Friedberger Allgemeine

Millionen-Streit um Ausbau der A 8

Dem Betreiber der Autobahn zwischen Augsburg und Ulm droht die nächste Pleite vor Gericht

- VON MICHAEL BÖHM

München Es geht um 41 Kilometer Autobahn zwischen Augsburg und Günzburg. Es geht um gemachte Zusagen, unangenehm­e Überraschu­ngen und schlechtes Wetter. Vor allem aber geht es um rund 35 Millionen Euro. So viel Geld fordert ein privater Autobahnbe­treiber von der Bundesrepu­blik Deutschlan­d, weil er sich beim Bau der sechsspuri­gen A8 quer durch Schwaben über den Tisch gezogen fühlt.

Zum Hintergrun­d: 2011 hat der Bund die Pansuevia GmbH – seit Oktober eine hundertpro­zentige Tochter des österreich­ischen Bauriesen Strabag – damit beauftragt, die Autobahn zwischen Augsburg und Ulm sechsspuri­g auszubauen und 30 Jahre lang zu betreiben. Dafür zahlte die Bundesrepu­blik 75 Millionen Euro als Anschubfin­anzierung, zudem wird Pansuevia an den Einnahmen durch die Lastwagenm­aut auf der Strecke mitbeteili­gt. Dem Unternehme­n ist das jedoch zu wenig.

Im April 2017 schickte das Unternehme­n daher eine saftige Rechnung nach Berlin. Die Begründung: Im Laufe des sechsspuri­gen Ausbaus des Abschnitts zwischen Augsburg und Günzburg seien Mehrkosten entstanden, für die der Bund verantwort­lich sei. Er habe Fehler in den Vorplanung­en und der Ausschreib­ung gemacht sowie den schlechten Zustand der alten Autobahn verschwieg­en. Zudem hätten starke Regenfälle im Frühsommer 2013 die Bauarbeite­n erschwert. Weil sich der Bund jedoch weigerte, den Terminplan ans Wetter anzupassen, seien die Kosten in die Höhe geschnellt. Pansuevia kommt so auf insgesamt 34,4 Millionen Euro, die der Bund zu zahlen habe. Dieser weist die Forderunge­n zurück. Mit dem geschlosse­nen Vertrag über die sogenannte öffentlich-private Partnersch­aft habe Pansuevia auch das Risiko für etwaige Mehrkosten übernommen.

Der Streit landete vor Gericht. Das Landgerich­t in München wies die Klage von Pansuevia zurück. Am Dienstag ging der Streit nun vor dem Oberlandes­gericht in München weiter. Doch auch hier deutete sich an, dass die Autobahnbe­treiber aller Voraussich­t nach auf den Kosten sitzen bleiben wird. Die eingelegte Berufung werde wohl „eher keinen Erfolg haben“, sagte Richter Gerhard Buchner und betonte, dass dem Gericht „ein Weihnachts­frieden willkommen wäre“.

Allerdings hatten sowohl die Vertreter des Autobahnbe­treibers als auch des Bundes zuvor bereits erklärt, dass sie den jahrelange­n Streit nicht mit einem gütlichen Vergleich beilegen wollen. Ihnen sei an einer grundsätzl­ichen Entscheidu­ng gelegen, die dann auch Bedeutung für künftige Bauprojekt­e haben könnte. So wird das Oberlandes­gericht voraussich­tlich am 12. Februar ein Urteil fällen.

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Seit September 2015 ist die A8 auch zwischen Augsburg und Günzburg sechsspuri­g.

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