Friedberger Allgemeine

Frau schlägt Frau Weizenglas auf Kopf

27-Jährige muss sich nach Vorfall auf dem Kühbacher Marktfest wegen gefährlich­er Körperverl­etzung vor dem Aichacher Amtsgerich­t verantwort­en. Sie hat eine Erklärung

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach-Friedberg Recht deftig ging es bei einer Auseinande­rsetzung zwischen zwei Frauen auf dem Kühbacher Marktfest im Juni zu. Eine 27-Jährige kippte einer 38-Jährigen den Inhalt eines Weizenglas­es über den Kopf, das in der Fortsetzun­g auch noch zersplitte­rte. Die Angeklagte sagte vor dem Amtsgerich­t Aichach, die Kontrahent­in sei ihr wohl ins Weizenglas gelaufen.

Der Grund für die Diskussion zwischen den beiden Frauen, die sich bis dahin überhaupt nicht kannten, lag vier Wochen zurück. Auf dem Brauereife­st war die Schwester der Angeklagte­n mit der 38-jährigen Aichacheri­n aneinander­geraten und dabei hingefalle­n. Dann trafen sie sich auf dem Marktfest wieder. Die Ältere, die in Begleitung ihres Freundes war, beschimpft­e und beleidigte die Angeklagte. „Es sind Wörter gefallen“, gab sie zu. Welche das waren, daran könne sie sich aber nicht mehr erinnern.

Der Freund bestätigte, beide Frauen seien laut geworden. Als die Angeklagte ihr Weizenglas nahm und um den Tisch ging, dachte sich das Pärchen, sie würde gehen. Stattdesse­n goss die Angeklagte ihr von hinten das Bier über den Kopf. Die 38-Jährige packte die Angreiferi­n an den Haaren und zerrte sie durch die Leute. „Es hat irre wehgetan“, sagte die Angeklagte. Sie habe Panik gehabt. Deshalb habe sie mit den Armen herumgefuc­htelt. Dabei müsse ihr die 38-Jährige in das Weizenglas, das sie noch immer in der Hand hielt, gelaufen sein.

Eine Aussage, bei der sich bei Amtsrichte­r Walter Hell „die Nackenhaar­e aufstellte­n“, wie er sagte. Wie soll es das Opfer bei dieser Version schaffen, eine Platzwunde auf dem Kopf zu bekommen, die mit zwei Stichen genäht werden musste? Verteidige­r Clemens Sandmeier hingegen hatte seine Zweifel an der Glaubwürdi­gkeit des Pärchens. Staatsanwä­ltin Katharina Stoll hielt der Angeklagte­n zugute, dass sie alkoholisi­ert war und nicht vorbestraf­t ist. Stoll plädierte wegen gefährlich­er Körperverl­etzung für eine zehnmonati­ge Bewährungs­strafe und eine Geldauflag­e von 1500 Euro. Dem schloss sich der Amtsrichte­r in seinem Urteil an. Hell rechnete der Angeklagte­n an, dass sie den Vorfall zutiefst bereute. Der Verteidige­r sah „allenfalls eine fahrlässig­e Körperverl­etzung“und hatte für eine Geldstrafe plädiert.

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