Onkel missbraucht Nichte
Mann öffnet Hose der schlafenden Zwölfjährigen
Aichach Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern stand ein 37-Jähriger vor dem Jugendschutzgericht Aichach. Als seine damals zwölfjährige Nichte bei ihm übernachtete, öffnete er bei der Schlafenden die Schleife, mit der die Schlafanzughose zugebunden war. Als das Mädchen aufwachte, sah es den nackten Onkel neben sich. Der Mann zog sich zwar sofort zurück, unter den psychischen Folgen leidet die heute 13-Jährige aber noch immer.
Laut der Anklage (Staatsanwältin: Melanie Ostermeier) sah der Angeklagte im Fernsehen Pornos an. Anschließend soll er der Zwölfjährigen den Hosenbund geöffnet haben, um sexuelle Handlungen vorzunehmen. Als sie aufwachte, habe ihr Onkel die aufgezogenen Bänder noch in der Hand gehabt, sagte die Nichte. Im Fernsehen lief weiterhin der Porno.
Die Nichte berichtete zum weiteren Ablauf: „Ich habe mich umgedreht, damit er weggeht.“Daraufhin sei er zur Couch gegangen und habe seine Unterhose angezogen. Auch das Fernsehprogramm wechselte er. Die Reaktion der Zwölfjährigen: Sie rief ihren Vater an, damit er sie abholt. Als Begründung nannte das Mädchen, dass sie Sehnsucht nach ihm habe.
Es dauerte ein Jahr, bis sie sich ihren Eltern anvertraute und die zur
Das Mädchen leidet immer noch unter der Tat
Polizei gingen. Der Mutter war zwar aufgefallen, dass ihre Tochter sich zurückzog, im Bett einnässte und bei den schulischen Leistungen abfiel. Sie antwortete auf Nachfragen der Mutter jedoch nicht.
Die Polizei hatte wegen des Täters auch ein Amtshilfeersuchen aus Coburg erhalten, kurz bevor das Mädchen mit seinen Eltern bei der Polizeiinspektion erschien. In Coburg ermittelten die Beamten gegen ihn, weil er mit einer angeblich zwölfjährigen Chat-Bekanntschaft Geschlechtsverkehr haben wollte.
Der Angeklagte äußerte sich in der Verhandlung nicht – obwohl er seiner Nichte möglicherweise so die Aussage vor Gericht hätte ersparen können. Die Richterin Eva-Maria Grosse verurteilte ihn zu einem Jahr Haft – und zwar ohne Bewährung. Ihre Begründung: „Ich bin nicht überzeugt, dass keine ähnlich gelagerten Straftaten mehr passieren werden.“