Kommt Vanessas Mörder bald frei?
Der Täter mit der Horrormaske sitzt seit 16 Jahren hinter Gittern. Jetzt naht eine Entscheidung des Gerichtshofs für Menschenrechte. Wie sich die Mutter des getöteten Mädchens fühlt
Augsburg/Straßburg Der Mord an der kleinen Vanessa aus Gersthofen (Landkreis Augsburg) ist ein Verbrechen, das die Menschen bis heute bewegt. Ihr Mörder Michael W., damals 19, stieg am Rosenmontag 2002 in das Haus der Familie ein und erstach die schlafende Zwölfjährige. Die Eltern waren bei einem Faschingsball. Der Täter trug eine Horrormaske. Das Mädchen war ein Zufallsopfer.
An diesem Mittwoch hätte Vanessa Geburtstag. Sie wäre heute eine erwachsene Frau. Ihr Mörder Michael W. ist 35 und sitzt bis heute hinter Gittern, in Sicherungsverwahrung in einem Straubinger Spezialgefängnis. Zum Schutz der Allgemeinheit. Das kann noch Jahre so bleiben. Doch es könnte sich auch bald ändern. Denn einen Tag vor Vanessas Geburtstag soll ein entscheidendes Gerichtsurteil fallen.
Nach seiner Verurteilung im Jahr 2003 saß W. die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren ab. Danach verhängte das Landgericht Augsburg in einem neuen Verfahren nachträglich Sicherungsverwahrung gegen ihn. Das war seit 2004 in Deutschland möglich. Das Urteil platzte 2012 aber mitten hinein in eine heftige Debatte um das unbegrenzte Wegsperren von Straftätern. Im Juni 2013 wurde das Gesetz reformiert. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Erwachsene gibt es nun nicht mehr. Doch die rechtlichen Folgen dieser Gesetzesänderung sind bis heute umstritten.
Und so liegt der Fall Michael W. seit Sommer 2014 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Der Münchner Rechtsanwalt Adam Ahmed will dort erreichen, dass W. freikommt. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof die Augsburger Entscheidung zur Sicherungsverwahrung bestätigt, und auch vor dem Bundesverfassungsgericht war Ahmed gescheitert.
Der Anwalt sieht aber dennoch große Chancen, dass die Richter das Wegsperren seines Mandanten beenden. Er betrachtet das Urteil als Verstoß gegen das sogenannte Rückwirkungsverbot. Das besagt, vereinfacht ausgedrückt, dass ein neues Gesetz nicht auf Fälle aus der Vergangenheit angewendet werden darf. „Im Falle meines Mandanten wurde ein rechtskräftiges Urteil nachträglich, das heißt nach circa zehn Jahren, auf Grundlage eines neuen Gesetzes konventionswidrig abgeändert“, sagt Ahmed. Die „freiheitsentziehende Maßnahme“sei dadurch von ursprünglich zehn Jugendstrafe auf unbestimmte Zeit verlängert worden. Seit 2009 habe das Straßburger Gericht solche Fälle stets als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention gewertet. Dem bekannten Rechtsanwalt Ahmed ist „völlig unverständlich“, warum der Fall schon so lange in Straßburg liegt. Der Gerichtshof hat schon häufig nationale Gerichte gerügt, weil ihm die Verfahren dort zu lange dauern. Doch jetzt kommt Bewegung in die Angelegenheit. Am Dienstag plant der EGMR ein Urteil in einem anderen aufsehenerregenden Fall aus Bayern, der laut Anwalt Ahmed „rechtlich identisch“mit dem Fall Michael W. ist. Ahmed muss es wissen, denn er hat die gleichlautenden Beschwerden beide in Straßburg eingereicht.
In diesem Fall geht es um den sogenannten „Joggerin-Mörder von Kelheim“. Daniel I. hat im Sommer 1997 in einem Wald eine Studentin erwürgt und sich danach an der LeiJahren che vergangen. Auch er erhielt die damals höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren Haft, auch bei ihm ordnete ein Gericht nachträgliche Sicherungsverwahrung an. Das war 2009. Ein Gutachter hatte I. „sexuellen Sadismus“attestiert. Auch er sitzt wie Vanessas Mörder im Straubinger Spezialgefängnis für Sicherungsverwahrte.
Anfang 2017 hatte I. zwar vor einer kleinen Kammer des Gerichtshofs eine Niederlage einstecken müssen. Doch seit knapp einem Jahr beschäftigt sich eine große Kammer des EGMR aus 20 Richtern in zweiter Instanz mit dem „Joggerin-Mörder“. Eine Entscheidung in dem Präzedenzfall wird mit Spannung erwartet. Wie sie auch ausfällt, sie wird ein entscheidender Wegweiser dafür sein, wie es mit Vanessas Mörder Michael W. weitergeht. „Ich gehe davon aus, dass das Gericht seine bisherige Linie zur nachträglichen Sicherungsverwahrung beibehält“, sagt Rechtsanwalt Ahmed.
Das würde bedeuten, dass W. in absehbarer Zeit freikommen könnte. Für viele ist das eine beängstigende Vorstellung. Auch für Vanessas Mutter Romana Gilg. Sie befürchtet, dass W. wieder gewalttätig werden könnte. „Die Rückfallquote bei Straftätern, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, ist sehr hoch“, sagt sie. Nach ihren Informationen wurde bei Michael W. nicht genug für Therapie und Resozialisierung getan. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich alles von selbst in Luft auflöst“, meint Romana Gilg. Michael W. hatte wiederholt von Gewaltfantasien berichtet.
Über das Leben ohne ihre Tochter sagt Vanessas Mutter: „Ich habe gelernt, damit umzugehen, es bleibt einem ja nichts anderes übrig. Aber einfach ist es immer noch nicht.“Auch nicht nach so vielen Jahren. Gerade um Vanessas Geburtstag herum und in der Vorweihnachtszeit denke sie viel an ihre fröhliche Tochter. Vanessa ist immer da, auch so viele Jahre nach ihrem Tod. Romana Gilg beschreibt es so: „Wenn etwas besonders schwer oder besonders schön ist, muss ich immer an Vanessa denken.“