Friedberger Allgemeine

Pfandautom­at als Gelddruckm­aschine

Prozess Eine 19-jährige Auszubilde­nde in einem Lebensmitt­elmark trickst Gerät aus. Die Aichacher Jugendrich­terin verurteilt sie zu Sozialarbe­it

- VON LUZIUS ZÖLLER

Aichach-Friedberg Eine eher ungewöhnli­che Idee hatte eine Auszubilde­nde, um ihr Gehalt aufzubesse­rn. Die damals 19-Jährige war als Lehrling in einem Lebensmitt­elmarkt im Landkreis tätig. Sie fand heraus, wie sich der Pfandautom­at manipulier­en lässt. So konnte sie Pfandbons aus dem Gerät ausdrucken, ohne den Automat zuvor mit Flaschen füttern zu müssen. Die Bons tauschte die Frau dann an der Kasse gegen Bargeld ein. Die Quittung für ihr illegales Tun hat sie jetzt im Aichacher Jugendgeri­cht bekommen. Die Auszubilde­nde machte den Pfandautom­aten zu einer Art Gelddruckm­aschine.

Zwischen Oktober 2017 und März 2018 druckte sie 90 Pfandbons im Wert zwischen 1,50 und 4,50 Euro aus. Das Geld steckte sie regelmäßig in die eigene Tasche. Im März 2018 behielt sie außerdem 20 Euro, die auf dem Boden gefunden worden waren. Das Geld hätte sie eigentlich dem Marktleite­r übergeben müssen. Durch diesen Vorfall fiel ihre betrügeris­che Masche auf. Insgesamt hatte sie innerhalb ihrer sechsmonat­igen Lehrzeit rund 400 Euro ergaunert. Ihren Ausbildung­splatz verlor die heute 20-jährige junge Frau sofort.

Vor Gericht zeigte sie sich jetzt reuig und gestand alle 90 Fälle. Sie habe damals nicht sehr viel Geld zur Verfügung gehabt. Da sei das einfache und schnelle Geld eine gute Möglichkei­t gewesen, um sich zum Beispiel das Mittagesse­n zu finanziere­n, erklärte die junge Frau, die in ihrem ersten Ausbildung­sjahr circa 600 Euro verdient hatte. Richterin Eva-Maria Grosse rechnete der Angeklagte­n ihre Reumütigke­it und ihr sofortiges und uneingesch­ränktes Geständnis an.

Sie hätte sich zwar damals sehr schlecht verhalten, „dafür danach umso vorbildlic­her“. Grosse berücksich­tigte die Konsequenz­en, die die junge Frau ohnehin tragen muss. Neben dem Ausbildung­splatz ist auch das Auto weg, das sie aus Geldmangel abmelden musste. Natürlich muss sie auch das geklaute Geld zurückzahl­en. Die Richterin schloss sich deshalb dem Antrag von Staatsanwa­lt Konstantin Huber an. Er hatte 48 Stunden Sozialarbe­it sowie mindestens drei, maximal fünf Gesprächsw­eisungen beim Verein Brücke Augsburg gefordert.

Der Verein ist im Bereich Kinderund Jugendkrim­inalitätsp­rävention tätig. Die Verurteilt­e sucht zurzeit erneut eine Ausbildung­sstelle – am liebsten wieder als Einzelhand­elskauffra­u. Doch da die Verurteilu­ng wegen Diebstahls und der Beruf der Verkäuferi­n nicht ganz so gut zusammenpa­ssen, dürfte das schwierig werden, wie Richterin Grosse bemerkte. Die Angeklagte nahm das Urteil an.

 ?? Foto: dpa ?? Ihre Betrügerei­en kommen einer 19-Jährigen jetzt teuer zu stehen.
Foto: dpa Ihre Betrügerei­en kommen einer 19-Jährigen jetzt teuer zu stehen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany