Zwei Faustschläge auf die Brust
24-Jähriger aus Eritrea verletzt einen Syrer bei einem Streit
Aichach-Friedberg In einer Asylunterkunft in Aichach eskalierte ein Streit unter jungen Männern: Weil er einen 18-jährigen Syrer während eines Handgemenges verletzt hat, musste sich nun ein 24-Jähriger aus Eritrea vor dem Jugendgericht in Aichach verantworten. Staatsanwalt Konstantin Müller machte dem Angeklagten aber auch weitere Vorwürfe. Es musste geklärt werden, ob er an einem weiteren Vorfall beteiligt war, der bereits zu einer Verurteilung geführt hat.
Ein damals 20-Jähriger hatte im Verlauf desselben Streits einen 49-jährigen Syrer mit einem zerbrochenen Weinglas verletzt und wurde vom Jugendgericht in Aichach zu einer Woche Dauerarrest verurteilt (wir berichteten). Bei der Verhandlung Ende Juni war der 24-Jährige erkrankt, sein Verfahren wurde deshalb abgetrennt. Wie der Staatsanwalt weiter ausführte, war der Angeklagte im Sommer 2017 mit seinem Freund, ebenfalls aus Eritrea, in einen Streit mit zwei Syrern geraten, die Besuch von Landsleuten hatten. In dessen Verlauf hatte der Freund des Angeklagten dreimal mit einem zerbrochenen Weinglas zugestochen. Dem 24-Jährigen wurde nun vorgeworfen, an dem handgreiflichen Streit beteiligt gewesen zu sein und einen 18-jährigen Syrer unter anderem mit zwei Faustschlägen verletzt zu haben.
Im Verlauf der Verhandlung gab der Angeklagte zu, den jungen Syrer geschlagen und einen weiteren gestoßen und an den Haaren gezogen zu haben. Er nannte es einen schweren Fehler, für den er sich schäme, und entschuldigte sich. Er habe viel Alkohol getrunken. Als Grund gab er an, von einem der Syrer wegen seiner Hautfarbe beleidigt worden zu sein. Da habe er ihn zur Rede stellen wollen und die Situation sei eskaliert. An den Verletzungen durch das zerbrochene Weinglas sei er hingegen nicht beteiligt gewesen. Von diesen habe er erst am nächsten Morgen erfahren.
Das bestätigten die Aussagen der sieben Zeugen. Während deren Aussage entschuldigte sich der Angeklagte mehrfach bei den Geschädigten, mit denen er sich wieder gut verstehe, wie er versicherte. Keiner der Männer brachte den 24-Jährigen in Zusammenhang mit dem zerbrochenen Weinglas. Staatsanwalt Konstantin Huber glaubte den Zeugen und warf dem 24-Jährigen vorsätzliche statt gefährlicher Körperverletzung vor. „Für ihn spricht seine Entschuldigung und, dass es sich um kleine Verletzungen handelt. Er war betrunken und wurde provoziert“, so der Staatsanwalt. Er forderte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 15 Euro.
Dieser Forderung kam Jugendrichterin Eva-Maria Grosse nach. Sie warnte den 24-Jährigen allerdings eindringlich: „Sie waren der Auslöser der Geschichte. Sie haben zu viel Alkohol getrunken, das Hirn hat ausgeschaltet. Das ist sehr schlecht, da müssen sie aufpassen. Sie müssen weniger trinken.“Der Angeklagte und der Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.