Ein teures Urteil für RWE
Im Hambacher Forst stockt der Tagebau
Essen Im Tauziehen um die Rodung des Hambacher Forsts hat der Energiekonzern RWE einen schweren Rückschlag erlitten. Das Unternehmen darf die Bäume an seinem Braunkohletagebau vorerst nicht abholzen. Wie geht es nach der Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts von Freitag weiter?
Muss RWE die Förderung im Tagebau Hambach jetzt einstellen?
Nein. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass RWE weiter Braunkohle abbauen darf, solange dafür nicht die bewaldeten Flächen des Hambacher Forsts in Anspruch genommen werden. Wie lange RWE fördern kann, ist unklar. Der Konzern hat betont, um den Wald könne nicht herumgebaggert werden.
Warum wollte RWE in diesem Monat mit den Rodungen beginnen?
Die Abholzung des Waldes ist nach RWE-Angaben nötig, damit der Kohleabbau in zwei Jahren nicht zum Erliegen kommt. Er schreite pro Jahr etwa 150 Meter voran, die Abbaukante sei inzwischen auf 300 Meter an den Wald herangerückt. Der Umweltverband BUND widerspricht und beruft sich auf Luftbilder. Sie zeigten, dass die Bagger deutlich langsamer vorankämen.
Hat der Rodungsstopp Folgen für die Stromversorgung?
Nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts kurzfristig nicht. RWE und die zuständige Bezirksregierung hätten nicht belegt, dass die sofortige Abholzung im Interesse des Gemeinwohls notwendig sei, weil anderenfalls die Energieversorgung bundes- oder landesweit nicht mehr gewährleistet wäre.
Welche finanziellen Folgen hätte ein Hambach-Aus für RWE?
Ein kurzfristiger Verzicht auf den Tagebau würde den Konzern vier bis fünf Milliarden Euro kosten, hatte Vorstandschef Rolf Martin Schmitz im ZDF gesagt. Den wirtschaftlichen Schaden durch den Rodungsstopp beziffert RWE pro Jahr auf einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag ab 2019. Die Märkte reagierten prompt. Der Börsenwert von RWE schrumpfte am Freitag binnen weniger Stunden um mehr als eine halbe Milliarde Euro.
Was ist mit den Arbeitsplätzen?
Das ist laut RWE noch nicht absehbar. Zunächst müsste es umfangreiche bergbauliche Untersuchungen geben. Erst danach seien die Folgen für die Beschäftigten im Tagebau und in den Kraftwerken abschätzbar. Dort und in anderen RWE-Betrieben sind nach Unternehmensangaben 4600 Menschen beschäftigt.
Wie geht es jetzt vor Gericht weiter?
Der Fall liegt jetzt wieder beim Verwaltungsgericht Köln. Es muss im Hauptsacheverfahren über die BUND-Klage gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau entscheiden. Das kann aber dauern. RWE rechnet mit der rechtlichen Klärung wohl nicht vor Ende 2020.