er mit zwölf Eideshelfern schwören oder sich mit einem bewaffneten Kämpfer verteidigen.“
Die Ausstellung zeigt auch allerhand Kurioses. Von der Lampe, die in einen Teich leuchtet und damit die Frösche verstummen lässt, bis hin zu einem Becher, aus dem man trinken kann, ohne berauscht zu werden. Geschmunzelt haben die Besucher bei der Vorstellung der volkstümlichen Zauberschriften. Da gibt es sogar ein Werk von 1505 mit den klingenden Namen, „Der goldene Habermann“, erzählt Therese Sulzer. Auch Amulett und Talisman gehören zur Ausstellung. Als besonders wirksame Amulette galten kleine Kreuze oder Reliquien. Der Talisman hatte im Mittelalter weniger Bedeutung als das Amulett.
Einiges kann man über die HysteRückfall rie der Hexenjagd erfahren. Angesprochen wird dabei das Buch „Hexenhammer“, das erstmals 1487 erschienen war. Behauptet wird darin unter anderem, dass Frauen von Natur aus schlecht und für die Verführung des Teufels anfällig seien.
Die meisten Informationen über die schwarze und weiße Magie kann man in Gerichtsakten finden. Schwarze Magie sollte jemanden schädigen oder töten, weiße Magie wurde für Heilzwecke oder zum Schutz eingesetzt. Ein guter Christ durfte sich niemals vom Teufel in Gestalt eines Dämons verführen lassen. Wahrsager, Wunderheiler und Zauberer sollen im Dienste des Teufels gestanden haben. Beim Kapitel der Nekromantie, den Wiedergängern aus dem Totenreich, dürfte es den Besuchern beim Hören der Textpassagen den kalten Schweiß auf die Stirn treiben. So schreibt Bischof Isidor von Seville (560 bis 636) in seinem Werk: „Um den Leichnam wieder zum Leben zu erwecken, verwendet man Wasser und Blut, denn es heißt, dass die Dämonen Blut lieben.“
Hohe Strafen für bösen Zauber
Termin Die Sonderausstellung läuft bis zum 2. Dezember.