Wohin mit dem lästigen Laub?
Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb gibt Tipps, wie, wo und wann das Grüngut im Herbst zu beseitigen ist. Was beim Befüllen der Biotonne zu beachten ist
Auch wenn die vergangenen Wochen noch mit spätsommerlichen Temperaturen aufwarteten: Die Bäume werfen schon seit geraumer Zeit ihre Blätter ab. Und so stellt sich die Frage: Wohin mit dem nicht nur lästigen, sondern teilweise auch rutschigen Laub im Garten und vor der Haustür? Seit Mitte September räumen die Arbeiter des Abfallwirtschaftsund Stadtreinigungsbetriebs (AWS) Straßen, Radwege und öffentliche Plätze vom Laub frei. Aber auch Besitzer von privaten Grundstücken sind dazu angehalten, die Straßen vor ihren Grundstücken sauber zu halten. Dabei gibt einiges zu beachten.
● Entsorgungspflicht Bürger sind dazu verpflichtet, Gehwege vor den eigenen Grundstücken zu reinigen und zu sichern. Das gilt auch für Gehwege mit dem Zusatz „Radfahrer frei“. Sie dürfen das Laub nicht auf die Straße kehren, sondern müssen es entsorgen. Ansonsten werden bei starkem Regen Sinkkästen verstopft.
● Grüngut-Entsorgung Man darf den Bioabfall über die Braune Tonne entsorgen oder bei den WertstoffServicepunkten (Holzweg 32, Johannes-Haag-Straße 29 und Oberer Auweg 11) selbst anliefern. Termine zur Abholung können im Kundencenter des AWS vereinbart werden. Das Strauchwerk sowie der Baumund Heckenschnitt müssen vor der Abholung gebündelt werden.
● Verpackungsmaterial Im Gegensatz zu früher gehören Kunststoffsäcke, auch biologisch abbaubare Säcke und kompostierbare Beutel, nicht in den Bioabfall. Sie werden in der Vergärungsanlage nicht schnell genug abgebaut und bleiben als Fremdstoffe erhalten.
● Einsatz von Laubbläsern Gewerbebetriebe dürfen Laubbläser und -sauger ohne EU-Umweltkennzeichen nur in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr einsetzen. Privatpersonen müssen zusätzlich noch die Zeit von 12 bis 13 Uhr als Ruhezeit einhalten.
● Gewicht und Größe Die Biotonne darf nicht zu schwer werden, damit sie gut bewegt werden kann: Maximal 60 Kilogramm Füllgewicht bei der 120-Liter-Biotonne und maximal 110 Kilogramm Füllgewicht bei der 240-Liter-Biotonne sind zulässig. Wenn die Tonne zu klein ist, kann sie der AWS gegen eine größere austauschen oder eine weitere Tonne aufstellen. O Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger beim Kundencenter des AWS online unter www.awsaugsburg.de sowie unter der Telefonnummer 0821/324-4884.