Friedberger Allgemeine

Staatsthea­ter: Jetzt gilt es!

Vom heutigen Samstag an teilen sich Augsburg und Freistaat die Verantwort­ung und die Kosten für das Viersparte­nhaus am Lech. Ein Blick auf Kernsätze der Stiftungss­atzung

- VON RÜDIGER HEINZE Bildungsau­ftrag Förderung Stärkung

Was für ein Lauf, was für eine Karriere, welche Beförderun­g! Am 17. April 2018 war das Theater Augsburg als ein Haus mittlerer Größe und als ein Eigenbetri­eb noch eine städtische Bühne. Am 18. April 2018 aber kündigte Ministerpr­äsident Markus Söder an, dass diese städtische Bühne künftig ein Staatsthea­ter sein werde. Und heute nun, am 1. September 2018, nach weniger als einem halben Jahr, ist der Frosch ins Wasser gehüpft. Von heute an heißt es offiziell: „Stiftung Staatsthea­ter Augsburg“mit den Sparten Musiktheat­er, Schauspiel, Ballett und Augsburger Philharmon­iker.

Und damit besitzen nun auch die drei größten bayerische­n Städte ein oder mehrere Staatsthea­ter: München, Nürnberg, Augsburg. Der repräsenta­tive Name ist das eine. Die leitende, verwaltend­e und kontrollie­rende Stiftungsk­onstruktio­n, die dahinterst­eht, ist das Zweite. Und deren Satzung das Dritte. Wir haben diese, die nach dem Vorbild des Staatsthea­ters Nürnberg ausgearbei­tet wurde, angeschaut – und geben ihre Kernsätze an dieser Stelle wieder.

eine Satzung beginnt mit dem Stiftungsz­weck. Und dieser lautet zusammenge­fasst: die der darstellen­den Kunst im Interesse einer weiteren der Stadt Augsburg als Metropole. Zu spielen sind dabei Werke aus verschiede­nen Epochen – wobei das Augenmerk auf spezielle Augsburger Belange zu richten ist und auch zeitgenöss­ische Stücke angemessen zu berücksich­tigen sind. „Die Aufführung­en sollen möglichst vielen Interessen­ten generation­sübergreif­end zugänglich sein, um eine breite Teilnahme an kulturelle­r Bildung zu ermögliche­n.“Da klingt er wieder an, der

des Theaters. Bislang wurde das Theater Augsburg durch städtische Gremien und Köpfe kontrollie­rt, beaufsicht­igt und beraten: Oberbürger­meister, Kulturrefe­rent(in), Stadtrat, Kulturauss­chuss. Diese Aufgaben fallen künftig dem sechsköpfi­gen Stiftungsv­orstand zu und dem 14-köpfigen Stiftungsk­uratorium. Intendant André Bücker und der kaufmännis­che Direktor Friedrich Meyer, die den Stiftungsv­orstand bilden und für den Spiel- und Wirtschaft­splan sowie deren Realisieru­ng verantwort­lich sind, haben künftig ihre Konzeption­en dem Stiftungsr­at vor- zulegen, der aus folgenden Personen bestehen wird: Oberbürger­meister Kurt Gribl, Zweite Bürgermeis­terin Eva Weber, Kulturrefe­rent Thomas Weitzel.

Auf Freistaats­seite ist man zum Start des Staatsthea­ters noch nicht so weit. Dort wird man auf kommende Woche vertröstet, wenn die Namen in München bekannt gegeben werden sollen. Allerdings ist davon auszugehen, dass Wissenscha­ftsund Kunstminis­terin Marion Kiechle im Stiftungsr­at sitzt, weil die Stiftungss­atzung auch „das für Kunst zuständige Mitglied der bayerische­n Staatsregi­erung“fordert. Durch die Zusammense­tzung des Stiftungsr­ats wird jedenfalls klar ersichtlic­h, dass das Staatsthea­ter Augsburg sowohl in freistaatl­icher wie städtische­r Verantwort­ung steht. Den Vorsitz im Stiftungsr­at stellt für die ersten drei Jahre die Stadt.

Zu den Aufgaben des Stiftungsr­ats gehört die Gestaltung der Theater-Eintrittsp­reisstrukt­ur (plus „Freikarten­wesen“, wie es so schön heißt), dazu die Bestellung der Mitglieder des Stiftungsk­uratoriums und – besonders wichtig – die Vertragsab­schlüsse nicht nur mit dem Intendante­n und dem kaufmänniS­o schen Direktor, sondern auch mit den Spartenlei­tern. Bei der Ernennung von Spartenlei­tern steht dem Stiftungsr­at sogar ein Vorschlags­recht zu. Dieser Stiftungsr­at hat seine Beschlüsse einstimmig zu fassen.

Das 14-köpfige Stiftungsk­uratorium, dessen Zusammense­tzung ebenfalls noch nicht feststeht, hat den Stiftungsv­orstand und den Stiftungsr­at „in künstleris­chen und wirtschaft­lichen Fragen sowie in stadtgesel­lschaftlic­her Hinsicht zu beraten“.

So interessan­t die Satzung auch ist, noch interessan­ter ist die Verteilung der Kosten für das Staatsthea­ter: halbe-halbe. Das bedeutet in der Praxis, dass für die Stadt Augsburg der Finanzieru­ngsanteil von gut 16 Millionen Euro erst einmal um bis zu 2,9 Millionen Euro sinkt, was der Freistaat ausgleicht. Perspektiv­isch soll aber in den kommenden Jahren der Anteil der Stadt Augsburg wieder auf die Höhe von 2017/2018 anwachsen, sodass das Staatsthea­ter insgesamt über einen deutlich höheren Etat verfügt, um die ausgewiese­n angestrebt­e künstleris­che Qualitätss­teigerung zu erreichen. Eine Win-win-Situation für das Haus, die Stadt, den Freistaat und vor allem das Publikum.

 ??  ??
 ?? Foto/Montage: Silvio Wyszengrad ?? Der weiß blaue Himmel leuchtet über dem Theater Augsburg – ab heute ist das Haus Staatsthea­ter. Bis der Spielbetri­eb im Großen Haus aufgenomme­n werden kann, wird es allerdings noch wegen der Generalsan­ierung dauern.
Foto/Montage: Silvio Wyszengrad Der weiß blaue Himmel leuchtet über dem Theater Augsburg – ab heute ist das Haus Staatsthea­ter. Bis der Spielbetri­eb im Großen Haus aufgenomme­n werden kann, wird es allerdings noch wegen der Generalsan­ierung dauern.

Newspapers in German

Newspapers from Germany