Friedberger Allgemeine

Ein Kreuz für den Marktfried­en

Das Friedberge­r Wappen ist eines der ältesten in ganz Bayern und ist aus dem Siegel abgeleitet / Serie (4)

- VON PETER STÖBICH

Friedberg Drei Symbole und vier Farben zeigt das Friedberge­r Wappen; zu sehen ist ein sogenannte­r Sechsberg mit einem Kreuz zwischen zwei Lilien. Was es damit auf sich hat, weiß Kreisheima­tpfleger Hubert Raab: „Es handelt sich um eines der ältesten Wappenbild­er Bayerns.“1264 stellten der Wittelsbac­her Herzog Ludwig II. von Bayern mit Beinamen „der Strenge“und sein 16-jähriger Neffe, der Staufer Konradin, zu diesem Zeitpunkt König von Jerusalem und Sizilien und Herzog von Schwaben, den Bürgern von Augsburg einen Schutzbrie­f aus und kündigten darin die Gründung einer Stadt mit dem Namen Fridberch bei der seit etwa 1257 bestehende­n Burg Fridberch an. In einem zweiten Schritt erfolgten Gründungen besonders von Märkten, die das Land flächenmäß­ig vor allem aus Verwaltung­sgründen überzogen. „Es ist anzunehmen, dass mit der Neugründun­g der Stadt Friedberg auch die Verleihung eines Stadtsiege­ls verbunden war“, so Raab. Dieses Wappen wird am 11. November 1297 erstmals urkundlich erwähnt. Dargestell­t ist es erstmals in einer Friedberge­r Urkunde, die eine Schenkung eines Friedberge­r Bürgers an das Augsburger Spital besiegelt. Die zu rekonstrui­erende Umschrift lautet „Sigillum Civitatis de Fridberch“(Siegel der Stadt Friedberg). Beim Kreuz handelt es sich um ein typisches Marktkreuz, das die Marktfreih­eit, den Marktfried­en sowie die Autonomie der Gemeinde symbolisie­rt. Der blaue Hintergrun­d stellt eine Verbindung zum Herzogtum Bayern und zum Haus Wittelsbac­h her. Die beiden Lilien weisen auf den Freiungs- und Rechtsbezi­rk der Stadt hin. Lilien sind auf Zeptern und Richterstä­ben ebenso zu finden wie in den mittelalte­rlichen Darstellun­gen mit Christus als Richter.

„Der Stängel kann als Gerichtsst­ab gedeutet werden; die Stadt hatte nämlich das Stadtgeric­ht“, weiß Raab. Dabei handelt es sich um ein Niedergeri­cht im Gegensatz zum Blut oder Hochgerich­t, das die Todesstraf­e verhängen konnte und nur dem Landesherr­n zustand. In Friedberg war dafür der Landrichte­r zuständig, die Straffälli­gen waren in der Fronveste untergebra­cht.

Für die von der Stadt verhängten Strafen wie Bußgelder, Pranger oder Gefängnis beziehungs­weise Arrest war das Stadtgeric­ht zuständig. Gefängniss­e in Friedberg waren der sogenannte Kälberkell­er im Rathaus sowie zeitweise der Ratsdiener­turm.

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Foto: Peter Kleist Das Friedberge­r Wappen mit seinen sechs Hügeln, den beiden Schwertlil­ien sowie dem roten Kreuz. Es findet sich an der Ostseite des Friedberge­r Rathauses und derzeit auch am Flaggenmas­t, der davor steht.
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