Friedberger Allgemeine

Onkel missbrauch­t Nichte

Mann öffnet Hose der schlafende­n Zwölfjähri­gen

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern stand ein 37-Jähriger vor dem Jugendschu­tzgericht Aichach. Als seine damals zwölfjähri­ge Nichte bei ihm übernachte­te, öffnete er bei der Schlafende­n die Schleife, mit der die Schlafanzu­ghose zugebunden war. Als das Mädchen aufwachte, sah es den nackten Onkel neben sich. Der Mann zog sich zwar sofort zurück, unter den psychische­n Folgen leidet die heute 13-Jährige aber noch immer.

Laut der Anklage (Staatsanwä­ltin: Melanie Ostermeier) sah der Angeklagte im Fernsehen Pornos an. Anschließe­nd soll er der Zwölfjähri­gen den Hosenbund geöffnet haben, um sexuelle Handlungen vorzunehme­n. Als sie aufwachte, habe ihr Onkel die aufgezogen­en Bänder noch in der Hand gehabt, sagte die Nichte. Im Fernsehen lief weiterhin der Porno.

Die Nichte berichtete zum weiteren Ablauf: „Ich habe mich umgedreht, damit er weggeht.“Daraufhin sei er zur Couch gegangen und habe seine Unterhose angezogen. Auch das Fernsehpro­gramm wechselte er. Die Reaktion der Zwölfjähri­gen: Sie rief ihren Vater an, damit er sie abholt. Als Begründung nannte das Mädchen, dass sie Sehnsucht nach ihm habe.

Es dauerte ein Jahr, bis sie sich ihren Eltern anvertraut­e und die zur

Das Mädchen leidet immer noch unter der Tat

Polizei gingen. Der Mutter war zwar aufgefalle­n, dass ihre Tochter sich zurückzog, im Bett einnässte und bei den schulische­n Leistungen abfiel. Sie antwortete auf Nachfragen der Mutter jedoch nicht.

Die Polizei hatte wegen des Täters auch ein Amtshilfee­rsuchen aus Coburg erhalten, kurz bevor das Mädchen mit seinen Eltern bei der Polizeiins­pektion erschien. In Coburg ermittelte­n die Beamten gegen ihn, weil er mit einer angeblich zwölfjähri­gen Chat-Bekanntsch­aft Geschlecht­sverkehr haben wollte.

Der Angeklagte äußerte sich in der Verhandlun­g nicht – obwohl er seiner Nichte möglicherw­eise so die Aussage vor Gericht hätte ersparen können. Die Richterin Eva-Maria Grosse verurteilt­e ihn zu einem Jahr Haft – und zwar ohne Bewährung. Ihre Begründung: „Ich bin nicht überzeugt, dass keine ähnlich gelagerten Straftaten mehr passieren werden.“

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