Ein großer Schritt zur Biodiversität
Zur Diskussion über das Volksbegehren „Rettet die Bienen“:
In der Debatte zum Volksbegehren wurde von bestimmter Seite immer wieder die Aussage getroffen, wonach die geforderten Maßnahmen besonders die Existenz der kleineren Bauern gefährden würde. Nach meinem Eindruck trifft diese Aussage nicht zu, sie ist auf der Basis falscher Annahmen entstanden. Es trifft zu, dass in den circa 15 Änderungsartikeln im bayerischen Naturschutzgesetz Maßnahmen gefordert werden, welche mehr oder weniger in die Bewirtschaftungsautonomie eingreifen. Trotz gegenteiliger Behauptung können und werden alle damit verbundenen Bewirtschaftungserschwernisse finanziell aus Förderprogrammen ausgeglichen. Dies trifft auf alle Betriebsgrößen zu. Zum Beispiel müsste sich ein Landwirt mit 30 Hektar Wiesen verpflichten, zehn Prozent (drei Hektar) seiner Wiesen erst nach dem 15. Juni zu mähen und ein Landwirt mit fünf Hektar Wiesen 0,5 Hektar.
Im Blick nach vorne kann die Aufregung der Gegner schon wieder abgebaut werden. Nach dem Erfolg des Volksbegehrens – wovon ich ausgehe – wird die bayerische Regierung einen Alternativentwurf vorbereiten und im Volksentscheid zur Abstimmung stellen: Umweltminister Glauber ist dabei, eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung zusammenzustellen. Bauernvertreter sitzen dabei gut platziert mit am Tisch. Ich bin mir sicher, dass nach dem Volksentscheid ein großer gemeinsamer Schritt zur Sicherung der Biodiversität geleistet worden ist. Die durch das Volksbegehren initiierte breite gesellschaftliche Debatte gibt dem endgültigen Gesetzestext einen stabilen demokratischen Hintergrund. Stephan Kreppold, Wilpersberg