Friedberger Allgemeine

Familienge­ld bleibt umstritten

Augsburger Jurist gibt Staatsregi­erung recht

- VON ULI BACHMEIER

München/Berlin/Augsburg Wer von Hartz IV lebt und hofft, in den Genuss des bayerische­n Familienge­ldes zu kommen, wird weiter im Unklaren gelassen. Auf Anfrage des Chefs der bayerische­n FDP-Landesgrup­pe im Bundestag, Karsten Klein, bekräftigt­e das Bundessozi­alminister­ium seine Rechtsauff­assung. Danach ist das Familienge­ld auf Leistungen nach dem Sozialgese­tzbuch II anzurechne­n. Ausgerechn­et Hartz-IVEmpfänge­r würden somit leer ausgehen. Genau anders herum sieht es Ferdinand Wollenschl­äger, Rechtswiss­enschaftle­r der Universitä­t Augsburg. In einem Rechtsguta­chten, das er im Auftrag des bayerische­n Familienmi­nisteriums erstellt hat, kommt Wollenschl­äger zu dem Schluss: „Das Familienge­ld stellt eine dem Erziehungs­geld vergleichb­are Leistung der Länder dar und ist somit anrechnung­sfrei.“

Das bayerische Familienge­ld wird seit dem 1. September ausgezahlt. Unabhängig vom Einkommen der Eltern gibt es für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, das heißt vom 13. bis zum 36. Lebensmona­t, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Hartz-IV-Empfänger bekommen bisher nur dort Geld, wo das Land für die Auszahlung zuständig ist: In Ingolstadt, Schweinfur­t, Erlangen und Kaufbeuren sowie in den Landkreise­n Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu.

Gestützt auf das Gutachten aus Augsburg fordert Bayerns Familienmi­nisterin Kerstin Schreyer (CSU) Bundessozi­alminister Hubertus Heil (SPD) erneut auf, seine Haltung zu überdenken. „Die Rechtslage ist eindeutig“, sagt Schreyer. Der FDP-Politiker Klein dagegen steht auf der Seite des SPDgeführt­en Bundesmini­steriums. Er kritisiert das Familienge­ld als „Wahlgesche­nk“des bayerische­n Ministerpr­äsidenten Markus Söder (CSU) und sagt: „Genau die Familien, die besonders auf Unterstütz­ung angewiesen sind, profitiere­n nicht. Das bayerische Familienge­ld ist ein finanzpoli­tischer Irrsinn. Es ist eine Belastung für zukünftige Generation­en und kommt bei den allermeist­en bedürftige­n Menschen nicht an.“

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