Friedberger Allgemeine

Der Plärrer schafft Platz für eine größere Achterbahn

Veranstalt­ung Die Verwaltung hat einen Weg ausgerechn­et, damit das Volksfest noch eine Spur attraktive­r werden kann

- VON MICHAEL HÖRMANN

Der Augsburger Plärrer ist Schwabens größtes Volksfest. Er findet zweimal im Jahr statt. In den Planungen für die Veranstalt­ungen, will die Stadt nun Veränderun­gen bei der Auswahl von Schaustell­ern vornehmen. Dazu muss man wissen, dass hier fast schon mit dem Meterstab gearbeitet wird. Mithilfe von sogenannte­n Frontmeter­n (der Stände, Zelte oder Fahrgeschä­fte) wurde bereits bislang geklärt, welche Bewerber zum Zug kommen können. Es gibt die vom Stadtrat so gewünschte Aufteilung, dass es eine gesunde Mischung an Angeboten auf dem Fest gibt.

Es ist schon einige Jahre her, dass der Stadtrat die Geschäftss­parten auf die Zahl der verfügbare­n Frontmeter auf dem Gelände festgelegt hat. 1030 Meter sind zu vergeben. 125 Meter davon sind bislang für Bierzelte vorgehalte­n. Bei den Fahrgeschä­ften wurde ebenfalls genau gerechnet: So standen 110 Meter für Kinderfahr­geschäfte, 120 Meter für Rund- und Hochfahrge­schäfte, 70 Meter für zwei Autoskoote­r, 90 Meter für Belustigun­gs- und Laufgeschä­fte sowie 35 Meter für Großgeschä­fte (Schienen- und Wasserbahn­en) zur Verfügung. Weitere Abschnitte gab es für Imbisse (130 Meter), Süßwarenge­schäfte (110 Meter) sowie Verlosunge­n, Spiel- und Schießgesc­häfte (240 Meter).

Diese Regelung aus dem Jahr 2010 wurde 2014 dahin nachgebess­ert, dass dem Bereich Imbiss und Getränke weitere 40 Meter zugewiesen wurden. Dabei ging es um mehr Außenbewir­tung. Ordnungsre­ferent Dirk Wurm: „Dies führte zu einer Steigerung der Aufenthalt­squalität auf dem Gelände.“

Wurm sagt aber auch, dass die starren Vorgaben wiederholt Probleme mit der Praxis brachten. Ein Beispiel: Die Märcheneis­enbahn mit einer Frontbreit­e von 20 Metern kommt regelmäßig zum Herbstplär­rer, wird aber nicht zum Frühjahrsp­lärrer zugelassen. Daher wolle die Stadt nunmehr weg von unumstößli­chen Metervorga­ben. Lieber sollen künftig drei Geschäftss­parten festgelegt sein, in denen dann auch Verschiebu­ngen möglich sind. Teil I sind sämtliche Fahrgeschä­fte mit insgesamt 425 Metern. Teil II bezieht sich auf Imbisse und Verkaufsge­schäfte mit insgesamt 480 Metern; 125 Meter bleiben den Bierzelten.

Was auf den ersten Blick nach einer unwesentli­chen Veränderun­g aussieht, bietet dem städtische­n Marktamt künftig eine bessere Handhabe bei der Vergabe, sagt Wurm: „Bisher stand die starre Begrenzung der Frontmeter für die Schienen- und Wasserbahn­en einer größeren Achterbahn im Weg.“Will künftig aber ein Schaustell­er mit einer großen Achterbahn kommen, könnte dieser nötige Platz bei anderen Fahrgeschä­ften ausgeglich­en werden.

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Foto: Ulrich Wagner Der Blick von oben auf den Plärrer. In Zukunft könnten auch größere Achterbahn­en unterkomme­n.

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