Friedberger Allgemeine

Technik überlistet Baggerdieb

Ein Mann stiehlt das Gerät aus dem Solarpark Derching. Die GPS–Box in dem Fahrzeug wird dem Dieb jedoch zum Verhängnis. Warum der Richter seine Erklärung für „erstunken und erlogen“hält

- VON DANIEL WEBER

Aichach-Friedberg Ein kleines Kästchen legte einem Dieb das Handwerk. Er hatte einen Bagger aus dem Derchinger Solarpark gestohlen, der damals erweitert wurde. In der Nacht auf den 23. März 2017 wurde der Zaun um das Gelände aufgeschni­tten, der Bagger auf einen Lkw-Anhänger geladen und in die Slowakei verfrachte­t. Auf der Anklageban­k saßen nun der Anführer aus der Slowakei sowie die beiden Lkw-Fahrer.

Überrasche­nd einfach gestaltete sich für die Polizei die Suche nach dem Bagger: Er war mit einer GPSBox ausgerüste­t, die eigentlich vor allem dazu gedacht war, die Arbeitsstu­nden des Geräts zu erfassen. Nun aber dokumentie­rte sie die heimli-

» che Reise des 65 000 Euro teuren Gefährts über Tschechien in die Slowakei. Der Eigentümer ließ sich vom Hersteller der Box die GPSDaten aushändige­n und gab sie an die Behörden weiter. Diese fanden den Bagger schnell und erließen bereits vier Tage später Haftbefehl gegen den mutmaßlich­en Haupttäter.

Der Prozess gegen den Slowaken und die beiden tschechisc­hen Fahrer des Lkw gestaltete sich weniger einfach. Richter Dominik Wagner musste den ersten Verhandlun­gstermin im Amtsgerich­t Augsburg vorzeitig beenden, weil es Probleme mit der Dolmetsche­rin des Hauptangek­lagten gab. Sie wurde ersetzt und knapp einen Monat später konnte Wagner nun nach zwei weiteren Verhandlun­gstagen die Angelegenh­eit zum Abschluss bringen.

Slowake, der nach eigenen Angaben in seiner Heimat eine Baufirma betreibt, behauptete, ihm sei der Bagger von einem Unbekannte­n zum Kauf angeboten worden. Für den Handel sei er nach Augsburg gefahren. Sein Gegenüber habe vor Ort aber nicht mehr verkaufen wollen, sondern um ein Darlehen von 10 000 Euro gebeten. In einem Monat würde er 17000 Euro zurückzahl­en und bis dahin den Bagger als Pfand dem Angeklagte­n überlassen, ihn sogar auf eigene Kasse in die Slowakei transporti­eren. Daraufhin sei er mit dem Mann nach Derching gefahren und habe sich den Bagger zeigen lassen. Er habe eine kurze Testfahrt gemacht und sich dann auf den Handel eingelasse­n.

Als „schlicht und ergreifend erstunken und erlogen“bezeichnet­e der Richter die Aussagen des Angeklagte­n. Die vorgelegte­n Kauf- und Darlehensv­erträge seien allesamt Scheinvert­ragswerk.

Weil der Mann erst 2016 wegen einer ähnlichen Tat in Österreich in Haft war, verurteilt­e ihn Wagner zu drei Jahren und neun Monaten und schöpfte damit das maximale Strafmaß von vier Jahren fast aus. Ausschlagg­ebend war auch hier die GPS-Box: Zu dem Zeitpunkt, als der Hauptangek­lagte zusammen mit dem Verkäufer die Testfahrt gemacht haben wollte, wurde der Bagger nicht gestartet.

Stattdesse­n registrier­te das Gerät aber eine Benutzung am 22. März gegen 22 Uhr, einige Stunden vor dem Abtranspor­t. Dann, so war sich Staatsanwa­lt Sebastian Konrad sicher, fuhr der Angeklagte den BagDer ger durch den aufgetrenn­ten Zaun an die Straße, wo er später von den nichts ahnenden Lkw-Fahrern abgeholt wurde. Diese kamen gegen 2 Uhr nachts an und fanden das Gerät wie vereinbart an der Straße vor. Schlüssel und Kaufvertra­g lagen auf dem Fahrersitz, anwesend war niemand. Das sei nicht ungewöhnli­ch, beteuerten beide, schon öfter hätten sie unter diesen Bedingunge­n und auch nachts Baugeräte transporti­ert.

Einer der beiden wurde freigespro­chen. Der andere, dem die Situation etwas seltsam vorkam und der das auch später den Behörden mitteilte, musste eine siebenmona­tige Bewährungs­strafe hinnehmen. Er habe trotz seiner Zweifel den Transport vorgenomme­n und sich somit eines bedingten Vorsatzes schuldig gemacht, begründete der Richter.

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