Ohne Impfung kein Kita Platz?
Medizin In einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt müssen Kinder geimpft sein, um in einer Betreuungseinrichtung unterzukommen. In Augsburg ist die Situation eine andere. Doch auch hier gibt es für Eltern bestimmte Pflichten
Es ist ein Thema, das immer wieder hitzige Debatten auslöst: Impfen. Während in anderen Ländern einige Impfungen verpflichtend sind, gibt es in Deutschland lediglich eine Impfempfehlung. Das heißt: Eltern dürfen hierzulande selbst entscheiden, ob ihre Kinder geimpft werden oder nicht.
Die Verbandsgemeinde Wethautal in Sachsen-Anhalt geht einen Schritt weiter. Denn in den dortigen Kindereinrichtungen erhalten nur Kinder einen Platz, die geimpft sind. Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete, heißt es in der Kita-Benutzungssatzung der Gemeinde: „Vor Aufnahme eines Kindes in einer Tageseinrichtung ist der Impfschutz durch Vorlage des Impfaus- weises nachzuweisen.“Dagegen legte eine Familie nun Beschwerde ein. Der Fall hat nun eine Debatte ausgelöst.
Wie sieht die Situation in Augsburg aus – gibt es hier auch Kitas, in der ungeimpfte Kinder keinen Platz erhalten? Sozialreferent Stefan Kiefer gibt Auskunft: „Für Augsburg ist uns keine einzige Kita mit einer solchen Konsequenz für nicht geimpfte Kinder bekannt.“Dass einzelne private Träger erweiterte Regelungen in ihre Betreuungsverträge einführen, sei zwar durchaus vorstellbar. „Letztlich gilt aber für die Kita, wie auch insgesamt, dass es in Deutschland keine präventive Impfpflicht gibt“, sagt Kiefer.
Kindertageseinrichtungen müssen vor Aufnahme eines Kindes allerdings nachprüfen, ob die Eltern nachweislich an einer ärztlichen Impf-Beratung teilgenommen haben. Eltern, die einen solchen schriftlichen Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 2500 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Eva Hermanns, Chefin der städtischen Kindertagesstätten, erklärt: „Auch bei uns müssen die Eltern die Impfbücher vorlegen.“Die darin enthaltenen Informationen werden erfasst, die Eltern zusätzlich über Impfungen informiert. Per se ausgeschlossen wird aber kein ungeimpftes Kind: „Bei uns erhalten auch Kinder, die nicht umfassend geimpft sind, Kita-Plätze.“Hermanns ergänzt jedoch: „Im Fall des Falles müssen wir allerdings entsprechend agieren.“Das heißt, dass bei Verdachtsfällen, zum Beispiel auf Masern, alle Kinder, die nicht zweifach gegen Masern geimpft sind, nicht in die Kita gelassen werden. Dasselbe gilt für alle Mitarbeiter, bei denen kein ausreichender Impfschutz besteht. „Vorsorglich haben wir vor einiger Zeit auch alle Eltern schriftlich abgefragt“, sagt Hermanns. Im konkreten Verdachtsfall kontrolliert das Gesundheitsamt erneut alle Impfpässe. „Bei wem es nicht passt, der darf nicht in die Kita.“
Übrigens: Wie das Bayerische Gesundheitsministerium kürzlich mitteilte, sind immer mehr bayerische Schulanfänger gegen Masern geimpft. 96,6 Prozent hatten zum Schuljahr 2016/17 die erste Masernimpfung bekommen. Der Anteil stieg im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr um 0,5 Prozentpunkte. Bei Keuchhusten sieht das Ministerium Handlungsbedarf. 95,3 Prozent der Kinder im Einschulungsalter hätten zwar eine abgeschlossene Grundimmunisierung, allerdings seien Auffrischimpfungen notwendig. Die erste Auffrischimpfung konnten 2016/17 nur rund 81 Prozent der Sechstklässler vorweisen.
Den Augsburger Eltern scheint die Bedeutung von Impfungen bewusst zu sein: Die Impfablehnungsquote liegt laut Augsburger Gesundheitsamt mit 1,4 Prozent deutlich unter der Bayernquote von 2,2 Prozent.
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