Friedberger Allgemeine

„Ich zeige mich einfach gerne nackt“

TV-Nonne Antje Mönning posierte mit durchsicht­igem Shirt, Minirock und ohne Unterwäsch­e vor Polizisten in Zivil. Wegen ihres lasziven Tänzchens auf einem Parkplatz stand die Schauspiel­erin nun vor Gericht und wurde verurteilt

- VON MICHAEL MUNKLER

Kaufbeuren Gegen Ende der dreistündi­gen Verhandlun­g vor dem Kaufbeurer Amtsgerich­t entschuldi­gte sich TV-Nonne Antje Mönning bei den beiden Polizisten, die sich vergangene­n Sommer durch ihr laszives Tänzchen auf einem Parkplatz an der B 12 bei Jengen (Ostallgäu) gestört und belästigt gefühlt hatten. „Das war nicht meine Absicht, es sollte lustig sein“, erklärte die 41-jährige Schauspiel­erin im Gerichtsve­rfahren am Dienstag.

1200 Euro Strafe wegen Erregung öffentlich­en Ärgernisse­s hatte Mönning zahlen sollen, weil sie auf dem Parkplatz leicht bekleidet vor einem Auto tanzte, in dem zwei Zivilpoliz­isten der Kemptener Verkehrspo­lizei

Die Polizisten fühlten sich belästigt

saßen. Die waren gerade damit beschäftig­t, den Verkehrsve­rstoß eines Lastwagenf­ahrers zu bearbeiten. Gegen den Strafbefeh­l hatte die Schauspiel­erin Einspruch eingelegt. Deshalb kam es nun zur Hauptverha­ndlung.

Die beiden 42 und 48 Jahre alten Beamten sagten als Zeugen, sie seien durch die Aktion der Schauspiel­erin in ihrer Arbeit behindert worden und hätten sich belästigt gefühlt. „Unser erster Gedanke ging in Richtung Prostituti­on“, schilderte einer. Die Angeklagte habe ständig Blickkonta­kt zu den Beamten gehalten. „Das war nicht angenehm anzuschaue­n“, sagte ein Polizist. Die Handlungen seien „eindeutig und mit sexuellem Bezug“gewesen.

Erst später stellten die Polizeibea­mten nach eigenen Worten fest, dass Mönnings Auto auf eine Filmproduk­tionsgesel­lschaft zugelassen war. „Da war uns klar, dass das nichts mit Prostituti­on zu tun hat.“Doch sie zeigten die TV-Nonne (bekannt aus früheren Folgen der ARD-Serie „Um Himmels Willen“) wegen Erregung öffentlich­en Ärgernisse­s an. Das Kaufbeurer Amtsgerich­t hatte am Dienstag zu klären, ob dieser Straftatbe­stand erfüllt ist. Mönning erschien mit zwei Verteidige­rn und sorgte für ein großes Medieninte­resse. Über ein Dutzend Kamerateam­s und Journalist­en aus dem gesamten süddeutsch­en Raum kamen ins Gericht.

Antje Mönning sagte beim Betreten des Gebäudes, ihr gehe es um die „geistige Freiheit des Menschen“. sei noch nie in ihrem Leben vor Gericht gewesen. In ihren Filmen gehe es ihr um den Umgang mit dem eigenen Körper und der Nacktheit. „Ich zeige mich einfach gerne nackt.“Und sie habe noch nie erlebt, dass sich jemand darüber aufregt. „Wenn sich aber jemand gestört fühlen würde, würde ich damit aufhören“, versichert­e sie vor Gericht. „Die Angeklagte tritt als Kämpferin aktiv für sexuelle Selbstbest­immung ein“, erklärte ihr Anwalt Alexander Stevens. Unter anderem sei sie als Video-Aktionskün­stlerin tätig. Zudem erklärte die Verteidigu­ng, besagter Parkplatz sei in einschlägi­gen Kreisen „als Ort freizügige­r sexueller Interaktio­n“bekannt. Dort seien Sex-Treffen nichts Ungewöhnli­ches.

Der von der Polizei wegen eines Verkehrsde­likts aufgehalte­ne LkwFahrer schildert den Vorfall ein wenig anders. Er habe an besagtem Tag „eine Art Striptease ohne Musik“gesehen, schilderte der 51-jährige Berufskraf­tfahrer aus dem Unterallgä­u: „Ich war ganz baff, dass mir so etwas passiert, dass ich so etwas miterleben darf.“Auf die Frage von Richter Johannes Pausch, wie er sich gefühlt habe, sagte der Mann: „Ich habe mich in meinem SchamSie gefühl nicht verletzt gefühlt.“Er sprach von einer „lustigen Situation“.

Vom Vorwurf der Erregung eines öffentlich­en Ärgernisse­s rückte die Staatsanwä­ltin in ihrem Plädoyer ab. Jedoch solle der Vorfall nicht gänzlich ohne Folgen für die Schauspiel­erin bleiben. Deswegen forderte sie, den Parkplatz-Strip als Ordnungswi­drigkeit zu werten und Mönning 400 Euro aufzubrumm­en.

Der Richter sah in dem Verhalten ebenfalls eine Ordnungswi­drigkeit. Er verurteilt­e Mönning wegen „Belästigun­g der Allgemeinh­eit“zu einer Geldbuße von 300 Euro.

 ?? Foto: Mathias Wild ?? Die strippende TV-Nonne Antje Mönning wurde gestern im Kaufbeurer Amtsgerich­t von Medienvert­retern umringt. Sie bezeichnet­e ihren Parkplatz-Strip als Aktionskun­st. Sie habe niemanden damit verletzen wollen, beteuerte sie.
Foto: Mathias Wild Die strippende TV-Nonne Antje Mönning wurde gestern im Kaufbeurer Amtsgerich­t von Medienvert­retern umringt. Sie bezeichnet­e ihren Parkplatz-Strip als Aktionskun­st. Sie habe niemanden damit verletzen wollen, beteuerte sie.
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