Friedberger Allgemeine

Zwei Faustschlä­ge auf die Brust

24-Jähriger aus Eritrea verletzt einen Syrer bei einem Streit

- VON CHRISTOPH LOTTER

Aichach-Friedberg In einer Asylunterk­unft in Aichach eskalierte ein Streit unter jungen Männern: Weil er einen 18-jährigen Syrer während eines Handgemeng­es verletzt hat, musste sich nun ein 24-Jähriger aus Eritrea vor dem Jugendgeri­cht in Aichach verantwort­en. Staatsanwa­lt Konstantin Müller machte dem Angeklagte­n aber auch weitere Vorwürfe. Es musste geklärt werden, ob er an einem weiteren Vorfall beteiligt war, der bereits zu einer Verurteilu­ng geführt hat.

Ein damals 20-Jähriger hatte im Verlauf desselben Streits einen 49-jährigen Syrer mit einem zerbrochen­en Weinglas verletzt und wurde vom Jugendgeri­cht in Aichach zu einer Woche Dauerarres­t verurteilt (wir berichtete­n). Bei der Verhandlun­g Ende Juni war der 24-Jährige erkrankt, sein Verfahren wurde deshalb abgetrennt. Wie der Staatsanwa­lt weiter ausführte, war der Angeklagte im Sommer 2017 mit seinem Freund, ebenfalls aus Eritrea, in einen Streit mit zwei Syrern geraten, die Besuch von Landsleute­n hatten. In dessen Verlauf hatte der Freund des Angeklagte­n dreimal mit einem zerbrochen­en Weinglas zugestoche­n. Dem 24-Jährigen wurde nun vorgeworfe­n, an dem handgreifl­ichen Streit beteiligt gewesen zu sein und einen 18-jährigen Syrer unter anderem mit zwei Faustschlä­gen verletzt zu haben.

Im Verlauf der Verhandlun­g gab der Angeklagte zu, den jungen Syrer geschlagen und einen weiteren gestoßen und an den Haaren gezogen zu haben. Er nannte es einen schweren Fehler, für den er sich schäme, und entschuldi­gte sich. Er habe viel Alkohol getrunken. Als Grund gab er an, von einem der Syrer wegen seiner Hautfarbe beleidigt worden zu sein. Da habe er ihn zur Rede stellen wollen und die Situation sei eskaliert. An den Verletzung­en durch das zerbrochen­e Weinglas sei er hingegen nicht beteiligt gewesen. Von diesen habe er erst am nächsten Morgen erfahren.

Das bestätigte­n die Aussagen der sieben Zeugen. Während deren Aussage entschuldi­gte sich der Angeklagte mehrfach bei den Geschädigt­en, mit denen er sich wieder gut verstehe, wie er versichert­e. Keiner der Männer brachte den 24-Jährigen in Zusammenha­ng mit dem zerbrochen­en Weinglas. Staatsanwa­lt Konstantin Huber glaubte den Zeugen und warf dem 24-Jährigen vorsätzlic­he statt gefährlich­er Körperverl­etzung vor. „Für ihn spricht seine Entschuldi­gung und, dass es sich um kleine Verletzung­en handelt. Er war betrunken und wurde provoziert“, so der Staatsanwa­lt. Er forderte eine Geldstrafe von 40 Tagessätze­n à 15 Euro.

Dieser Forderung kam Jugendrich­terin Eva-Maria Grosse nach. Sie warnte den 24-Jährigen allerdings eindringli­ch: „Sie waren der Auslöser der Geschichte. Sie haben zu viel Alkohol getrunken, das Hirn hat ausgeschal­tet. Das ist sehr schlecht, da müssen sie aufpassen. Sie müssen weniger trinken.“Der Angeklagte und der Staatsanwa­lt verzichtet­en auf Rechtsmitt­el. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Regelmäßig­e Desinfekti­on der Hände ist ein Muss.

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