Der Plärrer schafft Platz für eine größere Achterbahn
Veranstaltung Die Verwaltung hat einen Weg ausgerechnet, damit das Volksfest noch eine Spur attraktiver werden kann
Der Augsburger Plärrer ist Schwabens größtes Volksfest. Er findet zweimal im Jahr statt. In den Planungen für die Veranstaltungen, will die Stadt nun Veränderungen bei der Auswahl von Schaustellern vornehmen. Dazu muss man wissen, dass hier fast schon mit dem Meterstab gearbeitet wird. Mithilfe von sogenannten Frontmetern (der Stände, Zelte oder Fahrgeschäfte) wurde bereits bislang geklärt, welche Bewerber zum Zug kommen können. Es gibt die vom Stadtrat so gewünschte Aufteilung, dass es eine gesunde Mischung an Angeboten auf dem Fest gibt.
Es ist schon einige Jahre her, dass der Stadtrat die Geschäftssparten auf die Zahl der verfügbaren Frontmeter auf dem Gelände festgelegt hat. 1030 Meter sind zu vergeben. 125 Meter davon sind bislang für Bierzelte vorgehalten. Bei den Fahrgeschäften wurde ebenfalls genau gerechnet: So standen 110 Meter für Kinderfahrgeschäfte, 120 Meter für Rund- und Hochfahrgeschäfte, 70 Meter für zwei Autoskooter, 90 Meter für Belustigungs- und Laufgeschäfte sowie 35 Meter für Großgeschäfte (Schienen- und Wasserbahnen) zur Verfügung. Weitere Abschnitte gab es für Imbisse (130 Meter), Süßwarengeschäfte (110 Meter) sowie Verlosungen, Spiel- und Schießgeschäfte (240 Meter).
Diese Regelung aus dem Jahr 2010 wurde 2014 dahin nachgebessert, dass dem Bereich Imbiss und Getränke weitere 40 Meter zugewiesen wurden. Dabei ging es um mehr Außenbewirtung. Ordnungsreferent Dirk Wurm: „Dies führte zu einer Steigerung der Aufenthaltsqualität auf dem Gelände.“
Wurm sagt aber auch, dass die starren Vorgaben wiederholt Probleme mit der Praxis brachten. Ein Beispiel: Die Märcheneisenbahn mit einer Frontbreite von 20 Metern kommt regelmäßig zum Herbstplärrer, wird aber nicht zum Frühjahrsplärrer zugelassen. Daher wolle die Stadt nunmehr weg von unumstößlichen Metervorgaben. Lieber sollen künftig drei Geschäftssparten festgelegt sein, in denen dann auch Verschiebungen möglich sind. Teil I sind sämtliche Fahrgeschäfte mit insgesamt 425 Metern. Teil II bezieht sich auf Imbisse und Verkaufsgeschäfte mit insgesamt 480 Metern; 125 Meter bleiben den Bierzelten.
Was auf den ersten Blick nach einer unwesentlichen Veränderung aussieht, bietet dem städtischen Marktamt künftig eine bessere Handhabe bei der Vergabe, sagt Wurm: „Bisher stand die starre Begrenzung der Frontmeter für die Schienen- und Wasserbahnen einer größeren Achterbahn im Weg.“Will künftig aber ein Schausteller mit einer großen Achterbahn kommen, könnte dieser nötige Platz bei anderen Fahrgeschäften ausgeglichen werden.