Zimmer-Service
Das Graubündner Fextal im schönen Oberengadin war lange ein Traum von mir, seit ich an einem sonnigen Wintertag von Sils Maria herkommend mit einer Pferdekutsche diese Märchenlandschaft durchfuhr. Das Fextal ist nahezu autofrei. Sanft fallen die Wiesen hin zum Fluss ab, ragen Felsen in den blauen Himmel. Alles scheint überschaubar. Die wenigen Höfe und Hotels sind nur Tupfen in der herrlichen Natur. Ich mietete mich im ausgehenden Sommer am Talanfang in der Chesa Pool auf Platta ein. Eine Pensiun, im 16. Jahrhundert als Wohnhaus für die Adelsfamilie von Salis gebaut, der im Tal noch vor 200 Jahren bald alle Weiden gehörten und die Bauern gleich mit. 1886 ging das Haus auf die Familie Pool aus Soglio über. So kam die Pensiun zu ihrem Namen, obwohl der heutige Besitzer längst ein anderer ist und das Haus einige Umbauten erfuhr. 20 gemütliche
Zimmer hat es, in denen es sich gut ruhen lässt, so still ist es im Tal.
Das Frühstück ist köstlich, mit Produkten aus dem Tal. Bei schönem Wetter sitzt man in Schaffellen auf der Terrasse. Für Lunch und Abendessen ist auch gesorgt. Wer aus der Tür tritt, schaut zuerst auf ein hellgelbes Haus, in dem jahrelang Claudio Abbado viel Zeit verbrachte. Ich bin viel gewandert:
Morgens um Acht spazierte ich bis ans Talende und von dort auf eine Alm, wo gerade der Apfelstrudel aus dem Ofen gezogen wurde. Getroffen habe ich bis dahin niemanden. So still kann es sein im Fextal. Auf der Höhe im Wald spazierte ich gemütlich zurück zur Pensiun. Der Muskelkater kniff am Abend. Um acht Uhr bin ich eingeschlafen wie ein Murmeltier in meiner kleinen Kammer bei sperrangelweit geöffnetem Fenster. Inge Ahrens Bei einem „Downgrade“in eine niedrigere Buchungsklasse im Flugzeug kann ein Reisender den Vertrag kündigen und Schadenersatz verlangen. Eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht gibt es aber nicht. Das entschied das Landgericht Landshut (Az.: 41 0 2511(16), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht. In Fall ging es um die Reise einer Familie in die Dominikanische Republik. Gebucht wurden Flüge in der Premium Economy Class (3380 Euro) und ein Hotel (7622 Euro). Die Airline musste die Familie jedoch umbuchen, wodurch keine Plätze mehr in der Premium Economy verfügbar waren. Dies teilte die Airline der Familie am Abreisetag mit, wodurch diese sich veranlasst sah, die Reise ganz abzusagen – und auch die teure Hotelübernachtung zu stornieren. Das Gericht sprach der Familie Schadenersatz für die bezahlten Flüge, das Hotel sowie Taxikosten zu. Es habe keine Verpflichtung bestanden, das „Downgrade“zu akzeptieren. Die vertraglich zugesicherte Beförderung sei nicht erbracht worden. Da die Beförderung jedoch nicht gänzlich verweigert wurde, musste die Airline keine Entschädigung zahlen. (dpa)