Einer spielt falsch
Vergewaltigungsvorwürfe Kathryn Mayorga bekräftigt ihre Anschuldigungen gegen Cristiano Ronaldo. Was im Juni 2009 wirklich passierte, soll jetzt ein Gericht in Nevada klären
Las Vegas Cristiano Ronaldo, einer der bekanntesten und erfolgreichsten Fußballer der Gegenwart, ist mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert – und weist diesen entschieden zurück. Die Frau, die Ronaldo beschuldigt, sieht sich durch die #MeToo-Bewegung darin bestärkt, an die Öffentlichkeit zu gehen, wie ihr Anwalt Leslie Stovall am Mittwoch in einer Pressekonferenz in Las Vegas sagte. Zu sehen, dass andere Frauen Missbrauch öffentlich gemacht hätten, habe Kathryn Mayorga Mut gemacht.
Ronaldo (33) weist die Anschuldigungen zurück. „Mein reines Gewissen wird es mir erlauben, die Ergebnisse aller möglichen Untersuchungen in Ruhe abzuwarten“, hatte der Stürmer von Juventus Turin am Mittwoch bei Twitter geschrieben. „Vergewaltigung ist ein abscheuliches Verbrechen, das sich gegen alles richtet, was ich bin und woran ich glaube.“Er sei entschlossen, seinen Namen zu säubern, so der Portugiese.
Gestern wurde bekannt, dass Ronaldo auf einen Einsatz bei den nächsten Länderspielen der portugiesischen Nationalmannschaft verzichtet. Gründe für diese Entscheidung wurden nicht bekannt gegeben. „Es gab ein Gespräch mit mir, dem Spieler und dem Verbandschef (Fernando Gomes) und wir haben zusammen vereinbart, dass der Spieler bei dieser und auch bei der nächsten Nominierung nicht zur Verfügung stehen wird“, sagte Nationaltrainer Fernando Santos bei der Veröffentlichung des Kaders für die Begegnungen in Polen am 11. Oktober und in Schottland am 14. Oktober in Lissabon. Die Frage, ob er wisse, wie Ronaldo sich derzeit fühle, wollte Santos nicht beantworten. „Es ist eine private Angelegenheit“, sagte er. Wenig später erklärte er aber auch: „Ich kenne Cristiano sehr gut und glaube voll und ganz, dass das, was er sagt, wahr ist.“
Mayorga wirft Ronaldo vor, sie im Juni 2009 vergewaltigt zu haben. Die heute 34-Jährige, die ihre Vorwürfe im Nachrichtenmagazin Der
Spiegel öffentlich gemacht hatte, war bei der Pressekonferenz am Mittwoch selbst nicht dabei. Sie habe Las Vegas verlassen, bis sich die Lage etwas beruhige, hieß es. In der Pressekonferenz wurde auch eine angebliche Vereinbarung zwischen den beiden angesprochen. Demnach soll der Fußballer der Frau eine Art Schweigegeld gezahlt haben. Ronaldo selbst habe die Vereinbarung aus dem Frühjahr 2010 aber nicht unterzeichnet, sagte Stovall. Stattdessen seien Anwälte an der Aushandlung und Unterzeichnung beteiligt gewesen.
Über diese angebliche Vereinbarung hatte Der Spiegel bereits im Frühjahr 2017 berichtet. Ronaldo hatte die Vorwürfe schon damals über seine Agentur zurückweisen lassen. Die Dokumente seien nicht unterzeichnet, die Parteien könnten nicht identifiziert werden und der Inhalt von E-Mails zwischen Rechtsanwälten betreffe nicht Ronaldo, hieß es damals. In dem jüngst erschienenen Spiegel-Bericht gibt die US-Amerikanerin an, sie sei Ronaldo in einem Nachtklub in Las Vegas begegnet. Ihr Anwalt hat bei einem Gericht in Las Vegas eine Zivilklage gegen Ronaldo eingereicht. Dem Superstar droht dabei zunächst keine Haftstrafe, die Zivilklage zielt auf Schadensersatz für erlittene Traumata und psychische Schäden.
Die Polizei von Las Vegas hatte am Montag mitgeteilt, sie habe am 13. Juni 2009 einen Notruf wegen eines sexuellen Übergriffs erhalten. Den späten Schritt an die Öffentlichkeit begründet Mayorga damit, dass sie sich aus Sorge vor Fan-Anfeindungen nach dem Vorfall nicht getraut habe, den Behörden Ronaldos Namen mitzuteilen. Stattdessen habe sie 2010 ihr Einverständnis zur Verschwiegenheitserklärung gegeben. Diese wird nun von Mayorgas Anwalt angefochten, schließlich sei seine Mandantin zum damaligen Zeitpunkt traumatisiert und deshalb nicht geschäftsfähig gewesen. Sie wolle jetzt Gerechtigkeit erfahren.
Klarheit soll nun das Bezirksgericht Nevada bringen, das sich auf Grundlage der neuen Informationslage in den nächsten Wochen, möglicherweise auch Monaten mit der Klage beschäftigen wird. Da sich Mayorga kurz nach der angeblichen Vergewaltigung direkt an die Polizei wandte, ist der Fall nicht verjährt. Die Grundlagen für ein Verfahren sind also vorhanden. Dabei müsste Mayorga psychische Schäden glaubhaft nachweisen. Stützen kann sich die 34-Jährige auf ein Gutachten, das ihr eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert. Außerdem habe es jüngst Kontakt zur Polizei gegeben, so ihr Anwalt. Dabei seien Dokumente vorgelegt worden, die Mayorgas Schilderungen stützen sollen. Werden diese als Beweise eingestuft, kann die Staatsanwaltschaft ermitteln.
„Ich kenne Cristiano sehr gut und glaube voll und ganz, dass das, was er sagt, wahr ist.“Fernando Santos, Nationaltrainer Portugals