Friedberger Allgemeine

Freundin getötet und verbrannt

33-jähriger Manager in München verurteilt

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München „Komme jetzt heim zu meinem Kuschelkuc­hen“– es klingt wie die Kurznachri­cht einer Verliebten an ihren zu Hause wartenden Freund. Doch in diesem Fall steckt mehr dahinter. Allerdings keine Liebe. Denn geschriebe­n hat die Nachricht ein 32-jähriger Mann. Er schickte sie vom Handy seiner Freundin an sich selbst. Er wollte damit vertuschen, wofür er am Montag zu lebenslang­er Haft verurteilt wurde: den Mord an seiner 35-jährigen Freundin.

Seit Mitte September musste sich Konstantin V. vor dem Landgerich­t München verantwort­en. Er gestand, seine Freundin im Streit getötet und ihre Leiche anschließe­nd am Feringasee in Unterföhri­ng mit Benzin übergossen und verbrannt zu haben. Er stellte die Tat aber als tragischen Unfall dar. Seine Freundin sei früher als erwartet von einer Dienstreis­e aus Frankreich zurückgeke­hrt und wütend geworden, als sie das Gepäck einer anderen Frau im gemeinsame­n Haus entdeckte. Es sei zum Streit gekommen, an dessen Ende die Frau tot auf dem Wohnzimmer­boden gelegen habe. Wie genau das passiert sei, wisse er nicht.

Chatprotok­olle belegen jedoch, dass Konstantin V. genau wusste, wann seine Freundin nach Hause kommen sollte. Die Ermittlung­en ergaben außerdem, dass er schon Wochen vor der Tat im Internet nach Schlagwort­en wie „Giftpflanz­en Deutschlan­d tödlich“oder „Autopsie Gift Toxikologi­e Obduktion“gesucht hatte. Ein Mithäftlin­g aus

Richter: Der Mörder hinterläss­t gleich drei Opfer

der Untersuchu­ngshaft hatte zudem vor Gericht ausgesagt, dass der Angeklagte ihm gegenüber eingeräumt habe, seine Freundin minutenlan­g gewürgt zu haben.

Die Ausführung­en des Angeklagte­n seien „eine reine Schutzbeha­uptung, um das Unfassbare für Angehörige, für sich selbst und das Gericht“zu erklären, urteilte die Kammer. Der Mann habe seine Freundin getötet, um mit seiner Geliebten ein neues Leben zu beginnen. Das Gericht verurteilt­e den einst erfolgreic­hen Manager wegen Mordes aus niedrigen Beweggründ­en und Heimtücke zu lebenslang­er Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlas­sung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlo­ssen.

Der Angeklagte hinterlass­e drei Opfer, sagte Richter Michael Höhne nach der Urteilsver­kündung. Seine Lebensgefä­hrtin habe ihr Leben verloren. Ihre Mutter „nicht nur ihr einziges Kind, sondern auch ihre Lebensqual­ität und ihre Berufsfähi­gkeit“. Und die Geliebte, die auf eine gemeinsame Zukunft hoffte, habe „bis heute ihr Vertrauen in andere“verloren.

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Foto: Hoppe, dpa Konstantin V. (links) wurde zu lebenslang­er Haft verurteilt.

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