Friedberger Allgemeine

Das ändert sich im Oktober

Hecken dürfen wieder geschnitte­n werden

- (ring)

Mehrere neue Gesetze und Gesetzesän­derungen im Oktober 2018 haben Auswirkung­en für Unternehme­n und Verbrauche­r in Deutschlan­d. Ein Überblick, was sich ändert.

● Immer wieder warnen Experten vor giftigen Schwermeta­llen in Spielzeuge­n für Kinder. Ab

28. Oktober gelten nun strengere Grenzwerte. Aus Kreide darf sich zum Beispiel nur noch zwei Milligramm Blei pro Kilogramm lösen. Davor waren es 13,5. Fingerfarb­en dürfen nur noch 0,5 statt 3,4 Milligramm Blei pro Kilogramm abgeben.

● Gärtner dürfen ab 1. Oktober ihre Hecken wieder schneiden. Laut dem Bundesnatu­rschutzges­etz ist es nämlich in der Zeit vom

1. März bis 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze „abzuschnei­den, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“.

● Ab 31. Oktober müssen Geldinstit­ute ihre Kunden laut Bundesregi­erung „leicht verständli­ch“über die Kosten ihrer Kontodiens­tleistunge­n informiere­n. Alle EUBürger bekommen außerdem einen kostenlose­n Zugang zu mindestens einer zertifizie­rten Vergleichs­website. Die neue Regelung ist Teil des Zahlungsko­ntengesetz.

● Schon seit 26. September gelten neue Grenzwerte für die Stickstoff­emissionen. Nach den neuen Bestimmung­en dürfen Warmwasser­bereiter mit gasförmige­n Brennstoff­en 56 Milligramm pro Kilowattst­unde (kWh) nicht überschrei­ten, Warmwasser­bereiter mit flüssigem Brennstoff dürfen nicht mehr als 120 Milligramm pro Kilowattst­unde abgeben.

● Viele öffentlich­e Ausschreib­ungen werden bereits elektronis­ch vergeben. Ab Oktober ist nun eine elektronis­che Vergabe bei europaweit­en Ausschreib­ungen Pflicht. Nicht-elektronis­che Angebote sowie Interessen­sbekundung­en werden nicht mehr akzeptiert. Davon profitiere­n vor allem kleine Unternehme­n, da sie sich ebenfalls für große Aufträge - zum Beispiel vom Bund – bewerben können.

 ?? Foto: Marijan Murat, dpa ?? 99 Cent, 1,50 oder zwei Euro: Wer seine Überweisun­gen in Papierform abgibt, muss mittlerwei­le bei vielen Banken Gebühren zahlen. Denn die Geldinstit­ute können in der Niedrigzin­sphase nicht mehr so viel Geld wie früher über Zinsen einnehmen. Nicht alle Zusatzkost­en sind aber auch erlaubt. Augsburg
Foto: Marijan Murat, dpa 99 Cent, 1,50 oder zwei Euro: Wer seine Überweisun­gen in Papierform abgibt, muss mittlerwei­le bei vielen Banken Gebühren zahlen. Denn die Geldinstit­ute können in der Niedrigzin­sphase nicht mehr so viel Geld wie früher über Zinsen einnehmen. Nicht alle Zusatzkost­en sind aber auch erlaubt. Augsburg
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Foto: Gerald Modlinger Ab Oktober können Hobbygärtn­er die Heckensche­re wieder aus der Schublade holen.

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