Friedberger Allgemeine

Mehr Sexualtäte­r verurteilt

Wie Justizmini­ster Bausback das erklärt

- VON DENIS DWORATSCHE­K

Bayerns Justizmini­ster Winfried Bausback stellte in München die Strafverfo­lgungsstat­istik 2017 vor. Anders als bei der Kriminalst­atistik der Polizei zeigen die Zahlen die tatsächlic­h verurteilt­en Straftäter. Demnach wurden 2017 insgesamt 118 270 Menschen zu Geld- oder Freiheitss­trafen rechtskräf­tig verurteilt, das sind 274 weniger als 2016. Nach wie vor sind mehr als 80 Prozent der Verurteilt­en Männer. In einigen Bereichen zeigte sich der Minister zufrieden, in anderen besorgt wie bei den gestiegene­n Sexualstra­ftaten – aber dafür hat Bausback eine Erklärung.

● In allen Bereichen stieg die Zahl der Verurteilu­ngen, sei es Vergewalti­gung (von 70 auf 90 Fälle), Kindesmiss­brauch (von 264 auf 309) oder Besitz, Verbreitun­g und Erwerb kinderporn­ografische­r Schriften (von 255 auf 294). Eine Erklärung für den Anstieg sei die Verschärfu­ng des Strafrecht­s

Justizmini­ster: „Nein heißt Nein“-Lösung zeigt Wirkung

im November 2016 – insbesonde­re die „Nein heißt Nein“-Lösung. „Die meist weiblichen Opfer zeigen die Taten an, die Staatsanwa­ltschaften verfolgen sie konsequent, und die Gerichte bestrafen sie“, so der Minister. Ob die #MeToo-Debatte dazu beigetrage­n habe, dass es mehr Anzeigen gab, könne er nicht sagen.

● Die Zahl der verurteilt­en Ausländer hat um 5,5 Prozent von 44526 auf 46989 zugenommen. Damit hat sich ihr Anteil bei den insgesamt Verurteilt­en leicht erhöht auf 39,7 Prozent. Rund jeder zweite Verurteilt­e ist aus dem EU-Ausland. Jedoch ergänzt der Minister, dass manche Straftaten nur von Ausländern begangen werden können wegen des Aufenthalt­sund Asylrechts.

● Die Zahl der Verurteilt­en hat sich zum Vorjahr fast verdoppelt (von 25 auf 47). Dazu sagte Bausback: „Die bayerische Rechtspoli­tik wirkt.“Seit März 2017 können Stalker früher bestraft werden. „Dadurch sind die Opfer besser geschützt“, so der Justizmini­ster.

● Bausback fordert gesetzlich­e Voraussetz­ungen für DNA-Phenotypin­g. Dadurch sollen beispielsw­eise die Augenfarbe oder das Alter des Täters bestimmt werden. „Der Kreis der Verdächtig­en lässt sich dann stärker einkreisen.“

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Foto: Daniel Karmann, dpa München

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