Prügel an Halloween
Zwei Gruppen junger Leute schlugen aufeinander ein. Ein Stich bleibt ungesühnt
An Halloween sollten früher allerlei Geister gebannt werden. Heutzutage maskieren sich junge Leute als Gespenster und machen Party. Völlig aus dem Ruder lief an Halloween 2017 die Begegnung zweier Gruppen an der Tramhaltestelle Bärenwirt in Oberhausen.
Aus nichtigem Anlass prügelten Frauen und Männer heftig aufeinander ein. Ein 26-Jähriger soll dann ein Taschenmesser gezückt und es einem Kontrahenten, 22, in den linken Oberschenkel gerammt haben. Er stand nun wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Amtsrichterin Ulrike Ebel-Scheufele hatte einige Mühe, das Geschehen, das ein Polizist als „Riesenkuddelmuddel“betitelte, aufzudröseln.
Beide Gruppen – etwa ein Dutzend junger Leute – waren getrennt unterwegs zum Feiern. Sie kannten sich nicht. Die einen waren Einheimische, die anderen stammten aus Polen. Der Zündfunke, der die Massenprügelei auslöste, war eine zu Bruch gegangene Flasche, die ein 19-Jähriger aus der Gruppe der Deutschen auf der Straße fallen gelassen hatte. Eine junge Polin sprach ihn an. Die „Belehrung“kam nicht gut an. Als die Frau beleidigt wurde, brannten offensichtlich im Nu alle Sicherungen durch. „Zuerst haben die Frauen aus beiden Gruppen gerauft, dann auch die Männer“, erinnert sich ein Pole, 24, an die Gewalttätigkeiten. Er habe einen Fußtritt ins Gesicht bekommen. Offenbar, als die Polizei von allen Seiten bereits im Anmarsch war, muss der Angriff mit dem Messer erfolgt sein. Das polnische Opfer: „Ich fiel zu Boden; als ich lag, kam der Stich. Es war ein Mann mit einem schwarz gemalten Spinnennetz im Gesicht.“Die Wunde musste genäht werden.
Der Angeklagte (Verteidiger: Dominik Hofmeister) räumt ein, er habe „so gemalte Linien im Gesicht“gehabt, bestreitet aber, zugestochen zu haben. „Ich hatte kein Messer dabei.“Beim Auftauchen der Polizei stoben die Kämpfer davon. Der Angeklagte kletterte auf der Flucht über einen gezackten Stahlzaun und zog sich böse Verletzungen an den Händen zu. Er wurde festgenommen. Die Vernehmungen von rund einem Dutzend Zeugen ergab ein konfuses Bild. Die Tatwaffe hatte niemand gesehen.
Richterin Ebel-Scheufele urteilte „im Zweifel für den Angeklagten“und sprach ihn nur wegen Hausfriedensbruchs und versuchter Körperverletzung (Kopfstoß gegen einen unbekannten Beteiligten) schuldig. Die Strafe – vier Monate Gefängnis – hat er praktisch schon in der U-Haft verbüßt, sodass er frei kam.