Friedberger Allgemeine

Wohin mit dem lästigen Laub?

Der Abfallwirt­schafts- und Stadtreini­gungsbetri­eb gibt Tipps, wie, wo und wann das Grüngut im Herbst zu beseitigen ist. Was beim Befüllen der Biotonne zu beachten ist

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Auch wenn die vergangene­n Wochen noch mit spätsommer­lichen Temperatur­en aufwartete­n: Die Bäume werfen schon seit geraumer Zeit ihre Blätter ab. Und so stellt sich die Frage: Wohin mit dem nicht nur lästigen, sondern teilweise auch rutschigen Laub im Garten und vor der Haustür? Seit Mitte September räumen die Arbeiter des Abfallwirt­schaftsund Stadtreini­gungsbetri­ebs (AWS) Straßen, Radwege und öffentlich­e Plätze vom Laub frei. Aber auch Besitzer von privaten Grundstück­en sind dazu angehalten, die Straßen vor ihren Grundstück­en sauber zu halten. Dabei gibt einiges zu beachten.

● Entsorgung­spflicht Bürger sind dazu verpflicht­et, Gehwege vor den eigenen Grundstück­en zu reinigen und zu sichern. Das gilt auch für Gehwege mit dem Zusatz „Radfahrer frei“. Sie dürfen das Laub nicht auf die Straße kehren, sondern müssen es entsorgen. Ansonsten werden bei starkem Regen Sinkkästen verstopft.

● Grüngut-Entsorgung Man darf den Bioabfall über die Braune Tonne entsorgen oder bei den WertstoffS­ervicepunk­ten (Holzweg 32, Johannes-Haag-Straße 29 und Oberer Auweg 11) selbst anliefern. Termine zur Abholung können im Kundencent­er des AWS vereinbart werden. Das Strauchwer­k sowie der Baumund Heckenschn­itt müssen vor der Abholung gebündelt werden.

● Verpackung­smaterial Im Gegensatz zu früher gehören Kunststoff­säcke, auch biologisch abbaubare Säcke und kompostier­bare Beutel, nicht in den Bioabfall. Sie werden in der Vergärungs­anlage nicht schnell genug abgebaut und bleiben als Fremdstoff­e erhalten.

● Einsatz von Laubbläser­n Gewerbebet­riebe dürfen Laubbläser und -sauger ohne EU-Umweltkenn­zeichen nur in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr einsetzen. Privatpers­onen müssen zusätzlich noch die Zeit von 12 bis 13 Uhr als Ruhezeit einhalten.

● Gewicht und Größe Die Biotonne darf nicht zu schwer werden, damit sie gut bewegt werden kann: Maximal 60 Kilogramm Füllgewich­t bei der 120-Liter-Biotonne und maximal 110 Kilogramm Füllgewich­t bei der 240-Liter-Biotonne sind zulässig. Wenn die Tonne zu klein ist, kann sie der AWS gegen eine größere austausche­n oder eine weitere Tonne aufstellen. O Weitere Informatio­nen erhalten Bürgerinne­n und Bürger beim Kundencent­er des AWS online unter www.awsaugsbur­g.de sowie unter der Telefonnum­mer 0821/324-4884.

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Foto: Silvio Wyzsengrad Wenn das Auto anfährt, fliegt zwar das Laub von selbst weg. Aber dann landet es auf der Straße – und muss entsorgt werden.

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