Ein Kreuz für den Marktfrieden
Das Friedberger Wappen ist eines der ältesten in ganz Bayern und ist aus dem Siegel abgeleitet / Serie (4)
Friedberg Drei Symbole und vier Farben zeigt das Friedberger Wappen; zu sehen ist ein sogenannter Sechsberg mit einem Kreuz zwischen zwei Lilien. Was es damit auf sich hat, weiß Kreisheimatpfleger Hubert Raab: „Es handelt sich um eines der ältesten Wappenbilder Bayerns.“1264 stellten der Wittelsbacher Herzog Ludwig II. von Bayern mit Beinamen „der Strenge“und sein 16-jähriger Neffe, der Staufer Konradin, zu diesem Zeitpunkt König von Jerusalem und Sizilien und Herzog von Schwaben, den Bürgern von Augsburg einen Schutzbrief aus und kündigten darin die Gründung einer Stadt mit dem Namen Fridberch bei der seit etwa 1257 bestehenden Burg Fridberch an. In einem zweiten Schritt erfolgten Gründungen besonders von Märkten, die das Land flächenmäßig vor allem aus Verwaltungsgründen überzogen. „Es ist anzunehmen, dass mit der Neugründung der Stadt Friedberg auch die Verleihung eines Stadtsiegels verbunden war“, so Raab. Dieses Wappen wird am 11. November 1297 erstmals urkundlich erwähnt. Dargestellt ist es erstmals in einer Friedberger Urkunde, die eine Schenkung eines Friedberger Bürgers an das Augsburger Spital besiegelt. Die zu rekonstruierende Umschrift lautet „Sigillum Civitatis de Fridberch“(Siegel der Stadt Friedberg). Beim Kreuz handelt es sich um ein typisches Marktkreuz, das die Marktfreiheit, den Marktfrieden sowie die Autonomie der Gemeinde symbolisiert. Der blaue Hintergrund stellt eine Verbindung zum Herzogtum Bayern und zum Haus Wittelsbach her. Die beiden Lilien weisen auf den Freiungs- und Rechtsbezirk der Stadt hin. Lilien sind auf Zeptern und Richterstäben ebenso zu finden wie in den mittelalterlichen Darstellungen mit Christus als Richter.
„Der Stängel kann als Gerichtsstab gedeutet werden; die Stadt hatte nämlich das Stadtgericht“, weiß Raab. Dabei handelt es sich um ein Niedergericht im Gegensatz zum Blut oder Hochgericht, das die Todesstrafe verhängen konnte und nur dem Landesherrn zustand. In Friedberg war dafür der Landrichter zuständig, die Straffälligen waren in der Fronveste untergebracht.
Für die von der Stadt verhängten Strafen wie Bußgelder, Pranger oder Gefängnis beziehungsweise Arrest war das Stadtgericht zuständig. Gefängnisse in Friedberg waren der sogenannte Kälberkeller im Rathaus sowie zeitweise der Ratsdienerturm.