Technik überlistet Baggerdieb
Ein Mann stiehlt das Gerät aus dem Solarpark Derching. Die GPS–Box in dem Fahrzeug wird dem Dieb jedoch zum Verhängnis. Warum der Richter seine Erklärung für „erstunken und erlogen“hält
Aichach-Friedberg Ein kleines Kästchen legte einem Dieb das Handwerk. Er hatte einen Bagger aus dem Derchinger Solarpark gestohlen, der damals erweitert wurde. In der Nacht auf den 23. März 2017 wurde der Zaun um das Gelände aufgeschnitten, der Bagger auf einen Lkw-Anhänger geladen und in die Slowakei verfrachtet. Auf der Anklagebank saßen nun der Anführer aus der Slowakei sowie die beiden Lkw-Fahrer.
Überraschend einfach gestaltete sich für die Polizei die Suche nach dem Bagger: Er war mit einer GPSBox ausgerüstet, die eigentlich vor allem dazu gedacht war, die Arbeitsstunden des Geräts zu erfassen. Nun aber dokumentierte sie die heimli-
» che Reise des 65 000 Euro teuren Gefährts über Tschechien in die Slowakei. Der Eigentümer ließ sich vom Hersteller der Box die GPSDaten aushändigen und gab sie an die Behörden weiter. Diese fanden den Bagger schnell und erließen bereits vier Tage später Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Haupttäter.
Der Prozess gegen den Slowaken und die beiden tschechischen Fahrer des Lkw gestaltete sich weniger einfach. Richter Dominik Wagner musste den ersten Verhandlungstermin im Amtsgericht Augsburg vorzeitig beenden, weil es Probleme mit der Dolmetscherin des Hauptangeklagten gab. Sie wurde ersetzt und knapp einen Monat später konnte Wagner nun nach zwei weiteren Verhandlungstagen die Angelegenheit zum Abschluss bringen.
Slowake, der nach eigenen Angaben in seiner Heimat eine Baufirma betreibt, behauptete, ihm sei der Bagger von einem Unbekannten zum Kauf angeboten worden. Für den Handel sei er nach Augsburg gefahren. Sein Gegenüber habe vor Ort aber nicht mehr verkaufen wollen, sondern um ein Darlehen von 10 000 Euro gebeten. In einem Monat würde er 17000 Euro zurückzahlen und bis dahin den Bagger als Pfand dem Angeklagten überlassen, ihn sogar auf eigene Kasse in die Slowakei transportieren. Daraufhin sei er mit dem Mann nach Derching gefahren und habe sich den Bagger zeigen lassen. Er habe eine kurze Testfahrt gemacht und sich dann auf den Handel eingelassen.
Als „schlicht und ergreifend erstunken und erlogen“bezeichnete der Richter die Aussagen des Angeklagten. Die vorgelegten Kauf- und Darlehensverträge seien allesamt Scheinvertragswerk.
Weil der Mann erst 2016 wegen einer ähnlichen Tat in Österreich in Haft war, verurteilte ihn Wagner zu drei Jahren und neun Monaten und schöpfte damit das maximale Strafmaß von vier Jahren fast aus. Ausschlaggebend war auch hier die GPS-Box: Zu dem Zeitpunkt, als der Hauptangeklagte zusammen mit dem Verkäufer die Testfahrt gemacht haben wollte, wurde der Bagger nicht gestartet.
Stattdessen registrierte das Gerät aber eine Benutzung am 22. März gegen 22 Uhr, einige Stunden vor dem Abtransport. Dann, so war sich Staatsanwalt Sebastian Konrad sicher, fuhr der Angeklagte den BagDer ger durch den aufgetrennten Zaun an die Straße, wo er später von den nichts ahnenden Lkw-Fahrern abgeholt wurde. Diese kamen gegen 2 Uhr nachts an und fanden das Gerät wie vereinbart an der Straße vor. Schlüssel und Kaufvertrag lagen auf dem Fahrersitz, anwesend war niemand. Das sei nicht ungewöhnlich, beteuerten beide, schon öfter hätten sie unter diesen Bedingungen und auch nachts Baugeräte transportiert.
Einer der beiden wurde freigesprochen. Der andere, dem die Situation etwas seltsam vorkam und der das auch später den Behörden mitteilte, musste eine siebenmonatige Bewährungsstrafe hinnehmen. Er habe trotz seiner Zweifel den Transport vorgenommen und sich somit eines bedingten Vorsatzes schuldig gemacht, begründete der Richter.