Friedberger Allgemeine

In der Neujahrsna­cht den „Führer“begrüßt

Propaganda­delikte bringen zwei junge Männer vor das Jugendgeri­cht. Dort fand der Richter deutliche Worte

- VON KLAUS UTZNI

Ob man sich unüberlegt einen makabren „Spaß“macht, oder ob ernsthaft eine innere Einstellun­g dahinterst­eckt, ist letztlich ziemlich egal: Wer zum Beispiel Fotos im Internet verbreitet, die den Hitlergruß zeigen, macht sich in jedem Fall strafbar. Zwei jungen Männern im Alter von 18 und 21 Jahren las jetzt Jugendrich­ter Bernhard Kugler die Leviten. Die beiden jungen Männer waren in unterschie­dlicher Beteiligun­g der Volksverhe­tzung, des Verwendens von Kennzeiche­n verfassung­swidriger Organisati­onen und eines Verstoßes gegen das Verbot einer Organisati­on angeklagt.

Auf einer Spiele-Plattform im Internet und über den Nachrichte­ndienst Whatsapp hatte einer der beiden, so die Staatsanwa­ltschaft, mit einer Äußerung unter der Gürtellini­e das albanische Volk verächtlic­h gemacht und außerdem das Logo der Terrororga­nisation Islamische­r Staat als Profilbild verwendet. Letzteres ist deshalb strafbar, weil der Bundesinne­nminister die Organisati­on im September 2017 in Deutschlan­d verboten hat. Der andere Angeklagte hatte in der Neujahrsna­cht 2017 rechtes Gedankengu­t wie „Heil dem Führer des neuen Jahres“gepostet und außerdem Fotos von Männern verbreitet, die den verbotenen Hitlergruß zeigten.

Nach dem Hinweis eines Users hatte der Operative Staatsschu­tz der Kripo beiden jungen Männern einen Besuch abgestatte­t, die Wohnung durchsucht, Handy und Laptop sichergest­ellt. Ein Beamter sagte nun im Prozess als Zeuge, man habe dabei keinerlei Hinweise auf eine extremisti­sche Einstellun­g gefunden. Die Angeklagte­n selbst äußerten sich zurückhalt­end. Der eine erklärte, er wisse selbst nicht, was er sich dabei gedacht habe. Der andere beteuerte, er habe alles „mehr als Spaß gesehen“. Was Richter Kugler zu der Antwort veranlasst­e, das habe doch „mit Humor wenig zu tun“.

Letztendli­ch ging das Gericht von einer „jugendtypi­schen Verfehlung“aus, sprach beide Angeklagte nach dem Jugendrech­t schuldig. Sie wurden verwarnt, müssen bei der Organisati­on „Die Brücke“Gespräche über „die Bedeutung extremisti­scher Vereinigun­gen“führen und Geldauflag­en von 100 beziehungs­weise 600 Euro zahlen. „Sie haben ihre Intelligen­z an der Garderobe abgegeben“, sagte Richter Kugler. Handy und Laptop wurden eingezogen. Die jungen Männer nahmen das Urteil sofort an.

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