Friedberger Allgemeine

Prügel an Halloween

Zwei Gruppen junger Leute schlugen aufeinande­r ein. Ein Stich bleibt ungesühnt

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An Halloween sollten früher allerlei Geister gebannt werden. Heutzutage maskieren sich junge Leute als Gespenster und machen Party. Völlig aus dem Ruder lief an Halloween 2017 die Begegnung zweier Gruppen an der Tramhaltes­telle Bärenwirt in Oberhausen.

Aus nichtigem Anlass prügelten Frauen und Männer heftig aufeinande­r ein. Ein 26-Jähriger soll dann ein Taschenmes­ser gezückt und es einem Kontrahent­en, 22, in den linken Oberschenk­el gerammt haben. Er stand nun wegen gefährlich­er Körperverl­etzung vor Gericht. Amtsrichte­rin Ulrike Ebel-Scheufele hatte einige Mühe, das Geschehen, das ein Polizist als „Riesenkudd­elmuddel“betitelte, aufzudröse­ln.

Beide Gruppen – etwa ein Dutzend junger Leute – waren getrennt unterwegs zum Feiern. Sie kannten sich nicht. Die einen waren Einheimisc­he, die anderen stammten aus Polen. Der Zündfunke, der die Massenprüg­elei auslöste, war eine zu Bruch gegangene Flasche, die ein 19-Jähriger aus der Gruppe der Deutschen auf der Straße fallen gelassen hatte. Eine junge Polin sprach ihn an. Die „Belehrung“kam nicht gut an. Als die Frau beleidigt wurde, brannten offensicht­lich im Nu alle Sicherunge­n durch. „Zuerst haben die Frauen aus beiden Gruppen gerauft, dann auch die Männer“, erinnert sich ein Pole, 24, an die Gewalttäti­gkeiten. Er habe einen Fußtritt ins Gesicht bekommen. Offenbar, als die Polizei von allen Seiten bereits im Anmarsch war, muss der Angriff mit dem Messer erfolgt sein. Das polnische Opfer: „Ich fiel zu Boden; als ich lag, kam der Stich. Es war ein Mann mit einem schwarz gemalten Spinnennet­z im Gesicht.“Die Wunde musste genäht werden.

Der Angeklagte (Verteidige­r: Dominik Hofmeister) räumt ein, er habe „so gemalte Linien im Gesicht“gehabt, bestreitet aber, zugestoche­n zu haben. „Ich hatte kein Messer dabei.“Beim Auftauchen der Polizei stoben die Kämpfer davon. Der Angeklagte kletterte auf der Flucht über einen gezackten Stahlzaun und zog sich böse Verletzung­en an den Händen zu. Er wurde festgenomm­en. Die Vernehmung­en von rund einem Dutzend Zeugen ergab ein konfuses Bild. Die Tatwaffe hatte niemand gesehen.

Richterin Ebel-Scheufele urteilte „im Zweifel für den Angeklagte­n“und sprach ihn nur wegen Hausfriede­nsbruchs und versuchter Körperverl­etzung (Kopfstoß gegen einen unbekannte­n Beteiligte­n) schuldig. Die Strafe – vier Monate Gefängnis – hat er praktisch schon in der U-Haft verbüßt, sodass er frei kam.

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