Frau schlägt Frau Weizenglas auf Kopf
27-Jährige muss sich nach Vorfall auf dem Kühbacher Marktfest wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten. Sie hat eine Erklärung
Aichach-Friedberg Recht deftig ging es bei einer Auseinandersetzung zwischen zwei Frauen auf dem Kühbacher Marktfest im Juni zu. Eine 27-Jährige kippte einer 38-Jährigen den Inhalt eines Weizenglases über den Kopf, das in der Fortsetzung auch noch zersplitterte. Die Angeklagte sagte vor dem Amtsgericht Aichach, die Kontrahentin sei ihr wohl ins Weizenglas gelaufen.
Der Grund für die Diskussion zwischen den beiden Frauen, die sich bis dahin überhaupt nicht kannten, lag vier Wochen zurück. Auf dem Brauereifest war die Schwester der Angeklagten mit der 38-jährigen Aichacherin aneinandergeraten und dabei hingefallen. Dann trafen sie sich auf dem Marktfest wieder. Die Ältere, die in Begleitung ihres Freundes war, beschimpfte und beleidigte die Angeklagte. „Es sind Wörter gefallen“, gab sie zu. Welche das waren, daran könne sie sich aber nicht mehr erinnern.
Der Freund bestätigte, beide Frauen seien laut geworden. Als die Angeklagte ihr Weizenglas nahm und um den Tisch ging, dachte sich das Pärchen, sie würde gehen. Stattdessen goss die Angeklagte ihr von hinten das Bier über den Kopf. Die 38-Jährige packte die Angreiferin an den Haaren und zerrte sie durch die Leute. „Es hat irre wehgetan“, sagte die Angeklagte. Sie habe Panik gehabt. Deshalb habe sie mit den Armen herumgefuchtelt. Dabei müsse ihr die 38-Jährige in das Weizenglas, das sie noch immer in der Hand hielt, gelaufen sein.
Eine Aussage, bei der sich bei Amtsrichter Walter Hell „die Nackenhaare aufstellten“, wie er sagte. Wie soll es das Opfer bei dieser Version schaffen, eine Platzwunde auf dem Kopf zu bekommen, die mit zwei Stichen genäht werden musste? Verteidiger Clemens Sandmeier hingegen hatte seine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Pärchens. Staatsanwältin Katharina Stoll hielt der Angeklagten zugute, dass sie alkoholisiert war und nicht vorbestraft ist. Stoll plädierte wegen gefährlicher Körperverletzung für eine zehnmonatige Bewährungsstrafe und eine Geldauflage von 1500 Euro. Dem schloss sich der Amtsrichter in seinem Urteil an. Hell rechnete der Angeklagten an, dass sie den Vorfall zutiefst bereute. Der Verteidiger sah „allenfalls eine fahrlässige Körperverletzung“und hatte für eine Geldstrafe plädiert.