Die dramatische Fahndung nach den Entführern des Milliardärssohns Markus Würth
● 17. Juni 2015 Markus Würth, 50, wird aus einer Wohngemeinschaft für Behinderte und Nicht-Behinderte im osthessischen Schlitz entführt. Eine Übergabe der drei Millionen Euro Lösegeld scheitert in der Nacht.
● 18. Juni 2015 Der Sohn des Unternehmers und Milliardärs Reinhold Würth wird in einem Wald bei Würzburg an einen Baum gekettet, aber unversehrt gefunden. Zuvor haben die Entführer die Geodaten verraten.
● 13. Juli 2015 Eine Hotline von Poli-
einen für diese Region typischen Klang in der Stimme hat.
Nach Öffentlichkeitsfahndungen, unter anderem im TV-Kriminalfallmagazin „Aktenzeichen XY... ungelöst“, meldete sich Anfang des Jahres eine Zeugin aus dem RheinMain-Gebiet bei der Polizei, die die Stimme des Mannes wiedererkannt hatte. Nedzad A. wurde festgenommen und angeklagt.
Die Stimme des Entführers war das wichtigste Beweismittel der Ermittler. Als charakteristisch bezeichneten die Gutachter beispielsweise die für Ausländer schwierige Aussprache des „ü“in manchen zei und Staatsanwaltschaft, unter der ein Mitschnitt eines Anrufs des Lösegeld-Erpressers zu hören ist, wird mehr als 10 000 Mal gewählt. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Erpresser aus Ex-Jugoslawien stammt.
● 4. Mai 2017 Nach einer wiederholten Ausstrahlung des Falls bei „Aktenzeichen XY ... ungelöst“gehen mehr als 200 Hinweise ein.
● 14. März 2018 Eine Spezialeinheit der Polizei nimmt in Offenbach einen 48-Jährigen fest. Der mutmaßliche Tä-
Worten sowie markante Redewendungen wie die Formulierung „ich trenne mich“zum Ende eines Gesprächs. Diese Redewendung, die wohl im Kroatischen benutzt wird, hatte der Erpresser dreimal verwendet. Die Zeugin, die den entscheidenden Tipp auf einen Handwerker gab, der bei ihr renoviert hatte, erinnerte sich: Auch bei ihr soll er diese markante Redewendung benutzt haben.
Ob es möglich sei, „jede Person eindeutig anhand seiner Stimme zu identifizieren?“, fragte der Richter eine Sprachwissenschaftlerin. „Nein, eine Stimme ist ja kein ter aus Serbien kommt in Untersuchungshaft. Er bestreitet die Tat. Der Tipp kam von einer Zeugin, die den Mann als Handwerker im Haus hatte.
● 11. September 2018 Der Prozess gegen den 48-Jährigen beginnt.
● 24. Oktober 2018 Laut Gutachtern ist die Stimme des Erpressers und die des Angeklagten „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“identisch.
● 27. November 2018 Das Landgericht Gießen spricht den Angeklagten frei. (dpa)
Fingerabdruck und keine DNASpur“, sagte die Gutachterin.
Dem Gericht reichte dieses Hauptindiz letztlich nicht für eine Verurteilung aus. „Es bleiben Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten“, begründete der Vorsitzende Richter den Freispruch. Dafür wären weitere Indizien nötig gewesen, die sicher auf den Angeklagten als Erpresser deuteten, meinten die Richter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte verließ den Gerichtssaal als freier Mann. Er hat nun zudem einen Anspruch auf Haftentschädigung.